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      <features>Die nächsten weiteren vorgesehenen Termine im Vergabeverfahren sind: 03.11.2026 - Abgabe Teilnahmeanträge; 12.11.2026 - Versand Angebotsaufforderung; 08.12.2026 - Abgabe Angebote; 15.12.2026 Bieterverhandlungen beim AG.</features>
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      <name>Projekt - und Finanzsteuerung 2027 im RPS - LBG (53.1)</name>
      <description>Vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist zur Aufgabenerfüllung im Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Referat 53.1 eine externe Unterstützung im Bereich der Projekt- und Finanzsteuerung der zahlreichen Maßnahmen in organisatorischer, projektspezifischer und finanzieller Hinsicht vorgesehen. Hierzu soll gem. § 21 (3) VgV eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, in dem die notwendige Unterstützung bei Bedarf abgerufen / beauftragt werden kann.</description>
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         <name>Projekt - und Finanzsteuerung 2027 im RPS - LBG (53.1)</name>
         <description>Vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist zur Aufgabenerfüllung im Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Referat 53.1 eine externe Unterstützung im Bereich der Projekt- und Finanzsteuerung der zahlreichen Maßnahmen in organisatorischer, projektspezifischer und finanzieller Hinsicht vorgesehen. Hierzu soll gem. § 21 (3) VgV eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, in dem die notwendige Unterstützung bei Bedarf abgerufen / beauftragt werden kann. Die Vielzahl der unterschiedlichen Projekte und der verschiedenen Finanzquellen mit z.T. erheblichem Dokumentationsaufwand erfordert sowohl eine Gesamtsteuerung der einzelnen Finanzierungsprogramme (z.B. FFF) als auch eine einheitlich strukturierte Steuerung der einzelnen Projekte.  Die Abstimmung und Priorisierung der baulichen Aufgaben der Landesbetriebe Gewässer übergreifend über alle Landesbetriebe Gewässer erfolgt in den Teilbauprogrammen (Dammertüchtigung, technischer Hochwasserschutz und Gewässerökologie). Die Vorbereitung der Abstimmung in den Teilbauprogrammen ist ein wichtiger Teil des Gesamtsteueraufwands, welcher über die finanzielle und organisatorische Unterstützung der einzelnen Projekte deutlich übersteigt.  Das zu bewirtschaftende Gesamtvolumen der Finanzmittel hat sich, bei gleichzeitig erhöhtem Termindruck (z.B. Zeitvorgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie), vergrößert. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und für eine effektive Maßnahmenumsetzung ist künftig eine externe Unterstützung des Landesbetriebes durch eine externe Projektsteuerung erforderlich um die Projektingenieure, die Referatsleitung und ggf.  das Rechnungswesen zu unterstützen.  Diese Leistungen sollen im Zuge der Ausschreibung vergeben werden.  Die Tätigkeitsschwerpunkte der auszuschreibenden Leistung sind die Unterstützung bei der Vergabe sowie der Umsetzung und Projektsteuerung von Hochwasserschutz- und gewässerökologischen sowie sonstigen wasserbaulichen Maßnahmen für den LBG, RPS Referat 53.1. Insbesondere bei der Projektsteuerung ist der AG bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Steuerungskonzeptes und Steuerungshandbuches des LGB im RPS zu unterstützen.  Der Umfang der voraussichtlichen Arbeitszeit bewegt sich in einem Bereich von 35 bis 45 Tage pro Jahr und einem Stundenumfang von insgesamt rund 770h, je nach Anzahl der Projekte und zur Verfügung stehender Mittel.  Die Aufgabenbereiche gliedern sich in zwei unterschiedliche Hauptaufgaben. In den einzelnen Aufgabenbereichen sind unter anderem die folgenden Einzelpunkte Teil der Beratung und Unterstützung. Diese sind in der Regel in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren zu erbringen.  Der konkrete Inhalt der zu erbringenden Leistung wird in den Rahmenbeauftragungen in Jahrestrancen definiert werden. Dabei wird zwischen AG und AN festgelegt in welchem Umfang die Leistungen durch den AN zu erbringen sind und welche Leistungen der AG selbst erbringt. Für die Beauftragungen sind bisher folgende Leistungen vorgesehen:  Unterstützung bei der Steuerung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen des LBG.  Unterstützung bei allen Phasen der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung des Bau- und Investitionsprogramms und in den dazugehörigen Belangen des Messwesens.  