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      <name>Rahmenvertrag für Baumpflegerische Maßnahmen an Bäumen für die Landeshauptstadt Potsdam in 7 Losen</name>
      <description>Die vorgesehenen Baumpflegeleistungen dienen der Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Flächen der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Ortsteile:  - an öffentlich gewidmeten Straßen, - auf öffentlichen Grünflächen (z.B. Plätze, Parkflächen, an Gräben, Uferwege, waldartige Bestände), - Naturdenkmäler (Einzelbäume, Baumgruppen) - Jüdischen Friedhof Potsdam - Friedhof Bassinplatz Potsdam  Die Leistung ist aufgeteilt in sieben (7) Flächenlose  Nicht Bestandteil sind dagegen die Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile.</description>
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         <name>Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 883.707 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 3.534.828 Euro netto taxiert.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag eines jeden Loses beginnt am 01.01.2027, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027  Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2030.</renewal-description>
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               <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) sfern eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist; (2) Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Eigenerklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.   II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind vom Bieter einzureichen: (1) Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.</description>
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            <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) mindestens eine (1) unternehmensbezogene, geeignete Referenz über erbrachte wesentlich Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab dem Ablauf der Angebotsfrist).  Die eingereichten Referenzen müssen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Leistungen sind dann vergleichbar, wenn sie explizit den Tätigkeitsbereich der Baumpflege beinhalten bzw. umfassen und pro Jahr mindestens folgenden Brutto-Auftragswert aufweisen:  - Los 1: mindestens 200.000 Euro (brutto) - Los 2: mindestens 100.000 Euro (brutto) - Los 3: mindestens 150.000 Euro (brutto) - Los 4.1: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 4.2: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 5: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los FH: mindestens 50.000 Euro (brutto)  Ergänzende Hinweise: Laufende Leistungen: Noch nicht vollständig abgeschlossene (laufende) Verträge werden für die Wertung zugelassen, sofern die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht wurde.  Rahmenvereinbarungen: Sofern es sich bei der eingereichten Referenz um einen Rahmenvertrag handelt, ist der Nachweis nur dann erbracht, wenn die oben genannten Mindestwerte pro Los und Jahr innerhalb dieses Rahmenvertrags tatsächlich durch Abrufe generiert und umgesetzt wurden (reines Vertragsvolumen ohne Abrufe genügt nicht).  Mehrlosvergabe: Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, kann eine einzige Referenz für mehrere Lose herangezogen werden, sofern sie die aufaddierten Mindestwerte der jeweiligen Lose erreicht oder der Bieter für jedes Los eine separate, den Anforderungen entsprechende Referenz einreicht.  Für jede Referenz ist eine eindeutige Zuordnung anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose die Referenz gelten soll.  Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Datum: Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. (in EUR brutto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Diese Referenz gilt für folgende/s Los/e  II.I. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen .  II.II. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Eignungsverleihern, (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Eignungsverleihern.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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               <name>Preis</name>
               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren:  - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten.  - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 448.510 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.784.040 Euro netto taxiert.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag eines jeden Loses beginnt am 01.01.2027, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027  Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2030.</renewal-description>
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               <description>Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.</description>
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               <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) sfern eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist; (2) Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Eigenerklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.   II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind vom Bieter einzureichen: (1) Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.</description>
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            <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) mindestens eine (1) unternehmensbezogene, geeignete Referenz über erbrachte wesentlich Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab dem Ablauf der Angebotsfrist).  Die eingereichten Referenzen müssen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Leistungen sind dann vergleichbar, wenn sie explizit den Tätigkeitsbereich der Baumpflege beinhalten bzw. umfassen und pro Jahr mindestens folgenden Brutto-Auftragswert aufweisen:  - Los 1: mindestens 200.000 Euro (brutto) - Los 2: mindestens 100.000 Euro (brutto) - Los 3: mindestens 150.000 Euro (brutto) - Los 4.1: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 4.2: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 5: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los FH: mindestens 50.000 Euro (brutto)  Ergänzende Hinweise: Laufende Leistungen: Noch nicht vollständig abgeschlossene (laufende) Verträge werden für die Wertung zugelassen, sofern die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht wurde.  