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      <name>Sicherheitsdienstleistungen Krankenhaus</name>
      <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin</description>
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         <name>Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>AVK/WBK</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
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      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
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            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
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            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>not-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
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         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
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         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="2">
         <name>KFH</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
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         <main-nature>services</main-nature>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
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         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
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               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
            </missing-info>
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            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
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      </tendering-process>
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      <result>
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      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0003">
      <identification id="3">
         <name>KHD</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
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         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
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      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-03-01+01:00</start-date>
         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <tender-guarantee>
            <required-indicator>false</required-indicator>
         </tender-guarantee>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>not-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <additional-information-provider ref-org="ORG-0001"/>
      <participate-request-recipient ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="ORG-0001" ref-org=""/>
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   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0004">
      <identification id="4">
         <name>KNK/IWK</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
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            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
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            <country-subentity>DE300</country-subentity>
            <country>DEU</country>
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         <start-date>2027-03-01+01:00</start-date>
         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
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               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
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            <electronic-code>required</electronic-code>
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            <required-indicator>false</required-indicator>
         </tender-guarantee>
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            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
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            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
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            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
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            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
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      </tendering-process>
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      <result>
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      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0005">
      <identification id="5">
         <name>HUK</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
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      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
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      <duration>
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         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
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            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <tender-guarantee>
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            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
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         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
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      <tendering-process>
         <techniques>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <additional-information-provider ref-org="ORG-0001"/>
      <participate-request-recipient ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="ORG-0001" ref-org=""/>
      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0006">
      <identification id="6">
         <name>KAU</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
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         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
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            <city>Berlin</city>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE300</country-subentity>
            <country>DEU</country>
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      <duration>
         <start-date>2027-03-01+01:00</start-date>
         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
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               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
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            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>not-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
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      <result>
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      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0007">
      <identification id="7">
         <name>KSP</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
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         <strategic-procurement type-code="none">
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         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>79710000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <postal-address>
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      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-03-01+01:00</start-date>
         <end-date>2030-02-28+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
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         <submission-terms>
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            <language>DEU</language>
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            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <tender-guarantee>
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         </tender-guarantee>
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            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
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            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
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         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
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         <award-criteria>
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               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
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         <techniques>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
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      <result>
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   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0008">
      <identification id="8">
         <name>GRI</name>
         <description>Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. 

Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
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         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
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      <contract-description>
         <options-description>Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Er endet damit mit Ablauf des 28.02.2030.

Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</options-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Der AG erhält ein dreimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages gegenüber dem AN ausgeübt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Optionserklärung beim AN entscheidend.</renewal-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8</url>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
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               <date-time>2026-11-20T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">60</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht</description>
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         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Anforderungen an den Kundenbetreuer/Objektleiter/Schichtführer

Der Kundenbetreuer muss folgende Qualifikationen besitzen, wobei die 
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder höherwertig
2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor
3. Lehrgang / Seminar Eingriffs- und Sicherungstechniken 
4. Basisseminar Führen von Mitarbeitern</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>not-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4YTTYN2YP8/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus un-tergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung muss für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein und ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen.  Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben wel-che nicht älter als 2 Jahre alt sein dürfen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>Zuschlagskriterium "Preis"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.


Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. 
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">50.00</number>
               <name>3 Zuschlagskriterium "Qualität"</name>
               <description>Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 


Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. 
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. 
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <additional-information-provider ref-org="ORG-0001"/>
      <participate-request-recipient ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="ORG-0001" ref-org=""/>
      </result>
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</notice>
