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      <description>Putz- und Stuckarbeiten, BA III</description>
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         <name>Generalsanierung des Landratsamtes Kronach</name>
         <description>Putz- und Stuckarbeiten, BA III
- ca. 285 qm Abbruch Wanddekorputz
- ca. 1.300 qm Entfernen von Altanstrichen und -spachtelungen
- ca. 428 m Putzprofile
- ca. 2.040 qm Egalisierungsspachtel
- ca. 500 qm kalkbasierter Innenputz
- ca. 156 qm Kalk-Zementputz
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               <description>Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden (§16a EU VOB/A) Näheres siehe hierzu in den Vergabeunterlagen (Formblatt 211 EU).
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt elektronisch. Die Einreichung der Angebote darf ebenfalls ausschließlich elektronisch über die angegebene 
elektronische Vergabeplattform erfolgen. Angebote, die auf dem Postweg, unverschlüsselt per e-mail oder per Fax schriftlich eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Wir weisen darauf hin, dass Bieter, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung downloaden über 
neue Informationen im Verfahren (Änderungen, Nachsendungen, Mitteilungen u.ä.) nicht benachrichtigt werden können. Diese sind verpflichtet sich eigenständig um eine Aktualisierung über die Vergabeplattform zu kümmern.</description>
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            <location>Landratsamt Kronach, Außenstelle LCC, Zi-Nr. 34, Güterstraße 8+9, 96317 Kronach</location>
            <description>Es sind keine Bieter zugelassen (§55 VgV)</description>
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            <required-description>Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft ab einer 
Auftragssumme von 250.000 EUR ohne Mehrwertsteuer i.H. von 5% der Auftragssumme (inkl. MWSt).
Sofern diese nicht spätestens mit der 1.AZ vorgelegt wird, wird 5% der Gesamtauftragssumme (brutto)
mit der 1.AZ einbehalten.
Der Einbehalt für Mängelansprüche beträgt 3 v.H. der tatsächlich abgerechneten Schlussrechnungssumme inkl. Mehrwertsteuer. Ein Abzug dieses Sicherheitseinbehalts für Mängelansprüche wird erst von der Netto-Schlussrechnungssumme und erst ab einem Betrag von 100.000 EUR vorgenommen oder wenn ansonsten der Einbehalt nicht mehr vollständig einbehalten werden könnte, schon bei einer vorausgehenden Abschlagszahlung. Sofern die Schlussrechnungssumme 100.00 EUR netto nicht erreicht, wird kein Einbehalt vorgenommen.
Ablösung des Einbehalts für Mängelansprüche durch Bürgschaft nach vorgeschriebenem Muster des Vergabehandbuches möglich (siehe 
Formblatt 214.H)</required-description>
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               <description>gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter</description>
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               <description>gem. Vergabeunterlagen und VOB/B in der jeweils gültigen Fassung</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description> a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes; b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Vorn.Name u. Gebdat Geschäftsführer u. Prokuristen, Nachweis der Selbstreinigung sofern durchgeführt. Sofern sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beruft, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnisses oder es sind die o.g. Erklärung und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachunternehmer mit fehlender Eignung nach §6a EU VOB/A oder bei Ausschlussgründen gem. §6e EU, müssen ersetzt werden.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description> a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben so wieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Auszüge aus der Urkalkulation, Formblatt zu Aufklärung von Einheitspreisen, Angaben zur Kalkulation, Banknachweise und ggf. Nachweis einer entspr. Berufshaftpflichtversicherung. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 
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         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-facil-tools">
            <description>a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung); b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) mind. 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des AN (Ausbildungsnachweise, Studiennachweise). -Nachweis über die technische Ausrüstung (Maschinen, Fuhrpark...), die für die Ausführung der Leistung erforderlich ist. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Es ist anzugeben, welche Aufträge als Unteraufträge vergeben werden sollen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  


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               <description>Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium</description>
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            <review-deadline-description>Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, 
nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage 
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht 
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)</review-deadline-description>
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