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      <name>Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen</name>
      <description>Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 31.03.2028 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für 
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.</description>
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         <name>Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen</name>
         <description>Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 31.03.2028 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für 
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: 
- Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter,  
- Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. #  Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit 
von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.</description>
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         <options-description>Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.</options-description>
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               <description>Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.</description>
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            <description>Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.</description>
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               <description>gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.</description>
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            <description>Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der 
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.</description>
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            <description>Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich 
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. 
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.</description>
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            <description>Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 
124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-ratio">
            <description>Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind 
in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-to-spec">
            <description>Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung 
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.</description>
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            <description>Eigenerklärung über die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für den kommunalen Einsatz in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der 
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.</description>
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               <name>Preis</name>
               <description>Preis in Euro/netto: # maximal erreichbar: 50 BP. # Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 100% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.</description>
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               <name>Wendekreisdurchmesser</name>
               <description>Wendekreisdurchmesser in mm: # maximal erreichbar: 10 BP. # Das Angebot mit dem kleinsten Wendekreis erhält 100% der BP (= 10BP). Ein Angebot, dessen Wendekreis 20% oder mehr 
über dem mit dem kleinsten Wendekreis liegt, erhält 0 BP.  Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.</description>
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               <name>Durchgangshöhe Beifahrertür</name>
               <description>Durchgangshöhe Beifahrertür in mm: # maximal erreichbar: 5 BP,  # Aufgliederung wie folgt: höher 2.200 mm = 5 BP; höher 2.000 - 2.200 mm = 4 BP; höher 1.800 - 2.000 mm = 3 BP, höher/gleich 1.600 -   1.800 mm = 1 BP, kleiner 1.600 mm = Ausschluss</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">5</number>
               <name>Breite der Beifahrersitzbank</name>
               <description>Breite der Beifahrersitzbank in mm: # maximal erreichbar: 5 BP, #  Das Angebot mit der breitesten Sitzbank erhält 100% (= 5 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, dessen Sitzbankbreite 25% oder weniger unter dem mit der breitesten Sitzbank liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">5</number>
               <name>Überhang Heckteil</name>
               <description>Überhang Heckteil in mm: # maximal erreichbar: 5 BP. #  Das Angebot mit geringsten Überhang erhält 100% (= 5 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, dessen Überhang 20% oder mehr über dem mit dem geringsten Überhang liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">10</number>
               <name>Lieferzeit</name>
               <description>Lieferzeit in Wochen: # maximal erreichbar: 10 BP. # Das Angebot mit der kürzesten
Lieferzeit erhält 10 BP. # Je 2 volle Wochen längere Lieferzeit erhält der Bieter 1 BP weniger. # Beispiel:
- Lieferzeit Bieter (A): 20 Wochen: = 10 BP, 
- Lieferzeit Bieter (B): 22 Wochen: =   9 BP, 
- Lieferzeit Bieter (C): 25 Wochen: =   8 BP.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">15</number>
               <name>Dauer Vollgarantie</name>
               <description>Dauer Vollgarantie in Monaten: # maximal erreichbar: 15 BP, # Aufgliederung 
wie folgt: größer/gleich 48 Monate = 15 BP; von 36 - 47 Monate = 10 BP,  von 24 - 35 Monate = 5 BP, kleiner 24 Monate = Ausschluss</description>
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            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
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            <review-deadline-description>Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist 
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen 
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht 
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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