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      <name>Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke (Employer Brand) für den Bundesnachrichtendienst</name>
      <description>Fortschreibung der Arbeitgebermarke BND und Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsleistungen für den BND</description>
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         <name>Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke (Employer Brand) für den Bundesnachrichtendienst</name>
         <description>Gegenstand ist die Entwicklung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen für den BND als Arbeitgeber sowie damit zusammenhängender Kommunikation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die AN erarbeitet und gestaltet hierzu gemäß den vom BND vorgegebenen Themen, Prioritäten und Zielgruppen geeignete Kommunikationskonzepte und die dazugehörigen Maßnahmen und Materialien zu deren Umsetzung.</description>
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            <description>Printprodukte 
Nachhaltigkeitskriterien sind von der AN jederzeit und in allen Prozessen der Leistungserbringung zu berücksichtigen und zwingend mitzudenken. Sollten Produkte (z. B. Plakate) oder Dokumente gedruckt werden müssen, ist zwingend darauf zu achten, dass diese auf Recyclingpapier gedruckt werden (Siegel "Blauer Engel" oder vergleichbar). 

Kommentierung/Korrekturen 
Vermeidbare Druckaufwände sind grundsätzlich zu vermeiden, so sollen bspw.  (Lektorats-)Korrekturen ausschließlich digital unter Verwendung gängiger Kommentarfunktionen (streichen, ersetzen, markieren, kommentieren, einsetzen usw.) erfolgen.  

Foto-/Video-Produktion 
Die folgenden Vorschriften aus der Anlage 3: Ökologische Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen vom Arbeitskreis "Green Shooting" sind bei jeder Leistungserbringung zu berücksichtigen.
(1)	II.5 Voraussetzungen für den Generatoreinsatz 
(2)	II.6 Begrenzung der Laufzeit von Dieselgeneratoren 
(3)	II.7 Abgasnorm Stage IIIA bei Dieselgeneratoren 
(4)	II.9 Effiziente Lichttechnik im Studio 
(5)	II.10 Effiziente Lichttechnik on location 
(6)	III.2 Keine Flüge, wenn Bahnfahrt unter fünf Stunden
(7)	III.3 Einsatz emissionsarmer PKW 
(8)	III.4 Einsatz emissionsarmer Minibusse, Transporter und kleiner LKW 
(9)	III.6 Nur Euro 6 Diesel 
(10)	IV.2 Verwendung von regionalen Lebensmitteln oder Bio-Lebensmitteln 
(11)	IV.5 Kein Einweggeschirr 
(12)	V.10 Trennvorgabe für Müllsortierung</description>
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         <options-description>Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens gemäß § 2 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nach 2 Jahren Basislaufzeit zwei Mal um je 12 Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.</options-description>
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            <description>Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. 
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. 
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). 
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: 
○ Bei allen Referenzen muss es sich um die Konzeption und Umsetzung von
Employer-Branding-Kampagnen handeln, innerhalb derer sowohl klassische als auch digitale als auch Social-Media-Kanäle bespielt wurden. 
○ Die Referenzen müssen einen Mindestauftragswert von jeweils 150.000 Euro netto aufweisen (Agenturhonorar). 
○ Mindestens eine der Referenzen (Kampagnen) muss die Konzeption und technische 
Umsetzung einer Karriere-Website mit einem anteiligen Auftragswert in Höhe von mind. 30.000 Euro beinhalten. 
○ Mindestens eine der Referenzen (Kampagnen) muss die Konzeption und Umsetzung 
von einem oder mehreren Videos mit einem anteiligen Auftragswert in Höhe von 
insgesamt mind. 25.000 Euro beinhalten. 

● Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Wichtig (!): Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu
benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der
Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das
Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. &gt; 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).</description>
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            <description>Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Eigenerklärung mit Angaben zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (die Eigenerklärung ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen). Stellen Sie die Leistungsfähigkeit der Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung für den Auftragsgegenstand und die hierfür relevanten Erfahrungen in der Eigenerklärung dar.
Zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung bzw. ihren Referenzen sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen, die von der Hauptansprechperson bzw. Stellvertretung jeweils hauptverantwortlich betreut wurden. Es gelten die Anforderungen und zu tätigenden Angaben an die benannten Referenzen analog Ziffer 3.4.1.2 (Besondere Bewerbungsbedingungen). 
 Zusätzlich ist zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung folgende Angabe zu machen: 
● Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Kunden- und Projektmanagement sowie Employer-Branding/-Campaigning
[Anforderung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Kunden- und Projektmanagement sowie Employer-Branding/-Campaigning]</description>
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               <name>Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien</name>
               <description>Die Ermittlung der
Wirtschaftlichkeitskennzahl erfolgt
gemäß Ziffer 3.8.2 besondere
Bewerbungsbedingungen und dem
Kriterienkatalog Leistung. Die
Angabe der Gewichtung erfolgt
hier in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeitskennzahl.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). 

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). 

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). 

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. 

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. 

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.</review-deadline-description>
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