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      <name>RegLa_256/25 - regionale Leistungsabrufe Anhänger 1-20t</name>
      <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.</description>
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         <name>Hermann Munderloh Kfz. GmbH &amp; Co. KG</name>
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         <name>Hohenkirchner Nutzfahrzeuge Service GmbH</name>
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      <organisation id="ORG-0011" organisation-id="0204:994-DOEVD-83">
         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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            <telephone>+49228996100</telephone>
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         <name>Region Nord - Teillos 1</name>
         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 80 (16 in 2025 und 64 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.250 (250 in 2025 und 1000 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 24 (5 in 2025 und 19 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 375 (75 in 2025 und 300 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 455 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 64 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1.000 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 19  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 300 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 219.375 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
175.500 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 394.875 EUR.</description>
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         <main-nature>services</main-nature>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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            <amount currency-id="EUR">394875.00</amount>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 24 (5 in 2025 und 19 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 375 (75 in 2025 und 300 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 455 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 64 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1.000 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 19  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 300 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <name>Region Nord - Teillos 2</name>
         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 10 (2 in 2025 und 8 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 160 (30 in 2025 und 130 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 48 (9 in 2025 und 39 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 28.080 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
22.815 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 50.895 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 48 (9 in 2025 und 39 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

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2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

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2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 48 (10 in 2025 und 38 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 980 (200 in 2025 und 780 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 14 (3 in 2025 und 11 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 294 (60 in 2025 und 234 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 62 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 38 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 780 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 11 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 234 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 171.990 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
136.890 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 
308.880 EUR.</description>
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Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 62 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 38 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 780 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 11 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 234 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <name>Region Nordost - Teillos 2</name>
         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

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2330-12-354-7057

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2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

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2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 28 (6 in 2025 und 22 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 440 (90 in 2025 und 350 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 9 (2 in 2025 und 7 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 132 (27 in 2025 und 105 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 37 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 22 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 350 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 7 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 105 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 77.220 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
61.425 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 
138.645 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 9 (2 in 2025 und 7 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 132 (27 in 2025 und 105 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 37 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 22 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 350 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 7 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 105 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

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2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 10 (2 in 2025 und 8 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 160 (30 in 2025 und 130 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 48 (9 in 2025 und 39 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 28.080 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
22.815 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 50.895 EUR.</description>
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Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <name>Region Nordost - Teillos 4</name>
         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

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2330-12-354-7057

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2330-12-190-9708

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2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 8 (2 in 2025 und 6 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 125 (25 in 2025 und 100 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 21.938 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
17.550 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 
39.488 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

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2330-12-355-4556

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2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 188 (38 in 2025 und 150 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.875 (775 in 2025 und 3.100 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 57 (12 in 2025 und 45 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1163 (233 in 2025 und 930 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 245 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 150 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 150 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 930 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 680.063 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
544.050 EUR.
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1.102.140 EUR.</description>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 57 (12 in 2025 und 45 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1163 (233 in 2025 und 930 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 245 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 150 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 150 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 930 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

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2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

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2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 120 (24 in 2025 und 96 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.500 (500 in 2025 und 2.000 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 36 (7 in 2025 und 29 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 750 (150 in 2025 und 600 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 156 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 96 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.000 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 29 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 600 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 438.750 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
351.000 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 
789.750 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 36 (7 in 2025 und 29 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 750 (150 in 2025 und 600 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 156 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 96 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.000 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 29 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 600 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

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2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

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2330-12-186-3773

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2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

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2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 76 (16 in 2025 und 60 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.550 (310 in 2025 und 1.240 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 23 (5 in 2025 und 18 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 465 (93 in 2025 und 372 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 99 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 60 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1.240 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 60 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 372 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 272.025 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
217.620 EUR.
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489.645 EUR.</description>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 23 (5 in 2025 und 18 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 465 (93 in 2025 und 372 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 99 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 60 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1,240 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 60 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 372 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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2330-12-379-4036

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2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 20 (4 in 2025 und 16 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 310 (60 in 2025 und 250 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 6 (1 in 2025 und 5 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 93 (18 in 2025 und 75 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 26 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 16 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 250 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 5 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 75 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 54.405 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
43.875 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 
98.280 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 6 (1 in 2025 und 5 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 93 (18 in 2025 und 75 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 26 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 16 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 250 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 5 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 75 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

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2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

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2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 10 (2 in 2025 und 8 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 160 (30 in 2025 und 130 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 48 (9 in 2025 und 39 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 28.080 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
22.815 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 50.895 EUR.</description>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 48 (9 in 2025 und 39 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 13 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 8 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 130 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2  Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 39 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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2330-12-309-6192

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2330-12-327-3865

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2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 34 (8 in 2025 und 26 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 500 (100 in 2025 und 400 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 10 (2 in 2025 und 8 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 150 (30 in 2025 und 120 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 44 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 26 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 400 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 8 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 120 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 87.750 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
70.200 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 157.950 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 10 (2 in 2025 und 8 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 150 (30 in 2025 und 120 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 44 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 26 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 400 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 8 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 120 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
         <renewal-maximum>1</renewal-maximum>
         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

2330-12-354-7057

2330-12-367-7300

2330-12-371-4814

2330-12-190-9708

2330-12-355-4556

2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

2330-12-334-1573

2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 8 (2 in 2025 und 6 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 125 (25 in 2025 und 100 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 21.938 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
17.550 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 39.488 EUR.</description>
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 8 (2 in 2025 und 6 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 125 (25 in 2025 und 100 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 21.938 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
17.550 EUR.
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      <additional-info>Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</additional-info>
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            <city>Betriebsstätte des Auftragnehmers</city>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 3 (1 in 2025 und 2 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 38 (8 in 2025 und 30 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 11 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 100 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 2 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 30 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
         <renewal-maximum>1</renewal-maximum>
         <renewal-description>Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption).</renewal-description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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         <name>Region West - Teillos 3</name>
         <description>Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.10.2025 bis 31.12.2026 des Systems Anhänger 1-20t in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgender Versorgungsnummer:

2330-12-309-6192

2330-12-190-9709

2330-12-327-3865

2330-12-354-7058

2330-12-319-0858

2330-12-319-0859

2330-12-186-3773

2330-12-186-3774

2330-12-327-3870

2330-12-345-0878

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2330-12-367-7300

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2330-12-414-1353

2330-12-386-3565

2330-12-423-2275

2330-12-410-3042

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2330-12-379-4036

2330-12-423-2276

2330-12-410-3044

2510-12-193-1235

2510-12-150-4264

2540-12-191-0497

2540-12-191-0496

Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.

Eine Standortliste mit Stand vom 07.2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.

Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2026 beträgt ca. 170 (34 in 2025 und 136 in 2026) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.490 (700 in 2025 und 2.790 in 2026) Instandhaltungsstunden. 

Optional können zusätzlich insgesamt 52 (10 in 2025 und 42 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.047 (210 in 2025 und 837 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 222 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 136 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.790 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 42 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 837 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. 

Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 612.495 EUR.
Schätzwert für das Optionsjahr 2027 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption):
489.645 EUR.
Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.102.140 EUR.</description>
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         <options-description>Optional können zusätzlich insgesamt 52 (10 in 2025 und 42 in 2026) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.047 (210 in 2025 und 837 in 2026) Stunden für den Leistungszeitraum 01.10.2025 - 31.12.2026 beauftragt werden. 

Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträge und der optionalen Aufträge in Höhe von 222 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. 

Optional kann die Rahmenvereinbarung um 1 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 136 Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.790 Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2027 optional 42 Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 837 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.

Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.</options-description>
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