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      <name>Rahmenvereinbarung Beschaffung von Hardware für die IFB</name>
      <description>Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist eine rechtsfähige
Anstalt des Öffentlichen Rechts und unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg bei ihrer
wirtschafts- und strukturpolitischen sowie sozialpolitischen Entwicklung. Schwerpunkte sind die
Wohnraum- und Wirtschaftsförderung sowie der Umweltschutz und die Innovationsentwicklung. Als
Spezialkreditinstitut mit rund 380 Beschäftigten werden moderne Kommunikations- und
Netzwerkstrukturen zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eingesetzt. Die Geschäftsräume der
IFB befinden sich im Besenbinderhof 31 und 37 in 20097 Hamburg.
__________________________________________________________________________________________________________________
Die IFB benötigt zur Ausstattung ihrer wachsenden Zahl von Mitarbeitenden regelmäßig verschiedene
Hardware und Zubehör, insbesondere Notebooks und Bildschirme. Die IFB beabsichtigt, eine
Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartnern für die Beschaffung einheitlicher
Hardware abzuschließen.
Weitere Dienstleistungen (Ab- und Aufbau der Hardware, Softwareverteilung, Aktualisierung des
Betriebssystems sowie im Leistungsschein vorinstalliertes Windows 11 Software-Lizenzierung) sind
nicht Teil des Vergabeverfahrens und werden von der IFB selbst übernommen.
__________________________________________________________________________________________________________________
Die Auftragserteilung erfolgt über ein Kaskadenprinzip mit den drei bestplatzierten Unternehmen. Der
Zweitplatzierte wird dann beauftragt, wenn der Erstplatzierte nicht in einer gesetzten Frist von sechs
Wochen liefern kann. Und der Drittplatzierte, wenn der Zweitplatzierte nicht in einer gesetzten Frist
von sechs Wochen liefern kann.  Der genaue Ablauf wird im Dokument "Rahmenvereinbarung" in den Vergabeunterlagen dargestellt.
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Alle gelieferten Geräte müssen fabrikneu und in einwandfreiem Zustand sein.
Eine Garantie von mindestens 48 Monaten auf alle gelieferten Produkte ist erforderlich. Teil der
Leistung ist ebenfalls ein erweiterter Geschäftskundensupport für die Notebooks (48 Monate, vor-Ort,
am nächsten Tag durch den Hersteller oder seinen Beauftragten). Die angebotenen Geräte müssen
sich über den geplanten Nutzungszeitraum im aktiven Herstellersupport befinden. Der Hersteller muss
während dieses Zeitraums sicherheitsrelevante Treiber-, Firmware- und BIOS-Updates durch eine
automatisierte Treiberversorgung gewährleisten.
__________________________________________________________________________________________________________________</description>
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         <name>Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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            <telephone>+49228996100</telephone>
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         <name>Laptops_Monitore_DockingStations</name>
         <description>Lieferung und Supportleistung für Notebooks gemäß dem Dokument "Technische Mindestanforderung" und Lieferung von Dockingstations  gemäß dem Dokument "Technische Mindestanforderung".
_________________________________________________________________________________________________________________
Die IFB benötigt zur Ausstattung ihrer wachsenden Zahl von Mitarbeitenden regelmäßig verschiedene
Hardware und Zubehör, insbesondere Notebooks und Bildschirme. Die IFB beabsichtigt, eine
Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartnern für die Beschaffung einheitlicher
Hardware abzuschließen.
Weitere Dienstleistungen (Ab- und Aufbau der Hardware, Softwareverteilung, Aktualisierung des
Betriebssystems sowie im Leistungsschein vorinstalliertes Windows 11 Software-Lizenzierung) sind
nicht Teil des Vergabeverfahrens und werden von der IFB selbst übernommen.
__________________________________________________________________________________________________________________
Die Auftragserteilung erfolgt über ein Kaskadenprinzip mit den drei bestplatzierten Unternehmen. Der
Zweitplatzierte wird dann beauftragt, wenn der Erstplatzierte nicht in einer gesetzten Frist von sechs
Wochen liefern kann. Und der Drittplatzierte, wenn der Zweitplatzierte nicht in einer gesetzten Frist
von sechs Wochen liefern kann.  Der genaue Ablauf wird im Dokument "Rahmenvereinbarung" in den Vergabeunterlagen dargestellt.
__________________________________________________________________________________________________________________
Alle gelieferten Geräte müssen fabrikneu und in einwandfreiem Zustand sein.
Eine Garantie von mindestens 48 Monaten auf alle gelieferten Produkte ist erforderlich. Teil der
Leistung ist ebenfalls ein erweiterter Geschäftskundensupport für die Notebooks (48 Monate, vor-Ort,
am nächsten Tag durch den Hersteller oder seinen Beauftragten). Die angebotenen Geräte müssen
sich über den geplanten Nutzungszeitraum im aktiven Herstellersupport befinden. Der Hersteller muss
während dieses Zeitraums sicherheitsrelevante Treiber-, Firmware- und BIOS-Updates durch eine
automatisierte Treiberversorgung gewährleisten.
