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Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bewerber/ Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.  Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt welche für Abgabe der Bewerbung/ des Angebotes zu beachten sind.</additional-info>
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            <description>Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von:  - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden  - mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden  Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht oder Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.   Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein oder abgeschlos-sen werden.   Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.</description>
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            <description>Eigenerklärung zu Referenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen: Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sind.</description>
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            <description>Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).</description>
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            <description>Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).</description>
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               <name>Honorarangebot</name>
               <description>Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten und der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß dem Honorarangebotsblatt des endgültigen Angebots.  Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 55 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 550 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorar-angebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Bewertungsformel lautet: (2 x niedrigstes Angebot - Preis des Angebots): niedrigstes Angebot x maximale Punktzahl = Wertungspunkte des Angebots beim Zuschlagskriterium Preis.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">20.0</number>
               <name>Projektteam</name>
               <description>B. Projektteam  UNTERKRITERIUM B 1:  Im Rahmen des Unterkriteriums 1 sind die Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen, namentlich zu benennenden Mitglieder des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams auftragsbezogen dar-zulegen. Die Erfahrungen sind jeweils anhand vergleichbarerer Referenzen nachzuweisen.  Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten:  -  Schriftart: Arial oder Helvetica.  -  Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext).  -  Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig.  -  Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm.  - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet.  Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden.  Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdiziplinäre Planung sowie der sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:  10 Punkte = sehr gute Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams  8 Punkte = gute Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams  6 Punkte = befriedigende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 4 Punkte = ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 2 Punkte = mangelhafte Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams  0 Punkte = ungenügende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams  Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 20 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 200.</description>
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               <name>Projektteam</name>
               <description>UNTERKRITERIUM B 2:  Im Rahmen des Unterkriteriums 2 ist die auftragsbezogene interne vernetzte Zusammenarbeit im integrier-ten Projektteam nebst Organigramm des Projektteams, Schnittstellendefinitionen darzulegen sowie die Ar-beitsabläufe nebst Vertretungsregelungen zu erläutern. Gleiches gilt in Bezug auf die externe Zusammenar-beit mit den Übrigen an der Planung fachlich Beteiligten.  Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten:  -  Schriftart: Arial oder Helvetica.  -  Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext).  -  Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig.  -  Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm.  - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet.  Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden.  Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:  10 Punkte = sehr gute vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition, Organisation der Arbeitsabläufe/ Vertretungsregelungen.  8 Punkte = gute vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeitsabläufe/ Vertretungsregelungen.  6 Punkte = befriedigende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe / Vertretungsregelungen.  4 Punkte = ausreichende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe / Vertretungsregelungen.  2 Punkte = mangelhafte vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeitsab-läufe/ Vertretungsregelungen.  0 Punkte = ungenügende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellen und Organisation der Arbeitsabläufe / Vertretungsregelungen.  Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 10 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 100.</description>
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               <name>Personaleinsatz / Terminsicherung</name>
               <description>C. Personaleinsatz / Terminsicherung  Im Zusammenhang mit dem Kriterium C ist die auftragsbezogene Terminsicherung zur Einhaltung der Fristen gemäß 8.1. des Planervertrages darzustellen.   Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten:  -  Schriftart: Arial oder Helvetica.  -  Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext).  -  Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig.  -  Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm.  - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet.  Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden.  Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der sich aus den Vergabeunterlagen für das kon-krete Projekt ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:  10 Punkte = sehr gute Terminsicherung  8 Punkte = gute Terminsicherung  6 Punkte = befriedigende Terminsicherung 4 Punkte = ausreichende Terminsicherung 2 Punkte = mangelhafte Terminsicherung  0 Punkte = ungenügende Terminsicherung  Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 15 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 150.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Bevor ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden kann, muss der Vergabeverstoß gegenüber dem oder der Auftraggeber:in gerügt werden. Die Rüge sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist formlos möglich. Um sich abzusichern, sollte der oder die Antragsteller:in sie aber schriftlich erteilen.  Der oder die Antragsteller:in kann nur Vergabeverstöße rügen, die erkennbar sind. Häufig werden durch die Einsicht in die Vergabeakten während des bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens weitere Vergabeverstöße erkannt. Diese können dann ohne Weiteres ebenfalls zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.  Der oder die Antragsteller:in muss nicht immer auf eine Antwort des Auftraggebers oder der Auftraggeberin warten, bevor er oder sie eine Nachprüfung beantragt. Steht der Zuschlag kurz bevor, darf und sollte er, unmittelbar nachdem er die Rüge eingelegt hat, einen Antrag auf Nachprüfung stellen. Es ist auch möglich, Rüge und Nachprüfungsantrag zeitgleich zu stellen.  Im Einzelnen ist der Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:  - Der oder die Antragsteller:in den geltend gemachten Verstoß erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-Mitteilung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ergangen sind.</review-deadline-description>
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