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      <name>Prüfvertrag für Infusionstechnik</name>
      <description>Durchführung der STK an Infusionstechnik der Firma B. Braun</description>
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         <name>Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern</name>
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         <name>STK Universitätsmedizin Greifswald</name>
         <description>Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. 

Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen:
-Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
-Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Die Überprüfung der ca. 4.157 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMG erstellten Geräte- und Auftragsliste an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Greifswald sowie am Standort Karlsburg. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Standorte, insbesondere perspekti-visch das Kreiskrankenhaus Wolgast, während der Vertragslaufzeit in den Leistungsumfang einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die dort eingesetzten Gerätetypen auf die vom Auftrag umfassten Gerätetypen umgestellt werden. Die Einbeziehung erfolgt zu den im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Einheitspreisen. Die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an den Standorten der UMG beginnt im zweijährigen Turnus jeweils im September des betreffenden Jahres. Der erste Prüfungsdurchgang beginnt im September 2028. 

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag kann um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Zum Ablauf des fünften Vertragsjahres kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des sechsten Vertragsjahres.</renewal-description>
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               <description>§ 56 VgV
1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.</description>
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               <description>Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Bietereigenerklärung
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: 
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen
- Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG</description>
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            <description>Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: 
-Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister 
-Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden)
-Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen</description>
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            <description>Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Eigenerklärung Qualitätsmanagement</description>
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            <description>Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
- Eigenerklärung Unteraufträge
- Eigenerklärung Eignungsleihe
- Eigenerklärung Bietergemeinschaften
-Eigenerklärung verbundene Unternehmen</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-to-gen">
            <description>Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV:
- Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser Vergabe ist</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: 
-Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: 
- Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte
-Eigenerklärung KMU</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenzen Dienstleistungen (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: 
-3 Referenzen über vergleichbare Leistungen</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-tech-work">
            <description>Fachkunde des eingesetzten Personals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Nachweise über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit gemäß § 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 4 MPBetreibV, sowie
- für die jeweils vorgesehenen B. Braun-Gerätetypen geeignete gerätebezogene Schulungs- oder Qualifikationsnachweise
aus denen jeweils die Befähigung zur Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen an den jeweiligen Gerätetypen eindeutig hervorgeht.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-tech-work">
            <description>Fachkunde des eingesetzten Personals - Der Bieter verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal zur fachgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen an den in der Geräteliste aufgeführten B. Braun-Gerätetypen. Zum Abgleich der erforderlichen gerätebezogenen Qualifikationen ist den Vergabeunterlagen eine Geräteliste beigefügt, aus der die zu prüfenden B. Braun-Gerätetypen und die jeweilige Anzahl der Geräte hervorgehen.</description>
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               <maximum-participants-number>1</maximum-participants-number>
               <duration-justification>Die vorgesehene Vertragslaufzeit von insgesamt sechs Jahren ist aufgrund des zweijährigen Prüfturnus der zu erbringenden sicherheitstechnischen Kontrollen sachlich gerechtfertigt.

Aufgrund des zweijährigen Prüfturnus erfolgt die Leistungserbringung nicht kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen der turnusmäßig erforderlichen Prüfdurchgänge. Innerhalb der sechsjährigen Vertragslaufzeit werden somit drei vollständige Prüfdurchgänge erfasst. Die tatsächliche Leistungserbringung konzentriert sich daher auf die jeweiligen Prüfintervalle und nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit.

Die sechsjährige Laufzeit ermöglicht darüber hinaus eine sinnvolle Abstimmung der Vertragslaufzeit mit dem Prüfturnus und stellt sicher, dass die erforderlichen Prüfdurchgänge vollständig innerhalb eines einheitlichen Vertragsverhältnisses durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird durch die Vertragslaufzeit ausreichend zeitlicher Vorlauf für die Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Vergabe geschaffen, sodass zum Ende der Vertragslaufzeit rechtzeitig ein Anschlussvertrag zur Verfügung stehen kann.</duration-justification>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist.
Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten.
Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>true</gpa-covered>
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      <identification id="2">
         <name>STK Universitätsmedizin Rostock</name>
         <description>Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. 

Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen:
-Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
-Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Die Überprüfung der ca. 3.132 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMR erstellten Geräte- und Auftragsliste, an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Rostock und Warnemünde. Der Auftraggeber behält sich vor, Neuzugänge, wie z. B. MVZ als Einzelauftrag zu den angebotenen Einheitspreise nach zu beauftragen. 
Die Durchführung der STK an der UMR hat zwingend alle zwei Jahre im Januar des
laufenden Jahres, beginnend in 01/2027 zu erfolgen.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.</description>
      </identification>
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      </nature>
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         <strategic-procurement type-code="none">
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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         <end-date>2032-12-31+01:00</end-date>
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      <contract-description>
         <renewal-maximum>1</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der Vertrag kann um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Zum Ablauf des fünften Vertragsjahres kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des sechsten Vertragsjahres.</renewal-description>
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      <reccurence-description>voraussichtlich zum Ende der Grundlaufzeit</reccurence-description>
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         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
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            <language>DEU</language>
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            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
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               <code>late-some</code>
               <description>§ 56 VgV
1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.</description>
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            <electronic-code>required</electronic-code>
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            <required-indicator>false</required-indicator>
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         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
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            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Bietereigenerklärung
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: 
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen
- Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>t-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
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         </documents>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: 
-Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister 
-Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden)
-Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-mgmt-qual">
            <description>Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Eigenerklärung Qualitätsmanagement</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-subc">
            <description>Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
- Eigenerklärung Unteraufträge
- Eigenerklärung Eignungsleihe
- Eigenerklärung Bietergemeinschaften
-Eigenerklärung verbundene Unternehmen</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-to-gen">
            <description>Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV:
- Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser Vergabe ist</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: 
-Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: 
- Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte
-Eigenerklärung KMU</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenzen Dienstleistungen (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: 
-3 Referenzen über vergleichbare Leistungen</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-tech-work">
            <description>Fachkunde des eingesetzten Personals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Nachweise über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit gemäß § 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 4 MPBetreibV, sowie
- für die jeweils vorgesehenen B. Braun-Gerätetypen geeignete gerätebezogene Schulungs- oder Qualifikationsnachweise
aus denen jeweils die Befähigung zur Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen an den jeweiligen Gerätetypen eindeutig hervorgeht.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-tech-work">
            <description>Fachkunde des eingesetzten Personals - Der Bieter verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal zur fachgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen an den in der Geräteliste aufgeführten B. Braun-Gerätetypen. Zum Abgleich der erforderlichen gerätebezogenen Qualifikationen ist den Vergabeunterlagen eine Geräteliste beigefügt, aus der die zu prüfenden B. Braun-Gerätetypen und die jeweilige Anzahl der Geräte hervorgehen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <framework-agreement type="fa-wo-rc">
               <maximum-participants-number>1</maximum-participants-number>
               <duration-justification>Die vorgesehene Vertragslaufzeit von insgesamt sechs Jahren ist aufgrund des zweijährigen Prüfturnus der zu erbringenden sicherheitstechnischen Kontrollen sachlich gerechtfertigt.

Aufgrund des zweijährigen Prüfturnus erfolgt die Leistungserbringung nicht kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen der turnusmäßig erforderlichen Prüfdurchgänge. Innerhalb der sechsjährigen Vertragslaufzeit werden somit drei vollständige Prüfdurchgänge erfasst. Die tatsächliche Leistungserbringung konzentriert sich daher auf die jeweiligen Prüfintervalle und nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit.

Die sechsjährige Laufzeit ermöglicht darüber hinaus eine sinnvolle Abstimmung der Vertragslaufzeit mit dem Prüfturnus und stellt sicher, dass die erforderlichen Prüfdurchgänge vollständig innerhalb eines einheitlichen Vertragsverhältnisses durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird durch die Vertragslaufzeit ausreichend zeitlicher Vorlauf für die Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Vergabe geschaffen, sodass zum Ende der Vertragslaufzeit rechtzeitig ein Anschlussvertrag zur Verfügung stehen kann.</duration-justification>
            </framework-agreement>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist.
Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten.
Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.</review-deadline-description>
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         <gpa-covered>true</gpa-covered>
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      <participate-request-recipient ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
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      </result>
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