<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<notice xmlns="http://xse.pages.kosit.org/namespace/eforms-simplified"
        sub-type="29"
        tender-id="7660d608-7591-47c6-a707-72feff2e897f"
        notice-id="7461a003-c883-4b3b-a3b8-69da24bcb434"
        notice-version="01"
        type="can-standard"
        phase="result"
        eforms-version="eforms-sdk-1.13"
        sdk="eforms-sdk-1.13"
        xml:lang="de">
   <legal-basis-eu>32014L0024</legal-basis-eu>
   <legal-basis-de>vgv</legal-basis-de>
   <dispatch-date>2026-10-15T17:14:27+02:00</dispatch-date>
   <preferred-publication-date>2026-10-15+02:00</preferred-publication-date>
   <buyer ref-org="">
      <legal-type>body-pl-la</legal-type>
      <activity-authority>gen-pub</activity-authority>
   </buyer>
   <ted-esender ref-org="ORG-0005"/>
   <beneficial-owner ubo-id="UBO-0001" ref-org="ORG-0003"/>
   <beneficial-owner ubo-id="UBO-0002" ref-org="ORG-0004"/>
   <procurement-procedure>
      <type>open</type>
   </procurement-procedure>
   <identification id="Bad Wörishofen_777_0002_02">
      <name>Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen</name>
      <description>Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen.</description>
   </identification>
   <nature>
      <main-nature>services</main-nature>
   </nature>
   <cpv>
      <main-classification-code>71240000</main-classification-code>
      <additional-classification-code>71000000</additional-classification-code>
      <additional-classification-code>71356400</additional-classification-code>
   </cpv>
   <place-performance>
      <postal-address>
         <street-name>Kaufbeurer Str. 12</street-name>
         <city>Bad Wörishofen</city>
         <postal-code>86825</postal-code>
      </postal-address>
      <geographic-location>
         <country-subentity>DE27C</country-subentity>
         <country>DEU</country>
      </geographic-location>
   </place-performance>
   <contract-description>
      <estimation>
         <amount currency-id="EUR">799075.96</amount>
      </estimation>
   </contract-description>
   <organisations>
      <organisation id="" organisation-id="DE129098408">
         <name>Stadt Bad Wörishofen</name>
         <contact>
            <telephone>+49 82 47 96 90 0</telephone>
            <electronic-mail>hochbau@bad-woerishofen.de</electronic-mail>
            <telefax>+49 82 47 96 90 199</telefax>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Bürgermeister-Ledermann-Str. 1</street-name>
            <city>Bad Wörishofen</city>
            <postal-code>86825</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE27C</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <website-uri>https://www.bad-woerishofen.info/</website-uri>
      </organisation>
      <organisation id="" organisation-id="DE 811335517">
         <name>Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern</name>
         <contact>
            <telephone>+49 8921762 411</telephone>
            <electronic-mail>Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de</electronic-mail>
            <telefax>+49 8921762 847</telefax>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Maximilianstraße 39</street-name>
            <city>München</city>
            <postal-code>80538</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE212</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <website-uri>https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html</website-uri>
      </organisation>
      <organisation id="" organisation-id="DE127477392">
         <name>Scheel Ingenieure GmbH</name>
         <contact>
            <telephone>+49 821 2628980</telephone>
            <electronic-mail>ib@scheel-ingenieure.de</electronic-mail>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Marienplatz 2</street-name>
            <city>Friedberg</city>
            <postal-code>86316</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE275</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <website-uri>https://scheel-ingenieure.de/</website-uri>
      </organisation>
      <organisation id="" organisation-id="HRB 7871">
         <name>Ingenieurbüro TGA-Elektrotechnik IB.S GmbH</name>
         <contact>
            <telephone>+49 831 521430</telephone>
            <electronic-mail>kb@ibs-kempten.de</electronic-mail>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Wiesstraße 13b</street-name>
            <city>Kempten</city>
            <postal-code>87435</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE273</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <website-uri>https://www.ibs-kempten.de/</website-uri>
      </organisation>
      <organisation id="ORG-0005" organisation-id="0204:994-DOEVD-83">
         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
         <contact>
            <telephone>+49228996100</telephone>
            <electronic-mail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</electronic-mail>
         </contact>
         <postal-address>
            <city>Bonn</city>
            <postal-code>53119</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEA22</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </organisation>
   </organisations>
   <lot type="Lot" id="LOT-0001">
      <identification id="1">
         <name>Technische Ausrüstung HLS</name>
         <description>Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt).   Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden.  Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8  der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht.  Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen" in zwei (2) Losen:  a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS  Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021:  Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8.  Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1, 2, 3 und 8.  Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.  b) Los 2 - Technische Ausrüstung ELT   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021:  Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8.  Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8.  Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.  Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:  Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung.  Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2.  Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2.  Projektspezifische Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <eed-scope>false</eed-scope>
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <cpv>
         <main-classification-code>71240000</main-classification-code>
         <additional-classification-code>71000000</additional-classification-code>
         <additional-classification-code>71300000</additional-classification-code>
         <additional-classification-code>71356400</additional-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <postal-address>
            <street-name>Kaufbeurer Str. 12</street-name>
            <city>Bad Wörishofen</city>
            <postal-code>86825</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE27C</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </place-performance>
      <duration/>
      <contract-description>
         <estimation>
            <amount currency-id="EUR">499595.77</amount>
         </estimation>