Rahmenvereinbarungen: Sofern es sich bei der eingereichten Referenz um einen Rahmenvertrag handelt, ist der Nachweis nur dann erbracht, wenn die oben genannten Mindestwerte pro Los und Jahr innerhalb dieses Rahmenvertrags tatsächlich durch Abrufe generiert und umgesetzt wurden (reines Vertragsvolumen ohne Abrufe genügt nicht).  Mehrlosvergabe: Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, kann eine einzige Referenz für mehrere Lose herangezogen werden, sofern sie die aufaddierten Mindestwerte der jeweiligen Lose erreicht oder der Bieter für jedes Los eine separate, den Anforderungen entsprechende Referenz einreicht.  Für jede Referenz ist eine eindeutige Zuordnung anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose die Referenz gelten soll.  Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Datum: Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. (in EUR brutto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Diese Referenz gilt für folgende/s Los/e  II.I. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen .  II.II. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Eignungsverleihern, (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Eignungsverleihern.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren:  - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten.  - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 696.740 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 2.786.960 Euro netto taxiert.</description>
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               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren:  - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten.  - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 395.463 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.581.852 Euro netto taxiert.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag eines jeden Loses beginnt am 01.01.2027, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027  Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2030.</renewal-description>
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               <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) sfern eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist; (2) Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Eigenerklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.   II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind vom Bieter einzureichen: (1) Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.</description>
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            <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) mindestens eine (1) unternehmensbezogene, geeignete Referenz über erbrachte wesentlich Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab dem Ablauf der Angebotsfrist).  Die eingereichten Referenzen müssen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Leistungen sind dann vergleichbar, wenn sie explizit den Tätigkeitsbereich der Baumpflege beinhalten bzw. umfassen und pro Jahr mindestens folgenden Brutto-Auftragswert aufweisen:  - Los 1: mindestens 200.000 Euro (brutto) - Los 2: mindestens 100.000 Euro (brutto) - Los 3: mindestens 150.000 Euro (brutto) - Los 4.1: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 4.2: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 5: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los FH: mindestens 50.000 Euro (brutto)  Ergänzende Hinweise: Laufende Leistungen: Noch nicht vollständig abgeschlossene (laufende) Verträge werden für die Wertung zugelassen, sofern die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht wurde.  Rahmenvereinbarungen: Sofern es sich bei der eingereichten Referenz um einen Rahmenvertrag handelt, ist der Nachweis nur dann erbracht, wenn die oben genannten Mindestwerte pro Los und Jahr innerhalb dieses Rahmenvertrags tatsächlich durch Abrufe generiert und umgesetzt wurden (reines Vertragsvolumen ohne Abrufe genügt nicht).  Mehrlosvergabe: Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, kann eine einzige Referenz für mehrere Lose herangezogen werden, sofern sie die aufaddierten Mindestwerte der jeweiligen Lose erreicht oder der Bieter für jedes Los eine separate, den Anforderungen entsprechende Referenz einreicht.  Für jede Referenz ist eine eindeutige Zuordnung anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose die Referenz gelten soll.  Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Datum: Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. (in EUR brutto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Diese Referenz gilt für folgende/s Los/e  II.I. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen .  II.II. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Eignungsverleihern, (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Eignungsverleihern.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag eines jeden Loses beginnt am 01.01.2027, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027  Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2030.</renewal-description>
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               <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) sfern eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist; (2) Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Eigenerklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.   II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind vom Bieter einzureichen: (1) Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.</description>
