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         <name>Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen</name>
         <description>Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 16.250 Behältern.

Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.</description>
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         <renewal-description>Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen, falls er nicht bis 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende vom AG gekündigt wird.</renewal-description>
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               <description>Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. 
Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen</description>
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            <required-description>Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenser-satz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertrags-laufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.</required-description>
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            <description>Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:
Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.</description>
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            <description>Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten</description>
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            <description>Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug</description>
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            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2:  (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro?  und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4:  (Abfuhr von Schadstoffen).
(3) Los 1:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. 
Los 2:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl  (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. 
Los 3:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. 
Los 4:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. 
(4) Die Referenz muss  über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
       
HINWEIS: 
Los 1 + 2:
Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen  ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist.

Los 3 + 4: 
Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist.

Zusätzliche Hinweise:
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.</description>
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            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. 
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
ein Jahr) vorlegen.
- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;
- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;
- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;
- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.</description>
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               <name>Preis</name>
               <description>Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). 
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.</review-deadline-description>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="2">
         <name>Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)</name>
         <description>Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 9.200 Behältern.

Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.</description>
      </identification>
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         <renewal-description>Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen, falls er nicht bis 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende vom AG gekündigt wird.</renewal-description>
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               <description>Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. 
Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen</description>
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            <required-description>Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenser-satz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertrags-laufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.</required-description>
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            <description>Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:
Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.</description>
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            <description>Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten</description>
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            <description>Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug</description>
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            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2:  (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro?  und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4:  (Abfuhr von Schadstoffen).
(3) Los 1:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. 
Los 2:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl  (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. 
Los 3:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. 
Los 4:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. 
(4) Die Referenz muss  über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
       
HINWEIS: 
Los 1 + 2:
Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen  ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist.

Los 3 + 4: 
Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist.

Zusätzliche Hinweise:
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-to-gen">
            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. 
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
ein Jahr) vorlegen.
- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;
- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;
- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;
- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">100</number>
               <name>Preis</name>
               <description>Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"</description>
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            <review-deadline-description>Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). 
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.</review-deadline-description>
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         <name>Sammlung und Beförderung von sperrigen Abfällen, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen</name>
         <description>Sammlung und Beförderung von ca. 1.150 Mg/Jahr sperrigen Abfällen, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen.

Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.</description>
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Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.</description>
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            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2:  (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro?  und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4:  (Abfuhr von Schadstoffen).
(3) Los 1:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. 
Los 2:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl  (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. 
Los 3:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. 
Los 4:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. 
(4) Die Referenz muss  über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
       
HINWEIS: 
Los 1 + 2:
Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen  ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist.

Los 3 + 4: 
Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist.

Zusätzliche Hinweise:
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.</description>
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Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. 
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
ein Jahr) vorlegen.
- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;
- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;
- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;
- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). 
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.</review-deadline-description>
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         <renewal-description>Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen, falls er nicht bis 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende vom AG gekündigt wird.</renewal-description>
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               <description>Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. 
Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen</description>
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            <required-description>Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenser-satz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertrags-laufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.</required-description>
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               <description>In den Vergabeunterlagen.</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:
Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.</description>
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            <description>Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten</description>
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            <description>Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug</description>
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            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2:  (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro?  und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4:  (Abfuhr von Schadstoffen).
(3) Los 1:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. 
Los 2:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl  (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. 
Los 3:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. 
Los 4:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage  (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. 
(4) Die Referenz muss  über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
       
HINWEIS: 
Los 1 + 2:
Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen  ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist.

Los 3 + 4: 
Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist.

Zusätzliche Hinweise:
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.</description>
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            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. 
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
ein Jahr) vorlegen.
- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;
- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;
- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;
- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.</description>
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            <review-deadline-description>Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). 
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.</review-deadline-description>
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