         <options-description>Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:   Leistungsstufe 1: - Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).  - Bauabschnitt 2: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).  Leistungsstufe 2: - Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5).  Leistungsstufe 3: - Bauabschnitt 1: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).  Leistungsstufe 4: - Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8); - Objektbetreuung (Leistungsphase 9).  Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 1.   Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt,   - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt;  - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, vergeben wurden;  - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801_01) mit "Optional" gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen, wenn diese erforderlich werden.   Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte.   Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen.  Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.  Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern.   Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.</options-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <other-requirements>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">40.0</number>
               <name>1. Persönliche Erfahrung des Projektteams</name>
               <description>Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus   - einem Projektleiter, und  - einem stellvertretendem Projektleiter  anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS).  Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.  a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.  b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.  c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt:  (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters:  - Das persönliche Referenzprojekt musste jeweils die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben.  - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet;  - Die Leistungsphase 3 durfte nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.  Anzugeben war das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8;  die Datumsangaben waren grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, war sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;  - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, von mindestens 2.000 m²;  - Auftragswert  [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto).  Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots.  Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.  Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:  - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;  - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;  der Bieter hatte die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1".  - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;  - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;  - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1".    (ii.) Die Bewertungssystematik war wie folgt:  Die Bewertungssystematik war sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:   (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: &gt;= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; &lt; 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.  Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Beispiel:  Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 2.500 m² erhielt der Bieter 2,50 Punkte.  (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: &gt;= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte; &lt; 200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.  Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Fortsetzung folgt***.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">0.0</number>
               <name>1. Persönliche Erfahrung des Projektteams</name>
               <description>Beginn der Fortsetzung***:  Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhielt der Bieter 2,50 Punkte.  Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt konnten maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden.  Zu der punktemäßigen Bewertung:  - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet.  - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.   Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.  Hat die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" gefehlt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.  Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.  Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1".  Im Falle der Auftragserteilung hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.  Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person.  Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.  Ende der Fortsetzung***.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="price">
               <number type="weight" code="per-exa">60.0</number>
               <name>Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1</name>
               <description>Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1".  Hat die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1" gefehlt, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder  2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>true</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <additional-information-provider ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
         <procedure-lot-result id="RES-0001" ref-contract="CON-0001">
            <winner-chosen>selec-w</winner-chosen>
            <tender-value-lowest currency-id="EUR">455893.70</tender-value-lowest>
            <tender-value-highest currency-id="EUR">497512.47</tender-value-highest>
            <buyer-review-summary>
               <complainants type="complainants"/>
            </buyer-review-summary>
         </procedure-lot-result>
         <tender id="TEN-0001" ref-id="1" ref-tendering-party="TPA-0001">
            <tender-value currency-id="EUR">455893.70</tender-value>
            <tender-variant-indicator>false</tender-variant-indicator>
         </tender>
         <winners>
            <winner ref-org="ORG-0003">
               <winner-size>small</winner-size>
               <beneficial-owner-nationality>DEU</beneficial-owner-nationality>
               <winner-listed-indicator>false</winner-listed-indicator>
            </winner>
         </winners>
      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="2">
         <name>Technische Ausrüstung ELT</name>
         <description>Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt).   Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden.  Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8  der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht.  Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen" in zwei (2) Losen:  a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS  Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021:  Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8.  Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1, 2, 3 und 8.  Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.  b) Los 2 - Technische Ausrüstung ELT   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021:  Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8.  Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8.  Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.  Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:  Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung.  Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2.  Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2.  Projektspezifische Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <eed-scope>false</eed-scope>
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <cpv>
         <main-classification-code>71240000</main-classification-code>
         <additional-classification-code>71000000</additional-classification-code>
         <additional-classification-code>71300000</additional-classification-code>
         <additional-classification-code>71356400</additional-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <postal-address>
            <street-name>Kaufbeurer Str. 12</street-name>
