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      <features>1. Die abzuschließenden Grundstücksverträge werden im Rahmen eines rein kartellrechtlichen Auswahlverfahrens vergeben. Da zum Beginn dieses Auswahlverfahrens  eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts daran ändert, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Verfahren handelt. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.  Soweit im Nachfolgenden auf Vorschriften des vierten Teil des GWB Bezug genommen wird, wird klargestellt, dass sich JWP-M in diesem kartellrechtlichen Auswahlverfahren für eine entsprechende Anwendung dieser konkreten Vorschriften (insbesondere der Ausschlussgründe) entschieden hat. Es wird jedoch klargestellt, dass der vierte Teil des GWB keine Anwendung findet. 2. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Anforderung wird JWP-M englische Fassungen der Unterlagen zu Informationszwecken zur Verfügung stellen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur die deutschen Unterlagen und Dokumente rechtliche Wirkungen entfalten und nur der jeweilige endverhandelte deutsche Grundstücksvertrag gezeichnet/beurkundet wird und bindend ist. Auch die konkreten Vertragsverhandlungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. 3. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den jeweiligen Grundstücksvertrag. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrags haben. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.</features>
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      <name>Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord</name>
      <description>Der Containerterminal JadeWeserPort wurde offiziell am 21.09.2012 durch den Betreiber, die Eurogate CTW GmbH &amp; Co KG, in Betrieb genommen. Neben dem Containerterminal ist das trimodale Güterverkehrszentrum JadeWeserPort (nachfolgend "GVZ JadeWeserPort") entstanden, welches von dem Eigentümer entwickelt und betrieben wird.   Ergänzend hierzu hat JWP-M im Jahr 2026 das Eigentum an Flächen im Bereich des Voslapper Groden Nord (VGN) erworben. Die Flächen des VGN sollen als Energy Hub Cluster mit ggf. trimodaler Anbindung (Wasser-Bahn-Straße) weiterentwickelt und genutzt werden. Für einen Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des Industriegebiets mit einer Größe von insgesamt ca. 400.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsflächen) sollen mit diesem Auswahlverfahren Grundstücksverträge für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder energieintensive Industrien vergeben werden.   Hierzu sollen Grundstücksverträge geschlossen werden, die die jeweiligen Ansiedler verpflichten, den Standort möglichst hafenaffin (mit wasserseitigem Umschlag über die bei den Landesgesellschaften des Landes Niedersachsen vorhandenen und in Zukunft zu errichtenden Hafeninfrastrukturen) mit der Zweckbestimmung Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien ("Energy Hub"; im Folgenden: Industriegebiet) dauerhaft zu betreiben. Die Grundstücksverträge werden entsprechende Verpflichtungen zum Bau und zur Inbetriebnahme/zum Betrieb der Betriebsgebäude/Produktionsstätten enthalten.</description>
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         <name>Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH &amp; Co. KG</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord</name>
         <description>1. Die Vermarktungsflächen befinden sich auf dem Voslapper Groden, einer eingedeichten Fläche des ehemaligen Voslapper Watts zwischen Geniusdeich im Süden und Hooksiel im Norden. Bei der damaligen Aufspülung des Grodens handelte es sich um eine Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Gewinnung von Industrieflächen für massengutverarbeitende Betriebe. In der Zeit von April 1971 bis Dezember 1974 wurde das Voslapper Watt in einer Größe von ca. 1.500 ha aufgespült und mit dem Neuen Voslapper Seedeich (Länge: 11 km) abgeschlossen. 2. Die Vermarktungsflächen bestehen aus zwei räumlich voneinander abgegrenzten Grundstücken im Bereich des Industriegebiets. Sie sind in dem beigefügten Lageplan mit den Bezeichnungen VGN 2 und VGN 3b gekennzeichnet.  2.1 Bei der Fläche VGN 3b handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Fläche mit einer Größe von ca. 200.000 m², welche bislang nicht gewerblich genutzt worden ist. Die Fläche VGN 3b bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/33 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19). Es kann darüber verhandelt werden, den sich aktuell noch auf der Fläche VGN 3b befindlichen Verkehrsweg zu verschwenken, so dass dieser außerhalb des zukünftigen Ansiedlungsgrundstücks verlaufen wird.  2.2 Die Fläche VGN 2 mit einer Größe von ca. 200.000 m² bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/29 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19) und ist ebenfalls bislang überwiegend nicht gewerblich genutzt worden.  Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich aktuell ein gewerblich genutztes Gebäude. Auch befinden sich auf der Fläche Verkehrswege.  