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      <name>Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement</name>
      <description>Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement.
Zur Unterstützung der Weiterentwicklung des Rechnungsreklamationsmanagements und des Order-to-Cash-Prozesses (O2C) werden IT-Consultants gesucht. Der Einsatz erfolgt insbesondere bei der Analyse, Optimierung und Digitalisierung der Prozesse rund um die Rechnungsstellung, Rechnungsreklamationen, Gutschriften, das Mahn-wesen sowie der zugehörigen Fachverfahren und Schnittstellen.</description>
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         <name>Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement</name>
         <description>Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement.
Zur Unterstützung der Weiterentwicklung des Rechnungsreklamationsmanagements und des Order-to-Cash-Prozesses (O2C) werden IT-Consultants gesucht. Der Einsatz erfolgt insbesondere bei der Analyse, Optimierung und Digitalisierung der Prozesse rund um die Rechnungsstellung, Rechnungsreklamationen, Gutschriften, das Mahn-wesen sowie der zugehörigen Fachverfahren und Schnittstellen.

Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen Remote (ca. 165 PT pro Vertragsjahr)
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen Vor Ort (ca. 15 PT pro Vertragsjahr)

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Grundlage für die Ausübung dieser Verlängerungsoption ist die Erfüllung der nachfolgend festgelegten Vorgaben: 
Erfüllen aller projekt- bzw. tätigkeitsspezifisch definierten Vorgaben eines vorab zu vereinbarenden Quality Gates.
Die Auftraggeberin definiert im Kontext der Projektarbeit bzw. der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Tätigkeiten formelle Meilensteine, zu denen gesamthaft geprüft wird, inwieweit die Auftragnehmerin der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungsinhalte nachkommt. Diese Quality Gates betreffen beispielsweise Prüfpunkte wie
- Qualität der Service Delivery (Einhalten zugesicherter Skill-Level, Gesamtverständnis des Kundenbedarfs u. ä.)
- Wirksamkeit / Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse
- Termintreue (Einhalten von Fristen, Bereitstellzeiten u. ä.)
- Vollständigkeit und inhaltliche Qualität von Dokumentationen
- Kommunikation und Auftreten ggü. der Auftraggeberin
um die erzielte Projekt- bzw. Service-Qualität zu bewerten.
Die zur Anwendung kommenden Prüfpunkte und ihre Gewichtung werden der Auftragnehmerin zu Beginn der Leistungserbringung mitgeteilt und erläutert, sodass die Auftragnehmerin im Vorfeld weiß, worauf sie die Schwerpunkte der Leistungserbringung legen muss. Die Auftragnehmerin erhält die Gelegenheit, die Prüfpunkte zu kommentieren (jedoch ohne Anspruch, sie abzuändern). Die Quality Gates werden als Meilensteine im Projektkalender festgelegt und in Form eines Meetings mit allen relevanten Vertretern der Auftraggeberin und des Auftragnehmers durchgeführt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Prüfpunkte zu unterscheiden nach 
- KO-Kriterien 
(Erfüllungsgrad: "erfüllt" vs. "nicht erfüllt" / Bewertung "nicht erfüllt" führt zu unmittelbarer Setzung einer x-wöchigen Frist für kostenneutrale Nacharbeiten in Verbindung mit einer Eskalation an die nächsthöhere Ebene) und
- variable Kriterien 
(Erfüllungsgrad in % mit dahinterliegender Ampellogik in Verbindung mit Korrekturmaßnahmen).
Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. 

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 770.227,20 EUR netto; 916.570,37 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. 
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.</description>
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         <renewal-description>Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). 
Grundlage für die Ausübung dieser Verlängerungsoption ist die Erfüllung der nachfolgend festgelegten Vorgaben: 
Erfüllen aller projekt- bzw. tätigkeitsspezifisch definierten Vorgaben eines vorab zu vereinbarenden Quality Gates.
Die Auftraggeberin definiert im Kontext der Projektarbeit bzw. der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Tätigkeiten formelle Meilensteine, zu denen gesamthaft geprüft wird, inwieweit die Auftragnehmerin der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungsinhalte nachkommt. Diese Quality Gates betreffen beispielsweise Prüfpunkte wie
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               <description>- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 134 GWB vorliegen. (A)
- Angaben von Namen und Hauptsitz seines Unternehmens. (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, klein oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
- Angabe der nationalen Identifikationsnummer. (A)
- Angabe, ob das Unternehmen börsennotiert ist. (A) 
- Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des/der Eigentümer*in bzw. der Eigentümer*innen. (A) 
- Eigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. (A) 
siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen</description>
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            <review-deadline-description>Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.</review-deadline-description>
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