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      <name>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen</name>
      <description>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen
Lose 1 und 2: Materiallose
Los 3: Lieferantenkoordination, Bauleitung, Montage
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt die Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen.
Für die zum Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Magdeburg genutzten Flächen rund um  den Alten Markt hat die Auftraggeberin vom einem Fachplaner auf Basis der DIN SPEC 91414-2 in Verbindung mit der DIN ISO 22343-2 ein normkonformes Zufahrtschutzkonzept erstellen lassen.
Auf Basis der Risikoanalyse  des  Zufahrtschutzkonzepts  wurden die notwendigen Materialmengen und Materialeigenschaften der für die Absicherung der Veranstaltung notwendigen Fahrzeugsicherheitsbarrieren ermittelt.
Einen  Teil der notwendigen Fahrzeugsicherheitsbarrieren will die Auftraggeberin käuflich erwerben und Sie regelmäßig für diese und andere einmalige oder wiederkehrende Veranstaltungen verwenden oder städtischen und kommunalen Akteuren zu Verwendung zur Verfügung stellen.
Einen anderen Teil der notwendigen Fahrzeugsicherheitsbarrieren will die Auftraggeberin für die Dauer des Weihnachtsmarktes anmieten inkl. Anlieferung, Betriebsbereiter Montage, Demontage und Abholung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird in mehreren Losen  der  Kauf  zertifizierter Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör einschließlich ihrer Anlieferung zu einem zentralen  Lieferort in Magdeburg bis zum 10. November 2026 für die erstmalige Verwendung im Rahmen des Magdeburger Weihnachtsmarktes 2026 ausgeschrieben.</description>
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      <description>Landeshauptstadt Magdeburg
Alter Markt
39104 Magdeburg</description>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen</name>
         <description>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen
Die Losgruppe 1 beinhaltet  Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit manuell klappbarem Segment, zertifiziert nach DIN ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1.</description>
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      </procurement-type>
      <additional-info>Das Angebot muss bis zum 30.10.2026 23:59:59 Uhr gültig bleiben.
------------------------
3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.pdf
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.xlsx (Excel)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben  - vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft 
- Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Zum Nachweis der in den jeweiligen Losgruppen und Materiallosen Los 1.1, Los 2.1, Los 2.2, Los 2.3 und Los 2.4 geforderten Produkteigenschaften sind von akkreditierten Test- und Prüflaboren erstellte Prüfzertifikate und Prüfberichte über erfolgreiche absolvierte Test nach dem Verfahren DIN ISO 22343-1, DIN SEPC 91414-1 und TR Pol (v0.8) eizureichen
- Zum Nachweis über Sachkunde im Bereich Zufahrtsschutz sind geeignete Zertifikate/ Ausbildungsnachweise einzureichen (Beispielsweise: Zertifikat TÜV Rheinland - Sachkunde Zufahrtsschutz für Veranstaltungen im öffentlichen Raum; Studieninstitut für Kommunikation - Teilnahmezertifikat Zufahrtsschutz und Sicherheit bei Großveranstaltungen)
- Erfahrungen in der Umsetzung von Zufahrtsschutzkonzepten bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Städten mit einer Einwohnerzahl ab 100.000, sind durch eine entsprechende Referenz nachzuweisen

