<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:defext="german-eforms-extension" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:ContractModification><efbc:ChangedNoticeIdentifier schemeName="ojs-notice-id">26671-2016</efbc:ChangedNoticeIdentifier><efbc:ModifiedContractIdentifier>CON-0000</efbc:ModifiedContractIdentifier><efac:Change><efbc:ChangeDescription languageID="DEU">MKA_001_Umplanung der Querung L111 LPh 1-2
Gemäß Ingenieurvertrag vom 07.04.2017 wurde der AN mit der Planung der Querung der L111 über die NBS beauftragt. Das Bestandsbauwerk über die BAB A5 sollte erhalten werden. Für dieses Bauwerk wurde die Vorplanung abgeschlossen. Aufgrund der nachträglich erfolgten hydrologischen Untersuchungen wurde eine Umverlegung des Fließgewässers Grundel auf die Westseit der Autobahn erforderlich. Damit muss die SÜ L111 über NBS, BAB A5 und Grundelgerinne geplant werden. Ebenso werden weitere zusätzliche Objekte (Rampenbauwerke, Versickerungsbecken, Stützwände, etc.) erforderlich..
Die Berücksichtigung der neuen Parameter in der Planung der Querung L111 stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im Hauptvertrag nicht enthalten ist und zur Erfüllung des Werkvertrages erforderlich ist.
MKA_002_Umplanung der Querung L105 LPh 3-4
Gemäß Ingenieurvertrag vom 07.04.2017 wurde der AN mit der Planung der Querung der L105 über die NBS beauftragt. Diese Planung wurde im Rahmen der Umverlegung der PWC Anlage Riegel erweitert auf eine SÜ über NBS und eine SÜ über die BAB 5.
Aufgrund neuer Planungsgrundlagen (Lage der Achse der A5, Vermessungsdaten, Baugrundgutachten, Hebungsreserve Autobahngradiente,zusätzlicher Radweg) wurde die Planung in der Leistungsphase 1-2 angepasst. Diese Änderungen sowie eventuell sich daraus ergebende zusätzliche Planungsobjekte sind vom AN auch in den folgenden Leistungsphasen zu berücksichtigen. 
Die Berücksichtigung dieser Parameter in der Planung der Querung L105 LPh 3-4 stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im Hauptvertrag nicht enthalten ist und zur Erfüllung des Werkvertrages erforderlich ist.
MKA19:Überarbeitung bzw. Erstellung von barrierefreien Dokumenten für den PfA 7.2/ABS
Der Auftragnehmer wurde auf Grundlage des Architekten-/Ingenieurvertrages (Vergabevorgangsnummer 15TE18925) vom 07.04.2017 mit den Planungsleistungen einschließlich der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 7.2 bis 7.4 beauftragt. Der ursprüngliche Leistungsumfang umfasste nicht die barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der textlichen Planfeststellungsunterlagen, da entsprechende Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder vertraglich vereinbart noch Bestandteil der einzuhaltenden Anforderungen waren. Im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens hat das Eisenbahn-Bundesamt für die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen verbindliche Anforderungen an deren digitale Barrierefreiheit vorgegeben. Zur ordnungsgemäßen und regelwerkskonformen Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist daher eine barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der betroffenen textlichen Unterlagen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere die Anpassung der bestehenden Dokumentenstruktur, der Formatvorlagen, Tabellen, Verweise und Alternativtexte sowie die Erstellung einer den Anforderungen entsprechenden barrierefreien PDF-Struktur. Diese Leistungen waren nicht Gegenstand des ursprünglichen Vertrages und stellen zusätzliche Leistungen dar, die zur Erfüllung des ursprünglichen Vertragszwecks, der genehmigungsfähigen Einreichung der Planfeststellungsunterlagen, erforderlich geworden sind 
MKA25:Überarbeitung bzw. Erstellung von barrierefreien Dokumenten für den PfA 7.2/NBS
Der Auftragnehmer wurde auf Grundlage des Architekten-/Ingenieurvertrages (Vergabevorgangsnummer 15TE18925) vom 07.04.2017 mit den Planungsleistungen einschließlich der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 7.2 bis 7.4 beauftragt. Der ursprüngliche Leistungsumfang umfasste nicht die barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der textlichen Planfeststellungsunterlagen, da entsprechende Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder vertraglich vereinbart noch Bestandteil der einzuhaltenden Anforderungen waren. Im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens hat das Eisenbahn-Bundesamt für die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen verbindliche Anforderungen an deren digitale Barrierefreiheit vorgegeben. Zur ordnungsgemäßen und regelwerkskonformen Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist daher eine barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der betroffenen textlichen Unterlagen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere die Anpassung der bestehenden Dokumentenstruktur, der Formatvorlagen, Tabellen, Verweise und Alternativtexte sowie die Erstellung einer den Anforderungen entsprechenden barrierefreien PDF-Struktur. Diese Leistungen waren nicht Gegenstand des ursprünglichen Vertrages und stellen zusätzliche Leistungen dar, die zur Erfüllung des ursprünglichen Vertragszwecks, der genehmigungsfähigen Einreichung der Planfeststellungsunterlagen, erforderlich geworden sind.</efbc:ChangeDescription><efac:ChangedSection><efbc:ChangedSectionIdentifier>TEN-0000</efbc:ChangedSectionIdentifier></efac:ChangedSection></efac:Change><efac:ChangeReason><cbc:ReasonCode listName="modification-justification">add-wss</cbc:ReasonCode><efbc:ReasonDescription languageID="DEU">MKA 001
Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung. Der Auftragnehmer verfügt über die notwendigen Projektkenntnisse und kann die geänderten Planungsparameter in seine Planung einarbeiten.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da die neuen Planungsparameter in die bereits erfolgte Planung der Trassierung /Anschlussstellenplanung eingearbeitet werden müssen. Eine Trennung der Planung ist nicht möglich.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichem zusätzlichem Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie zu einer Doppelplanung führen. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in die vorhandenen Planungsunterlagen, projektspezifischen Randbedingungen und den aktuellen Planungsstand einarbeiten sowie die bisherigen Abstimmungsergebnisse nachvollziehen und prüfen. Des Weiteren müssten Bereiche, die in der Planung keiner Änderung unterliegen, die aber planerisch mitbetrachtet werden müssen, doppelt vergütet werden. Dies würde zu erheblichen Zusatzkosten führen.
