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   <identification id="75-2026">
      <name>Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Probenahme und Analytik des Grundwassers</name>
      <description>Der Auftragnehmer (AN) führt im Auftrag des Landkreises Heidekreis (AG) die Grundwasserprobenahme, die Analytik für Standard-Parameter sowie die Analytik auf chemische Kampfstoffe durch. 

Außerdem monatliche Probenahme von Wasserproben und Transport. Es sollen in regelmäßigen Abständen die verschiedenen Reinigungsstufen sowie das Roh- und Rein-Wasser beprobt und untersucht werden. Auf die verschiedenen Untersuchungsparameter und die Untersuchungsintervalle wird im Leistungsverzeichnis eingegangen. Die Erkenntnisse aus der Beprobung und Analytik am Standort stellen einen wesentlichen Bestandteil für den Verlauf der Kampfmittelräumung und folglich auch der daraus resultierenden Kosten dar. Der AG erwartet vom AN, dass die chemischen Verbindungen eindeutig und sicher identifiziert werden.</description>
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      <description>Der ehemalige Dethlinger Teich ist heute eine Ortsbezeichnung, da keine Teichfläche mehr vorhanden ist. Er liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3 km südöstlich von Munster; 1 km west-südwestlich lieg die Siedlung Dethlingen und 2 km östlich die Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe an der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster-Beckedorf.</description>
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         <name>Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen</name>
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         <name>Sanierung "Rüstungsaltlast Dethlinger Teich" - Probenahme und Analytik des Grundwassers</name>
         <description>Der Auftragnehmer (AN) führt im Auftrag des Landkreises Heidekreis (AG) die Grundwasserprobenahme, die Analytik für Standard-Parameter sowie die Analytik auf chemische Kampfstoffe durch. 

Außerdem monatliche Probenahme von Wasserproben und Transport. Es sollen in regelmäßigen Abständen die verschiedenen Reinigungsstufen sowie das Roh- und Rein-Wasser beprobt und untersucht werden. Auf die verschiedenen Untersuchungsparameter und die Untersuchungsintervalle wird im Leistungsverzeichnis eingegangen. Die Erkenntnisse aus der Beprobung und Analytik am Standort stellen einen wesentlichen Bestandteil für den Verlauf der Kampfmittelräumung und folglich auch der daraus resultierenden Kosten dar. Der AG erwartet vom AN, dass die chemischen Verbindungen eindeutig und sicher identifiziert werden.</description>
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         <start-date>2027-02-01+01:00</start-date>
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         <options-description>Mit einer optionalen Verlängerung von weiteren 12 Monaten.</options-description>
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            <description>Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Nachweise geprüft:

a.	Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
b.	Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
c.	Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird.
d.	Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
e.	Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht
o	gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
o	gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o	gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
f.	Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist.
g.	Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
h.	Akkreditierungsbeleg einer deutschen Akkreditierungsstelle oder einen gleichwertigen Nachweis oder die gültige Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Umgang mit den Chemikalien der Liste 1 der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV).
i.	Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem
j.	Drei Referenzen für durchgeführter Analytik im eigenen Labor vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.</description>
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            <review-deadline-description>§ 160 GWB - Einleitung, Antrag 
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen 
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen 
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht 
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung 
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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