<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeResult><cbc:TotalAmount currencyID="EUR">601756.8</cbc:TotalAmount><efac:LotResult><cbc:ID schemeName="result">RES-0000</cbc:ID><cbc:TenderResultCode listName="winner-selection-status">selec-w</cbc:TenderResultCode><efac:LotTender><cbc:ID 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Unterhalts- und Grundreinig, Reinigung im Innenbereich (Kühlschränke, Mikrowelle etc.) , sowie Reinigung im Vertretungsfall von ca. 9 Wochen im Jahr	 
Los 2
Glasreinigung</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). 
Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 

4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr</cbc:Note><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90911200</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90911300</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Starnberg</cbc:CityName><cbc:PostalZone>82319</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE21L</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>70</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Wertungspreis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), 
Gewichtung 70 %</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Jahresreinigungsstunden</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Angebotene Reinigungsstunden:
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. 
Gewichtung 30 %</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efbc:ProcedureRelaunchIndicator>false</efbc:ProcedureRelaunchIndicator></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:FrameworkAgreement><cac:SubsequentProcessTenderRequirement><cbc:Name>buyer-categories</cbc:Name></cac:SubsequentProcessTenderRequirement></cac:FrameworkAgreement><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">VOEK 288-25, Los 1</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei dem Objekt handelt es sich hauptsächlich um Bürogebäude. Das Objekt besteht aus mehreren Häusern, die räumlich entfernt voneinander liegen. Laut Aufmaßtabelle beinhaltet Los 1 verschiedene Häuser. Die korrekte Häuserbezeichnung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung. 
Die nicht unerheblichen Wegzeiten sind ggfs. durch Unterschreitung der vorgegebenen maximalen Stundenrichtleistungen in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Zur Ausschreibung kommen Flächen im Regelbetrieb Unterhaltsreinigung sowie Flächen im Vertretungsfall. Die Reinigung dieser Flächen erfolgt derzeit durch eine Reinigungskraft des Nutzers. Im Vertretungsfall sind diese Flächen vom Auftragnehmer zu reinigen. Als voraussichtliche Arbeitszeit für den Auftragnehmer werden 9 Wochen für den Vertretungsfall angesetzt (6 Wochen Urlaub, 3 Wochen ungeplante Abwesenheit). Der Bedarf an Vertretungsreinigungen kann schwanken.

Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 4.000,50 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 153.801,51 m².
Die Reinigung teilt sich in folgende Gebäude auf: 
Gebäude 1: 
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.652,72 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 106.094,30 m². 
Gebäude 1 zusätzlich in Vertretung 
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft die in Vertretung gereinigt werden muss umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.768,42 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 1.768,42 m². 
Gebäude 2 in Vertretung 
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.623,79 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 42.562,97 m².
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.920,25 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 28.671,75 m².
Gebäude 3 in Vertretung 
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 723,99 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 5.144,24 m². 
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 829,19 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.534,69 m².</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen
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Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 
1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 
2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 
4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 
5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 
6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 
7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 
8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 
10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 
11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unternehmen oder Nachunternehmen im Geheimschutzverfahren bindet und für das Personal entsprechende VS- Ermächtigungen bestehen. Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
14) Das Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen unterliegt den vom Nutzer angeordneten Sicherheitsmaßnahmen und –kontrollen.
15) Das Hausrecht und dessen Ausübung liegen grundsätzlich beim Nutzer.
16) Personal des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmen hat die Begehung der Liegenschaft auf das für die Aufgabenerledigung erforderliche Maß zu beschränken.
17) Die Zeiten zur Erledigung der vertraglichen Tätigkeiten sind stets im Vorwege mit der Auftraggeberin abzustimmen. Soweit möglich, sollte dies im Rahmen feststehender Pläne erfolgen.
18) Die Anfertigung von Skizzen, Plänen und Fotografien im Bereich der Liegenschaft ist nicht erlaubt, Ausnahmen davon bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Genehmigung durch die Auftraggeberin.