Unterstützung bei der Vorbereitung der Vergabe (z.B. Beratung zur Auswahl des Vergabeverfahrens; Sichtung der vorhandenen Unterlagen, Aufbereitung des Verfahrens auf der Vergabeplattform des LBG). Unterstützung während des Vergabeverfahrens (z.B. Korrespondenz zwischen den Bietern und dem AG; Aufbereitung Unterlagen, Vorbereitung Bietergespräche). Unterstützung bei der Vertragsvorbereitung.  Der Landesbetrieb Gewässer unterliegt Seitens des Rechnungswesens der SAP-Welt. Aus- und Eingangsrechnungen werden über das SAP-System abgearbeitet und angewiesen. Die Projektsteuerung hat die Formblätter im SAP-System konformen auszugestalten und einzureichen. Die Umsetzung kann über weitere Systeme, wie z.B. Excel Tabellen erfolgen. Diese müssen am Ende des Jahres deckungsgleich mit dem SAP-System sein. Andere Systeme werden nach Absprache zugelassen, sofern sie eine Deckungsfähigkeit mit dem SAP-System gewährleisten.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:freelance#


A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 23.10.2026 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von "Fragen und Antworten" ist für 27.10.2026 vorgesehen. ///   B) Den Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. ///  C) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Auch während der Bearbeitung wird Deutsch als einzige Sprache im Projekt festgelegt. ///  D) Im Teilnahmeantrag ist der Name der natürlichen Person anzugeben, welche den Antrag abgibt und damit verantwortet. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Das für die Ausführung des Auftrags vorgesehene oder verantwortliche Personal wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt. ///  E) Der Teilnahmeantrag (ggf. samt Anlagen) ist ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Auf anderem Weg werden keine Teilnahmeanträge angenommen. Der Teilnahmeantrag muss bis zum in der EU-Veröffentlichung genannten Termin auf der Ausschreibungsplattform eingegangen sein. Eine verspätete Abgabe ist über den Weg der Ausschreibungsplattform technisch nicht mehr möglich. ///   F) Die Möglichkeit gemäß § 56 (2) VgV Erklärungen und Nachweise nachzufordern wird in Anspruch genommen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. ///   G) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. ///   H) Mit den bisherigen Projektsteuerungsleistungen war die wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe beauftragt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden zum Ausgleich der Vorbefasstheit vorhandene Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Das genannte Büro darf sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, ist aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt. ///   I) Um zu prüfen dass keine Ausschlussgründe gegen den Bieter wird der Auftraggeber für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. ///   J) Die nächsten weiteren vorgesehenen Termine im Vergabeverfahren sind: 03.11.2026 - Abgabe Teilnahmeanträge; 12.11.2026 - Versand Angebotsaufforderung; 08.12.2026 - Abgabe Angebote; 15.12.2026 Bieterverhandlungen beim AG.</additional-info>
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            <description>Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Grundbedingung: Die angegebene vergleichbare Leistung muss mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren erbracht worden sein. Dies gilt auch für laufende Verträge. /  Die Bewertung setzt sich aus jeweils 3 vergleichbaren Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren zusammen, die mit folgenden Kriterien bewertet werden:  Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit 20%;  Erarbeiten und Pflege von Prozessabläufen in Bezug auf die Programmsteuerung mit 20%;  Projektsteuerung für öffentlichen Auftraggeber im baulichen Bereich mit 10%;  Projektsteuerung für öffentlichen Auftraggeber im Bereich Wasserbau an Fließgewässern mit 30%;   Kostensteuerung und Kostenkontrolle mit 10%; Vergabe mit 10%. Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Die detaillierte Berechnung kann dem Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden.</description>
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               <name>Bewertung Projektleitung / stellvertretende Projektleitung</name>
