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         <description>Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.</description>
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   <identification id="09100-2026">
      <name>Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen
Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der 
Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, 
Leistungsphasen 2 bis 9
</name>
      <description>Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. 
Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können.
Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden.  
Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. 
Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs.
Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
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         <name>ALTMANN Ingenieurbüro GmbH &amp; Co. KG</name>
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         <name>Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen
Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der 
Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, 
Leistungsphasen 2 bis 9
</name>
         <description>Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. 
Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können.
Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden.  
Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. 
Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs.
Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
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         <options-description>Stufenweise Beauftragung: 

Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.</options-description>
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               <description>Nr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen 

Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan:
•	Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb
•	Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage
•	Genehmigungsstrategie
•	Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur


Bewertung der Kriterien im Einzelnen
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) 

Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei 

-	konkret sein, 
-	sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und 
-	oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. 

Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
­- 5 Punkte: 	Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
­- 4 Punkte: 	Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
­- 3 Punkte: 	Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. 
­- 2 Punkte: 	Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. 
­- 1 Punkt: 	Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.


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               <description>Nr. 2 Projektteam

Darstellung der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams

Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) 

Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei 

-	konkret sein, 
-	sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und 
-	oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. 
Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. 
­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. 
­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
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               <number type="weight" code="poi-exa">10</number>
               <description>Nr. 3 Projektorganisation

Darstellung der Projektorganisation: Ansprechpartner, Terminmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung

Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) 

Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei 

-	konkret sein, 
-	sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und 
-	oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. 

Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.

Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. 
­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. 
­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
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               <description>Nr. 4 Honorarangebot

Die Honorarwertung erfolgt auf Grundlage der Summe aus dem angebotenen Pau-schalpreis, der Summe der angebotenen Teilpauschalen für die Besonderen Leistungen, der Summe der angebotenen Stundensätze jeweils multipliziert mit 10 und der Nebenkostenpauschale, ermittelt auf Grundlage der Summe der vorgenannten Wertungsparameter. 
Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot bezogen auf die einzelnen Kriterien erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
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            <review-deadline-description>Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB:

1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.</review-deadline-description>
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