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      <name>VG OSL - Beschaffung gebrauchter Dieselbusse</name>
      <description>Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung von 9 Solofahrzeugen für den Stadtverkehr (Los 1), 4 Solofahrzeuge für den Überlandverkehr (Los 2) und 5 Gelenkfahrzeuge (Los 3)mit Dieselantrieb. Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. In einem Umkreis von max. 30 km Luftlinie vom Standort Senftenberg hat sich zum Zeitpunkt der Auslieferung der Fahrzeuge eine autorisierte Werkstatt des Fahrzeugherstellers für die zu liefernden Fahrzeuge zu befinden. Die Ersatzteilversorgung ist für einen Zeitraum von 12 Jahren nach Erstzulassung durch Original- oder Substitutionsmaterial zu garantieren. 
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (dort insbesondere aus dem Lastenheft und dem Vertrag).</description>
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         <name>Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH</name>
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Wirtschaft, Arbeit und Energie</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Los 1: Solofahrzeuge Stadtverkehr</name>
         <description>Gegenstand von Los 1 ist die Lieferung von 9 Solobussen für den Stadtverkehr. Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die Mindestanforderungen aus dem Lastenheft erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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               <description>Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach § 51 SektVO.</description>
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               <description>Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem Lastenheft.</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</description>
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            <description>Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in Vordruck 5 Nr. 12.</description>
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            <description>Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 
Die Bieter müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a)	Der Bieter weist mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 9 Solo-Dieselbussen im Falle eines Angebots für Los 1,

für den Öffentlichen Personennahverkehr an Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben.

b)	Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf Vordruck 8 zu erbringen. 

Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.</description>
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            <description>Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
•	Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; 
•	Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt;
•	Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; 
•	Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. 
•	Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. 
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.</description>
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         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. 

Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.</description>
            </awarding-criterion>
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               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt.
Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10 Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20 Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. 
Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben, im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu 
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu 
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).</review-deadline-description>
         </communication>
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         <name>Los 2: Solofahrzeuge Überlandverkehr</name>
         <description>Gegenstand von Los 2 ist die Lieferung von 4 Solobussen für den Überlandverkehr Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die Mindestanforderungen aus dem Lastenheft erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf.</description>
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               <description>Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach § 51 SektVO.</description>
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            <description>Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in Vordruck 5 Nr. 12.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-supply">
            <description>Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 
Die Bieter müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a)	Der Bieter weist mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 4 Solo-Dieselbussen im Falle eines Angebots für Los 2 

für den Öffentlichen Personennahverkehr an Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben.

b)	Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf Vordruck 8 zu erbringen. 

Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-supply">
            <description>Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
•	Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; 
•	Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt;
•	Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; 
•	Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. 
•	Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. 
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.</description>
         </selection-criteria>
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         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. 

Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt.
Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10 Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20 Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. 
Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben, im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu 
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu 
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).</review-deadline-description>
         </communication>
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         <name>Los 3: Gelenkfahrzeuge</name>
         <description>Gegenstand von Los 3 ist die Lieferung von 5 Gelenkbussen. Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die Mindestanforderungen aus dem Lastenheft erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf.</description>
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               <code>late-all</code>
               <description>Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach § 51 SektVO.</description>
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            <description>Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</description>
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            <description>Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in Vordruck 5 Nr. 12.</description>
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            <description>Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 
Die Bieter müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a)	Der Bieter weist mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 5 Dieselbusen (Gelenkbusse) im Falle eines Angebots für Los 3

für den Öffentlichen Personennahverkehr an Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben.

b)	Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf Vordruck 8 zu erbringen. 

Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.</description>
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            <description>Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
•	Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; 
•	Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt;
•	Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; 
•	Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. 
•	Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. 
Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.</description>
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               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. 

Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <description>Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt.
Grundlage für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10 Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20 Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen Los. 
Auf das Dokument „Bewertungsmatrix und -anlagen“ wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben, im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.</description>
            </awarding-criterion>
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            <review-deadline-description>Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu 
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu 
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