               <description>Zur Bewertung werden folgende Punkte herangezogen:  Wie ist die Aufstellung des Projektteams und die Verteilung der verschiedenen Aufgabe im Projekt vorgesehen.  Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung aus vergleichbaren Projekten (Infrastruktur, insbesondere des Hochwasserschutzes, mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Planfeststellung).  Welche Rollen wird die Projektleitung im Prozess einnehmen.  Wie wird die Verfügbarkeit und die Redundanz der Projektleitung gewährleistet.  Wie ist die Herangehensweise an die Einarbeitung ins neue / laufende Projekt angedacht?  Wie ist die Herangehensweise an die folgenden Themen angedacht: Qualitäts- / Termin- / Kostenmanagement; Änderungsmanagement; Risikomanagement; Steuerungs- und Kommunikationsstruktur.  Welche Instrumente und Methoden werden dazu vorgesehen.</description>
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               <name>Bewertung Projektumsetzung / Herangehensweise</name>
               <description>Bewertet wird die vorgesehene Herangehensweise an die Bearbeitung, bei der verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die beabsichtigte Herangehensweise soll anhand eines umgesetzten vergleichbaren Projekts dargestellt werden. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: Ist die Aufgabe insbesondere in Ihrer Vielfältigkeit der Projekte verstanden worden? Spiegelt sich dies in der Herangehensweise wider? /  Lässt die vorgesehene Herangehensweise eine zeit- und sachgerechte Bearbeitung der Auf-gaben erwarten? /  Wurde auf die notwendige spezielle Herangehensweise bei geförderten Projekten eingegangen? /  Wurden Randbedingungen und Risiken in der Bearbeitung aufgezeigt und wurden entsprechende Lösungsansätze in der Herangehensweise berücksichtigt? /  Lassen die Ausführungen zur vorgesehenen Kommunikation mit dem AG sowie mit weiteren Akteuren eine zeit- und sachgerechte Abstimmung im Projektverlauf erwarten?</description>
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               <name>Bewertung Projektteam</name>
               <description>Bewertet werden die Qualifikationen und Erfahrungen der wesentlichen Projetbearbeiter im Hinblick auf die fachliche Umsetzung der Aufgabe. Dies soll anhand umgesetzter vergleichbarer Projekte dargestellt werden. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: Lassen die Qualifikationen und Erfahrungen der Bearbeiter eine den fachlichen Ansprüchen angemessene Leistungserbringung erwarten? /  Kann vom Projektteam eine zeit- und sachgerechte Bearbeitung der Aufgaben erwartet werden? /  Lassen die Erfahrungen des gesamten Projektteams aus der Zusammenarbeit in früheren Projekten eine zeit- und sachgerechte Bearbeitung der Aufgaben erwarten?</description>
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               <name>Allgemeiner Eindruck</name>
               <description>Bewertet werden die Qualifikationen und Erfahrungen der wesentlichen Projetbearbeiter im Hinblick auf die fachliche Umsetzung der Aufgabe. Dies soll anhand umgesetzter vergleichbarer Projekte dargestellt werden. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: Allgemeinverständliche Ausdrucksweise. /  Qualität der Präsentation, insbesondere auch im passenden Verhältnis von Inhalt und Zeit. /  Gesprächsführung als Dialog oder als Monolog. /  Wurden die Anforderungen und Wünsche des AG an die schriftlichen Unterlagen, die Präsentation und die Präsenz der wesentlichen Bearbeiter in der Bieterverhandlung erfüllt. /  Auftreten als Team.</description>
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               <description>Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, brutto) der geprüften und zugelassenen Angebote je Los wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot welches um eine Spanne von X % des niedrigsten Preises vom niedrigsten Angebot abweicht. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma gemäß folgender Formel:  = (1 - (Wertungssumme des jeweiligen Bieters - niedrigste Wertungssumme)  /  Spanne)  x  Pmax  Pmax ist die maximal erreichbare Punktzahl (hier gewählt mit 5 Punkten).  Für dieses Verfahren wurde eine Spanne von X = 60 % als sinnvoll erachtet und festgelegt.</description>
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            <review-deadline-description>Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 02.01.2026: "... 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). /// 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). /// 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. /// 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. /// 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."</review-deadline-description>
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