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            <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) mindestens eine (1) unternehmensbezogene, geeignete Referenz über erbrachte wesentlich Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab dem Ablauf der Angebotsfrist).  Die eingereichten Referenzen müssen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Leistungen sind dann vergleichbar, wenn sie explizit den Tätigkeitsbereich der Baumpflege beinhalten bzw. umfassen und pro Jahr mindestens folgenden Brutto-Auftragswert aufweisen:  - Los 1: mindestens 200.000 Euro (brutto) - Los 2: mindestens 100.000 Euro (brutto) - Los 3: mindestens 150.000 Euro (brutto) - Los 4.1: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 4.2: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 5: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los FH: mindestens 50.000 Euro (brutto)  Ergänzende Hinweise: Laufende Leistungen: Noch nicht vollständig abgeschlossene (laufende) Verträge werden für die Wertung zugelassen, sofern die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht wurde.  Rahmenvereinbarungen: Sofern es sich bei der eingereichten Referenz um einen Rahmenvertrag handelt, ist der Nachweis nur dann erbracht, wenn die oben genannten Mindestwerte pro Los und Jahr innerhalb dieses Rahmenvertrags tatsächlich durch Abrufe generiert und umgesetzt wurden (reines Vertragsvolumen ohne Abrufe genügt nicht).  Mehrlosvergabe: Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, kann eine einzige Referenz für mehrere Lose herangezogen werden, sofern sie die aufaddierten Mindestwerte der jeweiligen Lose erreicht oder der Bieter für jedes Los eine separate, den Anforderungen entsprechende Referenz einreicht.  Für jede Referenz ist eine eindeutige Zuordnung anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose die Referenz gelten soll.  Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Datum: Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. (in EUR brutto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Diese Referenz gilt für folgende/s Los/e  II.I. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen .  II.II. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Eignungsverleihern, (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Eignungsverleihern.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren:  - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten.  - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 386.542 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.546.168 Euro netto taxiert.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren:  - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten.  - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 217.262 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 869.048 Euro netto taxiert.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag eines jeden Loses beginnt am 01.01.2027, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027  Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2030.</renewal-description>
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               <description>Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.</description>
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               <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) sfern eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist; (2) Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Eigenerklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.   II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind vom Bieter einzureichen: (1) Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die genannte Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen.</description>
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            <description>I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) mindestens eine (1) unternehmensbezogene, geeignete Referenz über erbrachte wesentlich Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab dem Ablauf der Angebotsfrist).  Die eingereichten Referenzen müssen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Leistungen sind dann vergleichbar, wenn sie explizit den Tätigkeitsbereich der Baumpflege beinhalten bzw. umfassen und pro Jahr mindestens folgenden Brutto-Auftragswert aufweisen:  - Los 1: mindestens 200.000 Euro (brutto) - Los 2: mindestens 100.000 Euro (brutto) - Los 3: mindestens 150.000 Euro (brutto) - Los 4.1: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 4.2: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los 5: mindestens 80.000 Euro (brutto) - Los FH: mindestens 50.000 Euro (brutto)  Ergänzende Hinweise: Laufende Leistungen: Noch nicht vollständig abgeschlossene (laufende) Verträge werden für die Wertung zugelassen, sofern die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht wurde.  Rahmenvereinbarungen: Sofern es sich bei der eingereichten Referenz um einen Rahmenvertrag handelt, ist der Nachweis nur dann erbracht, wenn die oben genannten Mindestwerte pro Los und Jahr innerhalb dieses Rahmenvertrags tatsächlich durch Abrufe generiert und umgesetzt wurden (reines Vertragsvolumen ohne Abrufe genügt nicht).  Mehrlosvergabe: Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, kann eine einzige Referenz für mehrere Lose herangezogen werden, sofern sie die aufaddierten Mindestwerte der jeweiligen Lose erreicht oder der Bieter für jedes Los eine separate, den Anforderungen entsprechende Referenz einreicht.  Für jede Referenz ist eine eindeutige Zuordnung anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose die Referenz gelten soll.  Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Datum: Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. (in EUR brutto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Diese Referenz gilt für folgende/s Los/e  II.I. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen .  II.II. Im Fall einer Eignungsleihe sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Eignungsverleihern, (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Eignungsverleihern.</description>
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            <description>I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).  II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Uterauftragnehmern,  (2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.</description>
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               <description>(1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV.  (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.  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Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist.  Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert:  - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde.  Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren.  (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert:  Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt.  Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern.  Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen.  Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht.  Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.</description>
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