d) Auf gesondertes Verlangen ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- mindestens drei Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren über die Lieferung einschließlich Montage von mobilen Zufahrtsschutzsystemen. Für jede Referenz sind  mindestens anzugeben: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Liefer-  bzw. Leistungszeitraum, Auftragswert und Lieferumfang
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über die personellen und technischen Ressourcen zur termingerechten Lieferung sowie zur Montage und Gewährleistungsabwicklung</additional-info>
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         <description>Landeshauptstadt Magdeburg
Alter Markt
39104 Magdeburg</description>
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            <award-criteria-complicated>Gewichtung der Zuschlagskriterien gemäß 0132_26 MDWM26 Leistungsbeschreibung ZS KAUF V3 2026-07-27</award-criteria-complicated>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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         <description>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen
Die Losgruppe 2 beinhaltet  Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren ohne  manuell klappbares Segment, zertifiziert nach DIN ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1.</description>
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------------------------
3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.pdf
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.xlsx (Excel)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben  - vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft 
- Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Zum Nachweis der in den jeweiligen Losgruppen und Materiallosen Los 1.1, Los 2.1, Los 2.2, Los 2.3 und Los 2.4 geforderten Produkteigenschaften sind von akkreditierten Test- und Prüflaboren erstellte Prüfzertifikate und Prüfberichte über erfolgreiche absolvierte Test nach dem Verfahren DIN ISO 22343-1, DIN SEPC 91414-1 und TR Pol (v0.8) eizureichen
- Zum Nachweis über Sachkunde im Bereich Zufahrtsschutz sind geeignete Zertifikate/ Ausbildungsnachweise einzureichen (Beispielsweise: Zertifikat TÜV Rheinland - Sachkunde Zufahrtsschutz für Veranstaltungen im öffentlichen Raum; Studieninstitut für Kommunikation - Teilnahmezertifikat Zufahrtsschutz und Sicherheit bei Großveranstaltungen)
- Erfahrungen in der Umsetzung von Zufahrtsschutzkonzepten bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Städten mit einer Einwohnerzahl ab 100.000, sind durch eine entsprechende Referenz nachzuweisen

d) Auf gesondertes Verlangen ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- mindestens drei Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren über die Lieferung einschließlich Montage von mobilen Zufahrtsschutzsystemen. Für jede Referenz sind  mindestens anzugeben: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Liefer-  bzw. Leistungszeitraum, Auftragswert und Lieferumfang
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über die personellen und technischen Ressourcen zur termingerechten Lieferung sowie zur Montage und Gewährleistungsabwicklung</additional-info>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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         <name>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen</name>
         <description>Beschaffung von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren mit Zubehör für die Landeshauptstadt Magdeburg für den wiederkehrenden temporären Einsatz bei Veranstaltungen
Los  3  beinhaltet  Lieferantenkoordination, Bauleitung, und  betriebsbereite Montage für den Magdeburger Weihnachtsmarkt der  unter den Losgruppen 1  und 2 beschafften Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie die Einweisung der Bediener.</description>
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      <additional-info>Das Angebot muss bis zum 30.10.2026 23:59:59 Uhr gültig bleiben.
------------------------
3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.pdf
- 0132_26 MDWM26 Preisblatt ZS V1 KAUF 2026-07-27.xlsx (Excel)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben  - vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft 
- Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Zum Nachweis der in den jeweiligen Losgruppen und Materiallosen Los 1.1, Los 2.1, Los 2.2, Los 2.3 und Los 2.4 geforderten Produkteigenschaften sind von akkreditierten Test- und Prüflaboren erstellte Prüfzertifikate und Prüfberichte über erfolgreiche absolvierte Test nach dem Verfahren DIN ISO 22343-1, DIN SEPC 91414-1 und TR Pol (v0.8) eizureichen
- Zum Nachweis über Sachkunde im Bereich Zufahrtsschutz sind geeignete Zertifikate/ Ausbildungsnachweise einzureichen (Beispielsweise: Zertifikat TÜV Rheinland - Sachkunde Zufahrtsschutz für Veranstaltungen im öffentlichen Raum; Studieninstitut für Kommunikation - Teilnahmezertifikat Zufahrtsschutz und Sicherheit bei Großveranstaltungen)
- Erfahrungen in der Umsetzung von Zufahrtsschutzkonzepten bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Städten mit einer Einwohnerzahl ab 100.000, sind durch eine entsprechende Referenz nachzuweisen

d) Auf gesondertes Verlangen ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- mindestens drei Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren über die Lieferung einschließlich Montage von mobilen Zufahrtsschutzsystemen. Für jede Referenz sind  mindestens anzugeben: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Liefer-  bzw. Leistungszeitraum, Auftragswert und Lieferumfang
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über die personellen und technischen Ressourcen zur termingerechten Lieferung sowie zur Montage und Gewährleistungsabwicklung</additional-info>
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Alter Markt
39104 Magdeburg</description>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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