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      <name>Stadt Drolshagen - Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule zum Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Rohbauarbeiten 1. Bauabschnitt</name>
      <description>Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.

Die Liegenschaftsadresse lautet:
Gräfin-Sayn-Schule
Am Buscheid 2
57489 Drolshagen

Gebäudebeschreibung:
Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen:

•	Unterrichts- und Klassenräume
•	Verwaltungs- und Nebenräume
•	Sanitärbereiche
•	Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen

Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus:

•	asphaltierten Schulhofflächen 
•	befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen
•	Grün- und Aufenthaltsbereichen

Neues Nutzungskonzept:
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

•	Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen
•	Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden,

insbesondere im Hinblick auf:

•	energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster)
•	funktionale Anpassung der Grundrisse
•	brandschutztechnische Ertüchtigung
•	Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm
•	Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen

Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Die auszuschreibende Leistung betrifft die Rohbauarbeiten für den 1. Bauabschnitt.</description>
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         <description>Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.

Die Liegenschaftsadresse lautet:
Gräfin-Sayn-Schule
Am Buscheid 2
57489 Drolshagen

Gebäudebeschreibung:
Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen:

•	Unterrichts- und Klassenräume
•	Verwaltungs- und Nebenräume
•	Sanitärbereiche
•	Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen

Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus:

•	asphaltierten Schulhofflächen 
•	befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen
•	Grün- und Aufenthaltsbereichen

Neues Nutzungskonzept:
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

•	Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen
•	Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden,

insbesondere im Hinblick auf:

•	energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster)
•	funktionale Anpassung der Grundrisse
•	brandschutztechnische Ertüchtigung
•	Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm
•	Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen

Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

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         <options-description>- AUSFÜHRUNGSBEGINN: In Abhängigkeit vom Baufortschritt und der Fertigstellung der vorlaufenden Tiefbauarbeiten kann ein vorgezogener Ausführungsbeginn ab dem 15.02.2027 erforderlich werden. Die Bieter haben bei ihrer Angebotskalkulation sowie ihrer Kapazitäts- und Bauablaufplanung zu berücksichtigen, dass die Rohbauarbeiten innerhalb des Zeitraums vom 15.02.2027 bis 01.03.2027 aufgenommen werden können.

- AUSFÜHRUNGSENDE: Bauteil C = 30.07.2027, Bauteil D = 10.09.2027</options-description>
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               <code>late-some</code>
               <description>Nach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen.

Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.</description>
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            <description>1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung
2) Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter
3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
4) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576</description>
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            <description>5) Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall
mindestens betragen:

- für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden mind. 2.000.000,00 €
- für Personenschäden mind. 2.000.000,00 €</description>
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            <description>6) Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden
Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen.

Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen:

- Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen.

- Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich Rohbauarbeiten vergleichbar sind.

- Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der  Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden.

- Der Auftragswert muss mindestens 500.000 € netto je Referenz betragen.

Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.</description>
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               <description>Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis.

Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet:

P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). 
Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.

100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.</description>
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            <review-deadline-description>Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.


Bitte beachten Sie:
Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über.

Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. 

Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026).

Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. 

Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.</review-deadline-description>
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