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      <name>Technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Konferenzen</name>
      <description>Gegenstand der Beschaffung ist die technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen und Konferenzen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg</description>
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      <description>Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart</description>
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         <name>Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg</name>
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         <name>Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
         <contact>
            <telephone>+49228996100</telephone>
            <electronic-mail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</electronic-mail>
         </contact>
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      <identification id="LOT-0001">
         <name>Los 1: Technische Begleitung von Veranstaltungen des VM</name>
         <description>Los 1 umfasst die technische Betreuung unterschiedlicher Präsenz-, Online- und
Hybridveranstaltungen des Ministeriums für einen Zeitraum von vier Jahren (2027 - 2030).

Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal.

Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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         <description>Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart</description>
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      <duration>
         <start-date>2027-01-01+01:00</start-date>
         <end-date>2030-12-31+01:00</end-date>
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      <contract-description>
         <options-description>Los 1:
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2030
Los 2:
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2028</options-description>
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               <code>late-some</code>
               <description>Der Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.

Fehlende, jedoch geforderte Erklärungen oder Nachweise wird der Auftraggeber nach Maßgabe des § 56 VgV nachverlangen, soweit das Angebot nicht entsprechend § 57 VgV auszuschließen ist.

Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bieter nach so sind diese Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten angemessenen Frist, über die Vergabeplattform vorzulegen, § 56 VgV. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Upload auf der Vergabeplattform. Gehen die nachgeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen.</description>
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            <location>Erfolgt nur elektronisch.</location>
            <description>Bieter sind nicht zugelassen.</description>
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            <description>Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5)
Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand
vergleichbaren Leistungen (konkret: Technische Durchführung von Veranstaltungen) aus
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
- Leistungsumfang,
- Auftragswert,
- Leistungszeit,
- Leistungsjahr,
- Auftraggeber,
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
- Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache
vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen.
Angebote, die nicht mindestens drei wertbare Referenzen angeben, werden vom Verfahren
ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.</description>
         </selection-criteria>
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            <description>Betriebshaftpflichtversicherung (ANLAGE 2)

 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
je Versicherungsfall
- für Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Vermögensschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR
je zweifach maximiert
durch
- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein
entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten
Versicherungserklärungen vorzulegen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung
entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft
erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
 • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
 Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
 Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
 Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
 • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
 Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
 Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
 Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.</description>
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         <selection-criteria-source>epo-procurement-document</selection-criteria-source>
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               <name>Qualität - Block 1</name>
               <description>Qualifikation und
Erfahrung Projektleitung
/ Verfügbarkeit,
Kernteam und
Vertretungskonzept</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">20.00</number>
               <name>Qualität - Block 2</name>
               <description>Konzept zur technischen
Umsetzung der
Beispielveranstaltung</description>
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               <description>Preiswertung gemäß
den Vergabeunterlagen</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf
wird hingewiesen.</review-deadline-description>
         </communication>
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      </tendering-process>
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   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="LOT-0002">
         <name>Los 2: Technische Begleitung der Verkehrsministerkonferenzen</name>
         <description>Los 2 die technische Begleitung der Verkehrsministerkonferenzen (VMK) und der Gemeinsamen Konferenzen der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder (GKVS) für einen Zeitraum von zwei Jahren (2027 und 2028).

Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal.

Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.</description>
      </identification>
      <nature>
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      </nature>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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         <description>Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-01-01+01:00</start-date>
         <end-date>2028-12-31+01:00</end-date>
      </duration>
      <contract-description>
         <options-description>Los 1:
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2030
Los 2:
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2028</options-description>
      </contract-description>
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            <url>https://www.tender24.de</url>
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               <code>late-some</code>
               <description>Der Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.

Fehlende, jedoch geforderte Erklärungen oder Nachweise wird der Auftraggeber nach Maßgabe des § 56 VgV nachverlangen, soweit das Angebot nicht entsprechend § 57 VgV auszuschließen ist.

Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bieter nach so sind diese Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten angemessenen Frist, über die Vergabeplattform vorzulegen, § 56 VgV. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Upload auf der Vergabeplattform. Gehen die nachgeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen.</description>
            </missing-info>
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         </submission-terms>
         <tenders-public-opening>
            <date-time>2026-11-03T14:00:00+01:00</date-time>
            <location>Erfolgt nur elektronisch.</location>
            <description>Bieter sind nicht zugelassen.</description>
         </tenders-public-opening>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>true</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>false</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>allowed</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
            <performing-staff-qualification>not-requ</performing-staff-qualification>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-1a05798edb4-5ef063acaac1d900</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5)
Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand
vergleichbaren Leistungen (konkret: Technische Durchführung von Veranstaltungen) aus
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
- Leistungsumfang,
- Auftragswert,
- Leistungszeit,
- Leistungsjahr,
- Auftraggeber,
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
- Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache
vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen.
Angebote, die nicht mindestens drei wertbare Referenzen angeben, werden vom Verfahren
ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Betriebshaftpflichtversicherung (ANLAGE 2)

 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
je Versicherungsfall
- für Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Vermögensschäden i.H.v. 3.000.000 EUR,
- für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR
je zweifach maximiert
durch
- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein
entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten
Versicherungserklärungen vorzulegen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung
entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft
erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
 • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
 Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
 Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
 Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
 • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
 Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
 Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
 Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <selection-criteria-source>epo-procurement-document</selection-criteria-source>
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               <name>Qualität - Block 1</name>
               <description>Qualifikation und
Erfahrung Projektleitung
/ Verfügbarkeit,
Kernteam und
Vertretungskonzept</description>
            </awarding-criterion>
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               <number type="weight" code="per-exa">20.00</number>
               <name>Qualität - Block 2</name>
               <description>Konzept zur technischen
Umsetzung der
Beispielveranstaltung</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="price">
               <number type="weight" code="per-exa">60.00</number>
               <name>Preis</name>
               <description>Preiswertung gemäß
den Vergabeunterlagen</description>
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      </tendering-terms>
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         <techniques>
            <framework-agreement type="fa-wo-rc">
               <maximum-participants-number>1</maximum-participants-number>
            </framework-agreement>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf
wird hingewiesen.</review-deadline-description>
         </communication>
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