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      <name>Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033</name>
      <description>Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas.
Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN.
Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht.
Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag.


Zielsetzung
Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere:
- den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen),
- den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen,
- die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst,
- die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung,
- die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement,
- einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG).
Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.</description>
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         <name>Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033</name>
         <description>Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf

Grundprinzip und Einzelabrufe
Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken.
Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden.

Leistungsebenen
Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG.
Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen.
Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend.
Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht.

Abrufverfahren und Reaktionszeiten
Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen.
Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen.
Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform.

Flexibilität und Leistungsänderungen
Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann:
- FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus),
- die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben,
- Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6,
- Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung.
Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert.

Zusatz- und Sonderleistungen
Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3). 

Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung</description>
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            <description>Der AN wirkt an den Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen der AG mit. Hierzu gehören insbesondere ein sparsamer Umgang mit Energie und Betriebsmitteln, eine vorausschauende und kraftstoffsparende Fahrweise des Streifenfahrzeugs sowie das Vermeiden unnötiger Fahrten, die Abfalltrennung nach den Vorgaben der AG und das Melden erkannter Energieverluste (z. B. offene Fenster und Türen, unnötig eingeschaltete Beleuchtung) im Rahmen der Kontrollgänge</description>
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      <place-performance>
         <postal-address>
            <street-name>Werner-von-Siemens-Str. 29-31</street-name>
            <city>Pfungstadt</city>
            <postal-code>64319</postal-code>
         </postal-address>
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            <country-subentity>DE716</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Nebenlager Pfungstadt (Mietobjekt)</description>
      </place-performance>
      <place-performance>
         <postal-address>
            <street-name>Planckstraße 1</street-name>
            <city>Darmstadt</city>
            <postal-code>64291</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE711</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Kläranlage (ca. 200 m vom Campus)</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-04-01+02:00</start-date>
         <end-date>2033-03-31+02:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <renewal-maximum>3</renewal-maximum>
         <renewal-description>Die Leistungszeit beginnt am 01.04.2027 um 06:00 Uhr und endet am 01.04.2030 um 06:.00 Uhr (Grundlaufzeit drei Jahre). Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

Der Rahmenvertrag endet zudem automatisch, wenn der Höchstwert (Ziffer 1 Nr. 3) erreicht ist.

Die AG sind einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern 
(Optionen; Laufzeitmodell 3+1+1+1). 

Die Ausübung der jeweiligen Option ist dem AN spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform zu erklären; der AN erklärt bereits jetzt seine Zustimmung. 

Der Vertrag endet spätestens am 01.04.2033 um 06.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.</renewal-description>
      </contract-description>
      <reccurence-description>Spätestens zum 01.04.2033 wird dieser Vertrag erneut ausgeschrieben.

Voraussichtliche Veröffentlichung dazu Ende 3. Quartal 2033.</reccurence-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
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            <language>DEU</language>
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            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-10T09:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">42</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen  vor.

Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
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            <required-indicator>false</required-indicator>
         </tender-guarantee>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>required</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
            <terms-performance>
               <description>Alle Formblätter+spez.Anford enthalten im Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" und "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben +Referenzen.docx"

1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
1.2 Eigenerklärung MiLoG
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht
1.4 Weitere Angaben zum Bieter
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
1.6 Eigenerklärung ISO 9001
1.7-1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 
- Abrufverfahren und Reaktionszeiten
- Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik &amp; Dokumentation
- Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7)
- Personal- und Leistungsanforderungen
- Qualitätsmanagement und Leist

Außerdem muss eingereicht werden
- 3a ggf. Verfügbarkeitserklärung UA + Bietergemeinschaft
- 4 Angebotsformblatt
- 4a Kalkulationsblatt
- 5 Konzeptionelle Angaben des Bieters
- 6 AVV
- DIN 77200-1 oder vergleichbar
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung und Schichtleitung
- Erläuterungen zum Angebot</description>
            </terms-performance>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>t-requ</performing-staff-qualification>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEDY6JPYT0J/documents</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
  5.000.000,00 Euro für Personenschäden, 
  1.000.000,00 Euro für Sachschäden, 
  1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden 
  500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
  500.000,00 Euro für Schlüsselverlust 
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-sche-qu-cert-indep">
            <description>1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"

Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.

Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.

a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.

b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.

c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.

d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).

e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ratio">
            <description>Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. 
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-mgmt-qual">
            <description>1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):

- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-facil-tools">
            <description>1.8 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik &amp; Dokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

- Bereitstellung (Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6)

- Sicherheits- und Einsatzmanagementsoftware Leistungsbeschreibung Ziffer 7.4)

- Wächterkontrollsystem (Leistungsbeschreibung Ziffer 7.5)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-facil-tools">
            <description>1.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

- Fahrzeugvorhaltung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.2)

- Drohnengestützte Überwachung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.2.6)

- Bedarfsleistungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-qual">
            <description>1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

- Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2)

- Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1)

- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4)

- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5)

- Zusätzliche Anforderungen - Empfangskraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.6)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-sche-qu-cert-indep">
            <description>1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Qualitätsmanagement und Leistungsqualität - Leistungsbeschreibung Ziffer 6.1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"

Der AN betreibt ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig dokumentiert), das die Leistungen dieser Leistungsbeschreibung abdeckt.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-sche-qu-cert-indep">
            <description>DIN 77200-1 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-sche-qu-cert-indep">
            <description>Anforderung zu Zertifikaten aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-mgmt-qual">
            <description>1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx"

- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):
Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor.
Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).

- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-facil-tools">
            <description>Anforderung aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx"

hier 1.8 und 1.9</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-qual">
            <description>1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2):
Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen.
LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeinen Anforderungen, die für alle Sicherheits- und Servicekräfte gelten;
LV Ziffern 5.2.2 bis 5.2.6 enthalten die zusätzlichen profilbezogenen Anforderungen je Personalprofil.
Das eingesetzte Personal muss über ausgeprägtes technisches Verständnis verfügen, um sicherheitstechnische Einrichtungen (Gebäudeleittechnik, Gefahrmeldeanlagen, Videoüberwachung) bedienen und beobachten zu können; in Störfällen müssen Handlungsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können.
Ergänzend gelten die Anforderungen der DIN 77200-1 (oder vergleichbar) als Mindestanforderungen (Teil A Ziffer 5).


- Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1):

Zuverlässigkeit und Registrierung - Freigabe im Bewacherregister (§ 16 BewachV) vor Ersteinsatz,
- beim erstmaligen Einsatz und nach Aufforderung: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- jährliche Eigenerklärungen zum Datenschutz und zur Nichtmitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Format der AG).
- Schulungsplan pro auftragsausführende Person

Erste Hilfe und Brandschutz 
- Ersthelferausbildung mit regelmäßiger Auffrischung (max. 2-jährig) gemäß DGUV Vorschrift 1, einschließlich AED gemäß DGUV Information 204-010,
- Brandschutzhelferausbildung (oder gleichwertig) mit regelmäßiger Auffrischung (max. 4-jährig) gemäß DGUV Information 205-023.

Einweisungen und Ortskenntnis 
- jährliche Ein- und Unterweisung in die Werkschutzanweisung der AG sowie in die Dienstanweisungen,
- Kenntnis der standortspezifischen Gefahren (Hochspannung, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen, Ammoniak-Kühlanlage etc.) nach Unterweisung,
- Ortskenntnis der zu betreuenden Liegenschaften nach Einarbeitung.

IT und Kommunikation 
- PC-Grundkenntnisse und Standardsoftware sowie Interesse an den bei den AG eingesetzten IT-Programmen und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten,
- sichere Bedienung der Kommunikations- und Gefahrmeldetechnik nach Einweisung,
- Anwendung des elektronischen Wachbuchs und des Wächterkontrollsystems nach Schulung.

Persönliche Anforderungen 
- zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig; teamfähig, repräsentativer und geübter Umgang mit Menschen,
- sicheres, höfliches und verbindliches Auftreten; deeskalierende Konfliktkommunikation,
- körperlich geeignete Verfassung (u. a. Transport des Notfallrucksacks); Nachtdiensttauglichkeit,
- Erkennen von Risiken und Gefahren sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln.
- erkennbares Interesse am Objekt und an der Sicherheitsorganisation des AG sowie die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der kontinuierlichen Verbesserung mitzuwirken.



- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4):

Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.

Qualifikation und Erfahrung 
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder gleichwertiger Abschluss; mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument

Sprachen 
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).

Fachliche Anforderungen 
- Führerscheinklasse B; arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger mit jährlicher Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter; Befähigung zur Aufzugsbefreiung nach Unterweisung; Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.



- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5):

Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.

Qualifikation und Erfahrung 
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) oder gleichwertiger Nachweis,
- mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument

Sprachen 
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).

Fachliche Anforderungen 
- Führerscheinklasse B (Führen des Streifenfahrzeugs),
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung).



- Zusätzliche Anforderungen - Empfangskraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.6):

Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.

Qualifikation und Erfahrung 
- abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Hotelfach, Portier, Sekretariat),
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Abschluss GSSK (IHK).
- Erfahrung in der Postbearbeitung, im Besucher- und Telefonmanagement sowie in der Raumbuchung ist wünschenswert; sie ist für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben des KBW-Empfangs und der Poststelle nach Ziffer 4.3 erforderlich und wird andernfalls in der Implementierungsphase vermittelt.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument

Sprachen 
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).

Fachliche Anforderungen 
- sichere MS-Office-Kenntnisse und Bedienung der Empfangs- und Kommunikationstechnik,
- Erfahrung im Besucher- und Telefonmanagement.
Auftreten - repräsentatives, freundliches und strukturiertes Auftreten; ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung,
- Organisationsgeschick, auch bei hohem Besucheraufkommen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Angaben aus "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" - Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.

Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.

a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.

b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.

c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.

d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).

e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <framework-agreement type="fa-wo-rc">
               <maximum-participants-number>1</maximum-participants-number>
               <duration-justification>Der Werkschutz ist hier kein austauschbarer Standardwachdienst. Er ist integraler Bestandteil des Betriebs eines Forschungsstandorts mit Beschleunigeranlagen, radiologischen und chemischen Gefährdungen, Ammoniak-Kühlanlage, Hochspannung, laufendem Großbau FAIR und hohem Besucher-/Gastwissenschaftleraufkommen. 
Daraus folgen auftragsspezifische Umstände, die eine Amortisation und einen sicheren Regelbetrieb innerhalb von vier Jahren nicht wirtschaftlich und betrieblich vertretbar machen.

a) Dynamischer, über 2029 hinausreichender Standort
Der Rahmenvertrag ist gerade deshalb als Abrufvertrag ohne Mindestabnahme gestaltet, weil der Bedarf nicht feststeht:

- FAIR-Baufortschritt und sukzessive Gebäudeübernahmen 2026-2029 und danach,
- noch nicht entschiedener Perimeterschutz und mögliche Ausweitung der Videoüberwachung,
- drohnengestützte Überwachung,
- Wegfall Borsigstraße voraussichtlich Mitte 2027, mögliche weitere Mietobjekte.

Ein vierjähriger Schnitt läge mitten in der betrieblichen Konsolidierung von FAIR. Ein sechsjähriger Rahmen (mit Abrufsteuerung und Höchstwert) bildet genau dieses Zeitfenster ab, ohne den Auftrag festzuschreiben.

b) Kontinuität als Sicherheitsziel, nicht als Komfort
Werkschutz an diesem Standort ist Teil der Gefahrenabwehr (Personen, kritische Infrastruktur, Informationen, geordneter Zutritt). Orts- und Anlagenkenntnis, eingespielte Meldeketten zur Hauptpforte und stabile Stammbesetzung sind Leistungsbestandteil (Teil B Ziff. 5.5). 
Häufige Anbieterwechsel sind hier kein Gewinn an Wettbewerb, sondern ein Betriebs- und Sicherheitsrisiko. Der Wettbewerb wird durch die Ausschreibung selbst, den Höchstwert, die Probezeit, das Malussystem und die Kündigungsrechte gesichert.</duration-justification>
            </framework-agreement>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). 
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise 


GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH</review-deadline-description>
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