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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.</cbc:Description>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">1338/2022</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">MÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst ab 2026</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für die Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM7PU#</cbc:Note>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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			</cac:AwardingTerms>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">35</cbc:DurationMeasure>
			</cac:TenderValidityPeriod>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
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		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
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			<cac:ContractingSystem>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus St. Martin (01 MAR)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90610000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90620000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90630000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77300000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77310000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77311000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77313000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>St.-Martin-Str. 34</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>München</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>81541</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE212</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-11-01+01:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2028-10-31+01:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">35</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus St. Josef (02 JOS) und Margarete-von-Siemens-Haus (62 MSH)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Josef und das Margarete-von-Siemens-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90620000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90630000</cbc:ItemClassificationCode>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">35</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">3</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus St. Maria Ramersdorf (03 RAM)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Maria Ramersdorf der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90610000</cbc:ItemClassificationCode>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">35</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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				<cbc:EndDate>2026-09-25+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
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			<cac:AuctionTerms>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus an der Rümannstraße (04 RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (61 RSH)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Rümannstraße und das Karl-Rudolf-Schulte-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hans-Sieber-Haus, Manzostraße (05 MAN)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Hans-Sieber-Haus, Manzostraße, der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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					<cac:SubordinateAwardingCriterion>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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			<cac:AdditionalInformationParty>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">6</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Alfons-Hoffmann-Haus (06 AHH)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Alfons-Hoffmann-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
					</cac:SubordinateAwardingCriterion>
					<cac:SubordinateAwardingCriterion>
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									<efext:EformsExtension>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">7</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus an der Effnerstraße (07 EFF)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Effnerstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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					<cbc:StreetName>Effnerstraße 76</cbc:StreetName>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0008</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">8</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus an der Tauernstraße (08 TAU)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Tauernstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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					<cbc:StreetName>Tauernstraße 11</cbc:StreetName>
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				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
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		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0009</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">35</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-09-25+02:00</cbc:EndDate>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">9</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Haus Heilig Geist (09 HLG)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus Heilig Geist der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77313000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Dom-Pedro-Platz 6</cbc:StreetName>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-11-01+01:00</cbc:StartDate>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0010</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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					</ext:ExtensionContent>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">10</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Münchener Bürgerheim (10 BÜR)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Münchener Bürgerheim der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77313000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-11-01+01:00</cbc:StartDate>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0011</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.  Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters über den jeweiligen Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.  Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Winterbereitschaftsdienst).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens  -- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, -- 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, -- 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden  -- und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlustschäden / Schäden an der Schließanlage - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,  bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.  Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.  Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-no-mgmt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) ersichtlich ist.   Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren.   Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Dienstleistungen der Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angabe zu weiterer Mindestanforderung.  Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.   Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:  - Gegenstand der Referenz sind -- Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m² -- und/oder Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) betrug mindestens 24 Monate zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht.  Weitere Mindestanforderungen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Gegenstand mindestens zweier (2) Referenzen sind Außenanlagenpflegeleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen Fläche von mindestens 3.000 m². - Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Erbringung der referenzgegenständlichen Leistungen in einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung vulnerabler Personengruppen betreffen. Als solche Einrichtungen gelten insbesondere stationäre oder teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Erkrankung oder aus vergleichbaren Gründen in besonderem Maße schutz- oder betreuungsbedürftig sind.  Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.  Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.  Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.  Der Bieter hat alle jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in der jeweiligen Referenztabelle ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-procurement-document</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Personalkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Personalkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Personalkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Reklamationsmanagementkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" wird je Los das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Reklamationsmanagementkonzept" bewertet.   Das Zuschlagskriterium "Reklamationsmanagementkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte" beschrieben.  Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.  Das Konzept "Reklamationsmanagementkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im losgegenständlichen Leistungsverzeichnis (Anlage 3 a/b der Vergabeunterlagen) ausgewiesene Gesamtpreis (z.B. für Los 1: "1 LOS 1 Haus St. Martin) bewertet.   Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 16 der Vergabeunterlagen) und dort das Register "Bewertung Preis" verwiesen.</cbc:Description>
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				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.  Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.</cbc:Description>
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			<cac:ContractingSystem>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">11</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Mathildenstift (20 MAT)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für den Mathildenstift der MÜNCHENSTIFT GmbH.  1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen.  Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.  Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt  - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern  2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.  Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:  1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf  -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.  2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77314000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90620000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90630000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77300000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77310000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77311000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77313000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Mathildenstraße 3b</cbc:StreetName>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026, wenn der Zuschlag vor dem 15.10.2026 erteilt wird. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.10.2028.  Sofern der Zuschlag nicht vor dem 15.10.2026 erteilt wurde, beginnt die Vertragslaufzeit zwei (2) Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren.  Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu zwei (2) Jahre bei gleichbleibenden Konditionen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
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