MKA 002
Die zusätzlichen Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der beauftragten Planung der Überführung der L105. Der Auftragnehmer verfügt über die notwendigen Projektkenntnisse und kann die geänderten Planungsparameter in seine Planung einarbeiten.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da die neuen Planungsparameter in die bereits beauftragte Planung der Straßenüberführungen eingearbeitet werden müssen. Eine Trennung der Planung ist nicht möglich.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichem zusätzlichem Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie zu einer Doppelplanung führen. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in die vorhandenen Planungsunterlagen, projektspezifischen Randbedingungen und den aktuellen Planungsstand einarbeiten sowie die bisherigen Abstimmungsergebnisse nachvollziehen und prüfen. Des Weiteren müssten Bereiche, die in der Planung keiner Änderung unterliegen, die aber planerisch mitbetrachtet werden müssen, doppelt vergütet werden. Dies würde zu erheblichen Zusatzkosten führen.
MKA 019
Die barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der textlichen Planfeststellungsunterlagen erfolgt auf Grundlage der bereits vom Auftragnehmer erstellten Quelldateien und der bestehenden Dokumentenstruktur. Die hierfür erforderlichen Arbeiten setzen die Bearbeitung der Originaldokumente sowie detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Dokumentenstruktur, der Formatvorlagen, Verweise, Tabellen, Alternativtexte und der PDF-Tag-Struktur voraus. Die Leistungen stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit den bereits erstellten Planfeststellungsunterlagen und erfordern Eingriffe in die bestehenden Dokumente. Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche technische Schnittstellen sowie einen erhöhten technischen Prüf- und Abstimmungsaufwand verursachen. Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchfüchrung und Leistungsbetreuung gehen verloren.    
Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Dieser müsste sich zunächst in den bestehenden Projekt- und Bearbeitungsstand sowie in die vorhandenen Dokumentenstrukturen einarbeiten und die bereits erstellten Unterlagen technisch nachvollziehen. Dadurch entstünden zusätzlicher Koordinierungs-, Abstimmungs- und Prüfaufwand sowie ein erhöhtes Risiko von Inkonsistenzen bei der weiteren Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Dies würde zu vermeidbaren Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.
MKA 025
IDie barrierefreie Erstellung und Aufbereitung der textlichen Planfeststellungsunterlagen erfolgt auf Grundlage der bereits vom Auftragnehmer erstellten Quelldateien und der bestehenden Dokumentenstruktur. Die hierfür erforderlichen Arbeiten setzen die Bearbeitung der Originaldokumente sowie detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Dokumentenstruktur, der Formatvorlagen, Verweise, Tabellen, Alternativtexte und der PDF-Tag-Struktur voraus. Die Leistungen stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit den bereits erstellten Planfeststellungsunterlagen und erfordern Eingriffe in die bestehenden Dokumente. Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche technische Schnittstellen sowie einen erhöhten technischen Prüf- und Abstimmungsaufwand verursachen. Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchfüchrung und Leistungsbetreuung gehen verloren.     
Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Dieser müsste sich zunächst in den bestehenden Projekt- und Bearbeitungsstand sowie in die vorhandenen Dokumentenstrukturen einarbeiten und die bereits erstellten Unterlagen technisch nachvollziehen. Dadurch entstünden zusätzlicher Koordinierungs-, Abstimmungs- und Prüfaufwand sowie ein erhöhtes Risiko von Inkonsistenzen bei der weiteren Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Dies würde zu vermeidbaren Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.</efbc:ReasonDescription></efac:ChangeReason></efac:ContractModification><efac:NoticeResult><efac:LotResult><cbc:ID schemeName="result">RES-0000</cbc:ID><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID></efac:LotTender><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0000</cbc:ID></efac:SettledContract><efac:TenderLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot></efac:LotResult><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID><cac:LegalMonetaryTotal><cbc:PayableAmount currencyID="EUR">0</cbc:PayableAmount></cac:LegalMonetaryTotal><efac:SubcontractingTerm><efbc:TermCode listName="applicability">no</efbc:TermCode></efac:SubcontractingTerm><efac:TenderingParty><cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0000</cbc:ID></efac:TenderingParty><efac:TenderLot><cbc:ID 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Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71311230</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71322500</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71327000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Stadt Karlsruhe</cbc:CityName><cbc:PostalZone>73137</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE134</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cac:FiscalLegislationDocumentReference><cbc:ID>unused-id</cbc:ID></cac:FiscalLegislationDocumentReference><cac:EnvironmentalLegislationDocumentReference><cbc:ID>unused-id</cbc:ID></cac:EnvironmentalLegislationDocumentReference><cac:EmploymentLegislationDocumentReference><cbc:ID>unused-id</cbc:ID></cac:EmploymentLegislationDocumentReference><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">15TEI18925</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. 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