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Die Höchstmengen für die gesamte Laufzeit pro Gerät beträgt:
Laptops: 1000 Stück, Monitore: 1000 Stück, Dockingstations: 500 Stück
__________________________________________________________________________________________________________________
Es besteht für den Auftraggeber aus der Rahmenvereinbarung keine Abnahmeverpflichtung.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:selbst#
__________________________________________________________________________________________________________________
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne</additional-info>
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         <options-description>Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt demnach maximal 48 Monate. Ein Anspruch auf Beauftragung für das folgende Jahr besteht nicht, ebenso nicht auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens pro Jahr. Die Laufzeit der Vereinbarung endet, sobald der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ausgeschöpft ist, spätestens jedoch 48 Monate nach Vertragsbeginn. In beiden Fällen bedarf es keiner Kündigung.</options-description>
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      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <url>https://www.meinauftrag.rib.de</url>
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               <code>late-all</code>
               <description>Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der 
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, 
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht 
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden 
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren 
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb 
beeinträchtigen.</description>
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            <description>Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.</description>
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            <legal-form>
               <description>Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>8. Nachweis (Formblatt) über mindestens drei und maximal fünf Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Lieferung von folgender Hardware,: Laptops, Monitore und Docking-Stations) unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.</description>
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            <description>9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.</description>
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            <description>10. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende
Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.</description>
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            <description>11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).</description>
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            <description>12.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).</description>
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            <description>13.Ausgefüllte Erklärung (Formblatt) zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.</description>
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            <description>14. Datenblätter der angebotenen Hardware.</description>
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            <description>15. Eigenerklärung, den erweiterter Geschäftskundensupport für die gelieferten Notebooks (Los 1) für 48 Monate sicherzustellen.</description>
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         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <number type="weight" code="per-exa">80</number>
               <name>Zuschlagskriterium Preis</name>
               <description>16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt für Los 1 (Formblatt) einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">20</number>
               <name>Umsetzungskonzept</name>
               <description>17. Vorlage eines Umsetzungskonzeptes (maximal 3 DIN A4 Seiten) gemäß Bewertungsmatrix für Los 1.</description>
            </awarding-criterion>
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         <techniques>
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               <maximum-participants-number>3</maximum-participants-number>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). 
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die  Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). 
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.</review-deadline-description>
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         <name>Maus_Tastatur_Kophoerer_Zubehoer</name>
         <description>Lieferung von Mäusen, Tastatur und Kopfhörer + passende Ohrpolster gemäß dem Dokument "Technische Mindestanforderung".
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Die IFB benötigt zur Ausstattung ihrer wachsenden Zahl von Mitarbeitenden regelmäßig verschiedene
Hardware und Zubehör, insbesondere Notebooks und Bildschirme. Die IFB beabsichtigt, eine
Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartnern für die Beschaffung einheitlicher
Hardware abzuschließen.
Weitere Dienstleistungen (Ab- und Aufbau der Hardware, Softwareverteilung, Aktualisierung des
Betriebssystems sowie im Leistungsschein vorinstalliertes Windows 11 Software-Lizenzierung) sind
nicht Teil des Vergabeverfahrens und werden von der IFB selbst übernommen.
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Die Auftragserteilung erfolgt über ein Kaskadenprinzip mit den drei bestplatzierten Unternehmen. Der
Zweitplatzierte wird dann beauftragt, wenn der Erstplatzierte nicht in einer gesetzten Frist von sechs
Wochen liefern kann. Und der Drittplatzierte, wenn der Zweitplatzierte nicht in einer gesetzten Frist
von sechs Wochen liefern kann.  Der genaue Ablauf wird im Dokument "Rahmenvereinbarung" in den Vergabeunterlagen dargestellt.
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Alle gelieferten Geräte müssen fabrikneu und in einwandfreiem Zustand sein.
Eine Garantie von mindestens 48 Monaten auf alle gelieferten Produkte ist erforderlich.
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Die Höchstmengen für die gesamte Laufzeit pro Zubehör beträgt:
Bluetooth Tastaturen: 400 Stück, Bluetooth Mäuse: 400 Stück, Bluetooth Headsets + passende Ohrpolster: 400 Stück.
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Es besteht für den Auftraggeber aus der Rahmenvereinbarung keine Abnahmeverpflichtung.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:selbst#
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne</additional-info>
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         <options-description>Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt demnach maximal 48 Monate. Ein Anspruch auf Beauftragung für das folgende Jahr besteht nicht, ebenso nicht auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens pro Jahr. Die Laufzeit der Vereinbarung endet, sobald der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ausgeschöpft ist, spätestens jedoch 48 Monate nach Vertragsbeginn. In beiden Fällen bedarf es keiner Kündigung.</options-description>
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               <description>Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der 
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, 
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht 
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden 
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren 
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb 
beeinträchtigen.</description>
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            <description>Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.</description>
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               <description>Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)</description>
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            <description>7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.</description>
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            <description>8. Nachweis (Formblatt) über mindestens drei und maximal fünf Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Lieferung von folgender Hardware: Mäuse, Tastaturen und Kopfhörer + passende Ohrpolster) unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.</description>
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            <description>9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.</description>
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            <description>10. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende
Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.</description>
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            <description>11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).</description>
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            <description>12.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).</description>
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            <description>13.Ausgefüllte Erklärung (Formblatt) zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.</description>
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            <description>14. Datenblätter der angebotenen Hardware.</description>
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               <description>16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt für Los 2 (Formblatt) einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.</description>
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               <name>Umsetzungskonzept</name>
               <description>17. Vorlage eines Umsetzungskonzeptes (maximal 3 DIN A4 Seiten) gemäß Bewertungsmatrix für Los 2.</description>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). 
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die  Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). 
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.</review-deadline-description>
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