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      <name>Rahmenvereinbarung Bodenaushubentsorgung sowie Betriebsführung Zwischenlagerfläche</name>
      <description>Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).</description>
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         <name>Rahmenvereinbarung Bodenaushubentsorgung sowie Betriebsführung Zwischenlagerfläche</name>
         <description>Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).</description>
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               <description>Dieses Kriterium wird bewertet mit max. 90 Punkte Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 90 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:  Punktzahl Bieter XY: (Niedrigster Preis x 90) / Preis Bieter XY  Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg. Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.</description>
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               <description>Um eine ressourcen- und emissionsarmen sowie schnelle Entsorgung gewährleisten zu können hat der Bieter ein Konzept vorzulegen, wie die Abwicklung ab Eingang des mineralischen Bodenaushubs auf der Zwischenlagerfläche bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung erfolgen soll. Folgende Aspekte müssen in diesem Konzept zwingend Berücksichtigung finden: - Emissionsarme Abwicklung der Entsorgung für auftragsgegenständlichen Leistungen. Angaben zur gefahrenen Kilometer für die Entsorgung der auftragsgegenständlichen Mengen mit Entsorgungsstellen und Entfernung zum Zwischenlager Kremser Straße (ZLK) bei Hs.nr. 12, Regensburg. - Angabe zu eingesetzten Fuhrpark zur Entsorgung inkl. Antriebsart - Maximale Tagesleistung zur Abfuhr ab Zwischenlagerfläche Kremser Straße (Leistung wird nur in Einzelfällen notwendig sein. Diese Fälle können jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit eintreten.) - Angaben zu Schulungs- und Unterweisungsplan für eingesetzte Mitarbeiter zu Arbeiten im kontaminierten Bereich und belasteten Bodenaushub Die Angaben des Konzepts werden Bestandteil der Leitungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren AN geschuldete Leistung. Bewertung: Bieter mit niedrigstem Weg max. 7 Punkte Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtweg für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erhält maximal 7 Punkte. Für Angebote mit längerem Gesamtweg wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Bieter XY: (niedrigster Gesamtweg x 7 Punkte)/(Gesamtweg Bieter XY) Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg. Der zu bewertende Gesamtweg setzt sich aus den in der aufgeführten Tabelle angegebenen Werten zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Gesamtweg.  -Ausschließlich Diesel Schadstoffklasse VI für eingesetzten Fuhrpark: 1 Punkt -Garantierte tägliche Abfuhrleistung größer gleich 500t: 1 Punkt -Vorlage eines geeigneten Schulungs- und Unterweisungsplans: 1 Punkt</description>
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            <review-deadline-description>Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt). Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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