            <city>Bad Wörishofen</city>
            <postal-code>86825</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DE27C</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </place-performance>
      <duration/>
      <contract-description>
         <estimation>
            <amount currency-id="EUR">299480.19</amount>
         </estimation>
         <options-description>Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:   Leistungsstufe 1: - Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).  - Bauabschnitt 2: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).  Leistungsstufe 2: - Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5).  Leistungsstufe 3: - Bauabschnitt 1: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).  Leistungsstufe 4: - Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8); - Objektbetreuung (Leistungsphase 9).  Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 1.   Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt,   - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, vergeben wurden; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801_02) mit "Optional" gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen, wenn diese erforderlich werden.   Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte.   Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen.  Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.  Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern.   Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.</options-description>
      </contract-description>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <other-requirements>
            <foreign-subsidies-regulation>false</foreign-subsidies-regulation>
         </other-requirements>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">40.0</number>
               <name>1. Persönliche Erfahrung des Projektteams</name>
               <description>Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus   - einem Projektleiter, und  - einem stellvertretendem Projektleiter  anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ELT).  Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.  d) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.  e) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.  f) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt:  (ii) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters:  - Das persönliche Referenzprojekt musste jeweils die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben.  - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet;  - Die Leistungsphase 3 durfte nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.  Anzugeben war das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8;  die Datumsangaben waren grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, war sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;  - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, von mindestens 2.000 m²;  - Auftragswert  [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 120.000,- EUR (netto).  Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots.  Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.  Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:  - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;  - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;  der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2".  - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;  - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;  - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2".   (ii.) Die Bewertungssystematik war wie folgt:  Die Bewertungssystematik war sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:   (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: &gt;= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; &lt; 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.  Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Beispiel:  Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 2.500 m² erhielt der Bieter 2,50 Punkte.  (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: &gt;= 240.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 120.000 EUR (netto) = 0 Punkte; &lt; 120.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.  Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 120.000 EUR (netto) und 240.000 EUR (netto) lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Fortsetzung folgt***.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">0.0</number>
               <name>1. Persönliche Erfahrung des Projektteams</name>
               <description>Beginn der Fortsetzung***:  Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 180.000 EUR (netto) erhielt der Bieter 2,50 Punkte.  Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden.  Zu der punktemäßigen Bewertung:  - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet.  - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.   Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.  Hat die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" gefehlt, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.  Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.  Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2".  Im Falle der Auftragserteilung hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen.  Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person.  Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="price">
               <number type="weight" code="per-exa">60.0</number>
               <name>Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2</name>
               <description>Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2".  Hat die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" gefehlt, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder  2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>true</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <additional-information-provider ref-org="ORG-0001"/>
      <result>
         <procedure-lot-result id="RES-0002" ref-contract="CON-0002">
            <winner-chosen>selec-w</winner-chosen>
            <tender-value-lowest currency-id="EUR">253559.45</tender-value-lowest>
            <tender-value-highest currency-id="EUR">286877.07</tender-value-highest>
            <buyer-review-summary>
               <complainants type="complainants"/>
            </buyer-review-summary>
         </procedure-lot-result>
         <tender id="TEN-0002" ref-id="1" ref-tendering-party="TPA-0002">
            <tender-value currency-id="EUR">253559.45</tender-value>
            <tender-variant-indicator>false</tender-variant-indicator>
         </tender>
         <winners>
            <winner ref-org="ORG-0004">
               <winner-size>small</winner-size>
               <beneficial-owner-nationality>DEU</beneficial-owner-nationality>
               <winner-listed-indicator>false</winner-listed-indicator>
            </winner>
         </winners>
      </result>
   </lot>
   <result>
      <total-value currency-id="EUR">709453.15</total-value>
      <contracts>
         <contract id="CON-0001" ref-tender="TEN-0001" ref-id="1">
            <winner-decision-date>2026-10-02+02:00</winner-decision-date>
            <conclusion-date>2026-10-13+02:00</conclusion-date>
         </contract>
         <contract id="CON-0002" ref-tender="TEN-0002" ref-id="2">
            <winner-decision-date>2026-10-02+02:00</winner-decision-date>
            <conclusion-date>2026-10-13+02:00</conclusion-date>
         </contract>
      </contracts>
      <tendering-parties>
         <tendering-party id="TPA-0001">
            <tenderer ref-org="ORG-0003"/>
         </tendering-party>
         <tendering-party id="TPA-0002">
            <tenderer ref-org="ORG-0004"/>
         </tendering-party>
      </tendering-parties>
   </result>
</notice>