Das Gebäude wird bis zur Übergabe der Fläche an den/die im Rahmen dieses Verfahrens ermittelten Ansiedler vollständig zurückgebaut werden. Die Verkehrswege werden an den/die neuen Ansiedler übergeben.  3. JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen. 4. Auf den hier gegenständlichen Vermarktungsflächen hat der jeweilige (dann) Ansiedler eine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 des Informationsmemorandums zu realisieren.  Die Ansiedlung hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen:  a) Verpflichtung zur Nutzung des jeweiligen Ansiedlungsgrundstücks mit einer Zweckbestimmung, die einem Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien zuzuordnen ist und  b) Verpflichtung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb der entsprechenden Bauwerke und Anlagen,  c) Verpflichtung zur Zahlung eines Mindest-Flächenentgelts i.H.v. 5,52 EUR/m²/Jahr (wertgesichert auf Grundlage des VPI).  Im Laufe der Verhandlungen erhalten die Bieter einen Muster-Grundstücksvertrag. Dieser wird weitere nicht verhandelbare Mindestbedingungen enthalten.  Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des jeweiligen Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein. 5. Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen. Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweiligen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.</description>
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      <additional-info>1. JWP-M behält sich vor, die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen Vermarktungsflächen im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansiedlung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderungen erfüllenden Ansiedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können.  2. Bieter können im Teilnahmeantrag Präferenzen hinsichtlich bestimmter Grundstücke/Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Grundstücke/Teilflächen. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlungen nicht über das/die gewünschte Grundstück/Teilfläche aufgenommen werden. 3. Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter ein, behält sich JWP-M vor,  a) entweder einen Bieterwettbewerb zu starten und unter Berücksichtigung der in diesem ermittelten Wertungsreihenfolge (Bestbieterprinzip) dem jeweiligen Bestbieter ein erstes Auswahlrecht hinsichtlich der Flächen einzuräumen.  oder b) mit mehreren Bietern in Verhandlungen über die jeweilige Teilfläche einzutreten und diese nach Abschluss der Verhandlungen zu einem finalen Angebot aufzufordern.  4. Soweit ein Bieterwettbewerb eröffnet wird, erfolgt die Auswahl des Bestbieters nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien, welche den Bietern transparent zu Beginn des Bieterwettbewerbs, mithin mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen bzw. finalen Angebots, mitgeteilt werden. 5.  Die Bieter werden im Rahmen des Bieterwettbewerbs Gelegenheit haben, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgegebenen Mindestkonditionen zu überbieten. JWP-M behält sich vor, auch die Qualität eines mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden ausführlichen Betriebskonzepts in die Wertung einzubeziehen.</additional-info>
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         <renewal-description>Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden.  Für die Festlegung der Laufzeit des jeweiligen Grundstücksvertrags wird  jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - § 3 KonzVgV entsprechend angewendet. Die Laufzeit hängt daher von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher als Maximallaufzeit und die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen ist nur als exemplarisch zu verstehen.</renewal-description>
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               <description>JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.</description>
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               <description>JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.</description>
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               <description>Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.  (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB  genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.  (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.  (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).  (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (8) Aktueller Handelsregisterauszug</description>
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            <description>Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.</description>
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            <description>Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.  (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.</description>
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