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      <name>BFC Generalplanerleistung für einen Ersatzneubau Verwaltung mit Kantine</name>
      <description>Die zu erbringenden Leistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) für den AN werden in der Anlage "HOAI Leistungsbilder" beschrieben. Die Grundlage der Leistungsbilder des Planungsumfanges sind an die HOAI 2021 und AHO Schriftenreihe angelehnt.</description>
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         <name>Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft</name>
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         <name>Vergabekammer des Landes Berlin</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>BFC Generalplanerleistung für einen Ersatzneubau Verwaltung mit Kantine</name>
         <description>Aufgrund der stufenweisen Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-4 sowie eine vorgezogene Teil-LPH 5 zur Erstellung von Leitdetails) und der anschließenden Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) ergeben sich strukturelle Besonderheiten im Planungsprozess. 
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) umfasst in der LPH 6 explizit die Ausarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (FLB) als Grundlage für die GU-Ausschreibung. Die finale Ausführungsplanung (Rest-LPH 5) wird vertragsgemäß auf den GU übertragen.
Die daraus resultierenden Schnittstellen, Leistungssplittungen und Honorarverschiebungen sind den beigefügten anlagenspezifischen HOAI-Leistungsbildertabellen zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.

Leistungsbilder: 
Gebäude- und Innenräume 
Tragwerksplanung  

Technische Ausrüstung:
- Heizung,
- Lüftung/Klima,
- Sanitär,
- Elektrotechnik,
- Fernmeldeanlagen,
- Förderanlagen,
- Gebäudeautomation,
- Nutzerspezif. Anlagen: Küchentechnik</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:freelance#, Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche
Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen.
Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen.
Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.
Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.</additional-info>
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               <description>Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.</description>
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               <description>Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.</description>
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            <non-restricted-document-url>https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-19efe3a7ffe-48cd4da2f965e62d</non-restricted-document-url>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Nachweis von mindestens zwei mit dem Projekt vergleichbaren Referenzen.
Eine Referenz ist vergleichbar wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Die Planungsleistungen müssen bis zur Leistungsphase 8 Abnahmereif erbracht sein und Datum der Herstellung der Abnahmreife darf max. 5 Jahre ab Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser
Ausschreibung zurückliegen.

b. Die Referenz muss im Leistungsbild der Objektplanung mindestens 30 % der Leistungsphasen 1 bis 9 enthalten.  

c. Die Referenz muss im Leistungsbild der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen Heizung, Sanitär und Lüftung sowie Elektro mindesten 30 % der Leistungsphasen 1 bis 9 enthalten. 

d. Die Referenzen müssen dem Bewerber/ der Bewerberin (Einzelbewerber oder Bewerber-
gemeinschaften) zuzuordnen sein und dürfen keine Nachauftragnehmerleistungen sein.

e. Die Brutto-Bauwerkskosten (KG 300 - KG 400) müssen mind. 8.500.000€ Netto  betragen.

f. Die Hochbauplanung muss mindestens in Honorrarzonen II einzuordnenn sein.

g. Mindestens in einer Referenz muss über eine Funktionale Leistungsbeschreibung ein Generalunternehmer gebunden worden sein. 

h. Mindestens eine von den beiden Referenzen muss mit BIM (Building Information Modeling) bearbeitet sein.

i. Mindestens in einer Referenz muss mit BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) Silber zertifiziert worden sein.</description>
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            <description>Mindestkriterien:

Es werden Angaben zu folgenden Personen benötigt (a-d):  

a. Gesamtprojektleitung: 
Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleich-
barer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung in der Leitung von Generalplanerleistungen.

b. Teilprojektleitung Objektplanung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleich-
barer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens 10 Jahre
Berufserfahrung im Bereich Planungsleistungen an Gebäuden.

c. Teilprojektleitung Tragwerksplanung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen(oder
vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens
10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Planungsleistungen Tragwerksplanung.

d. Teilprojektleitung Fachplanung technische Ausrüstung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik (oder
vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens
5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Planungsleistungen für die Gebäudetechnik.

e. Teilprojektleitung Verkehrsplanung inkl. Freiflächen
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Verkehrsingenieurwesen (oder
vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Planungsleistungen Verkehrsplanung. 

Die Gesamtprojektleitung und maximal eine Teilprojektleitung kann aus einer Person bestehen.</description>
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            <description>Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Höhe entspricht, welche der untenstehenden Zelle angegeben ist. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können für die ERfüllung dieser Mindestanforderung addiert werden. Geforderter Umsatz: 1.500.000,00€</description>
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            <description>Wenn das Unternehmen in den einschlägigen Ingenieur-/ Architektenkammer seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen ist.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">20.00</number>
               <name>Umsetzungskonzept zum Bietergespräch</name>
               <description>Qualität der Angebotspräsentation hinsichtlich
▪ Verständlichkeit und angemessene Schwerpunktsetzung
▪ Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums
▪ Interaktion der Teammitglieder bei der Präsentation</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">20.00</number>
               <name>Unsetzungskonzept zur Angebotsabgabe</name>
               <description>Der Bieter/die Bieterin hat mit Angebotserstellung die geplante Herangehensweise an das
Projekt bzw. die technische Umsetzung der erwarteten Leistungen in einer Darstellung vorzu-
nehmen. Das einzureichende Konzept darf einen Umfang von 14 A4-Seiten</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">60.00</number>
               <name>Preis</name>
               <description>Das Kriterium Gesamthonorar wird wie folgt bewertet:

− 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
− 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises.

Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma nachfolgender Formel:

P = 5 − ((5/N) ∗ (X − N))

Die erreichte Punktzahl wird multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor (Gewichtung) des jeweiligen Kriteriums.</description>
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         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>§ 160 GWB 
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
         </communication>
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