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      <name>Abschluss von Instandhaltungsverträgen für die Aufzugsanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes</name>
      <description>Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Instandhaltungsverträgen für die Aufzugsanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes.</description>
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      <description>Die Erfüllungsorte sind den einzelnen Losen zu entnehmen.</description>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0001">
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         <name>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung Potsdam und am RADAR-Standort Prözel</name>
         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen anfolgenden Standorten:
- Niederlassung Potsdam (Michendorfer Chaussee 23, 14473 Potsdam)
- RADAR Prötzel (Heidekrug 1-2, 15345 Prötzel, Koordinaten: 52° 38' 55.2"N, 13° 51' 29.6"E)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
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               <code>late-all</code>
               <description>Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.</description>
         </selection-criteria>
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            <description>- Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>- Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.</description>
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            <review-deadline-description>Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de</review-deadline-description>
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         <name>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an der Außenstelle Leipzig</name>
         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an folgendem Standort:
-	Außenstelle Leipzig (Kärrnerstr. 68, 04288 Leipzig)

Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.</description>
      </identification>
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nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.</description>
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            <description>Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.</description>
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            <description>- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.</description>
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Präqualifizierungsdatenbank)</description>
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            <review-deadline-description>Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de</review-deadline-description>
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         <name>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung München und am Observatorium Hohenpeißenberg</name>
         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an den folgenden Standorten:
- Niederlassung München (Helene-Weber-Allee 21, 80637 München)
- Observatorium Hohenpeißenberg (Albin-Schwaiger-Weg 10, 82383 Hohenpeißenberg)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.</description>
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               <description>Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.</description>
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            <description>Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.</description>
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            <description>- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.</description>
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Präqualifizierungsdatenbank)</description>
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            <review-deadline-description>Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de</review-deadline-description>
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         <name>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an der Außenstelle Stuttgart.</name>
         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage am folgenden Standort:
- Außenstelle Stuttgart (Am Schnarrenberg 17, 70376 Stuttgart)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.</description>
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen am folgenden Standort:
- Niederlassung Essen mit RADAR (Wallneyerstraße 10, 45133 Essen)
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            <description>- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.</description>
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
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         <name>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung Hamburg-Seewetteramt und Niederlassung Hamburg-Sasel</name>
         <description>Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an folgenden Standorten:
- Niederlassung Hamburg-Seewetteramt (Bernhard-Nocht-Straße 76, 20359 Hamburg)
- Niederlassung Hamburg-Sasel (Frahmredder 95, 22393 Hamburg)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.</description>
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               <description>Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.</description>
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            <description>Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.</description>
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            <description>- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.</description>
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            <description>- Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes</description>
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            <description>- Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)</description>
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            <description>Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.</description>
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            <review-deadline-description>Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de</review-deadline-description>
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