19) Sämtliche mobilen Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (d. h. technische Geräte, mit denen Informationen gespeichert und/oder übertragen werden können, wie z. B. Mobiltelefon, MP3 Player, Kameras, PDAs, Navigationsgeräte, Speichermedien etc.) sind vor Zutritt zum Bereich des Nutzers grundsätzlich auszuschalten und unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Ausnahmen müssen ausdrücklich genehmigt sein. Ein Anspruch auf derartige Genehmigungen besteht nicht.
20) Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Benutzung von Verpflegungseinrichtungen auf der Liegenschaft grundsätzlich untersagt werden. Es besteht jedoch u. U. die Möglichkeit, hierfür speziell ausgewiesene Einrichtungen zu nutzen.
21) Dem Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ist es nicht gestattet, das Vertragsverhältnis Dritten gegenüber als Referenzprojekt anzugeben.
22) Bei Gefahr im Verzug sind der Geheimschutzbeauftragte der Auftraggeberin wie auch des Nutzers zu sicherheitlichen Maßnahmen im Einzelfall berechtigt. Soweit dem Auftragnehmer der Zutritt zur Liegenschaft verweigert wird, obwohl der Auftragnehmer die ihm aufgrund vorstehender Bestimmungen obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Auftragnehmer die hieraus resultierenden Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden nicht zu verantworten. 23) Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen können bei Tätigkeiten auf der Liegenschaft durch Mitarbeiter der Auftraggeberin oder des Nutzers begleitet werden; über diese Begleitung ist der Auftragnehmer zu informieren.
24) Bei Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen, gegen vorgenannte Verhaltenspflichten, gegen das Hausrecht des Nutzers oder bei einer Verweigerung von Kontrollen kann der Auftraggeber sowie der Nutzer den Zutritt einschränken sowie vorübergehend oder auf Dauer verwehren.
25) Der widerrechtliche Aufenthalt von Personen in Räumen oder Bereichen, für die die Person keine Zutrittsberechtigung besitzt, führt zum sofortigen Haus- und Zutrittsverbot der betreffenden Person für die gesamte Liegenschaft. Die Auftraggeberin kann den Austausch der betreffenden Person sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € verlangen. Die Auftraggeberin kann die Vertragsstrafe mit einer der drei auf das Verlangen folgenden Monatsrechnungen verrechnen.
26) Das Anfertigen von Lichtbildern oder Filmen in den Liegenschaften, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin, zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Einleitung entsprechender Ersatzvornahmen auf Kosten des Auftragnehmers.
27) Sämtliche mit den erhöhten Sicherheitsanforderungen des Objektes in Zusammenhang stehenden Einschränkungen und Beeinflussungen auf den Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung des Auftragnehmers gelten, soweit nicht im Vorstehenden anderweitig Bestimmungen enthalten sind, ausdrücklich nicht als Behinderung im Sinne des Vertrages.
28) Über die in diesem Vertrag aufgeführten Anlagen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung und rechtzeitig vor Leistungsbeginn weitere objektbezogene Unterlagen vom zuständigen Objektmanager ausgehändigt werden.</cbc:Note><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90911200</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:StreetName>Dienstliegenschaft // Andechser Straße 30, 82319 Söcking, Gebäude 1-3 Flächenangaben incl. Vertretungsflächen // WE 142065</cbc:StreetName><cbc:CityName>Starnberg</cbc:CityName><cbc:PostalZone>82319</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE21L</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:StartDate>2027-09-01+02:00</cbc:StartDate><cbc:EndDate>2031-08-31+02:00</cbc:EndDate></cac:PlannedPeriod><cac:ContractExtension><cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027.
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).</cbc:OptionsDescription><cbc:MaximumNumberNumeric>2</cbc:MaximumNumberNumeric></cac:ContractExtension></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>100</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Wertungspreis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), 
Gewichtung 100 %</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efbc:ProcedureRelaunchIndicator>false</efbc:ProcedureRelaunchIndicator></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:FrameworkAgreement><cac:SubsequentProcessTenderRequirement><cbc:Name>buyer-categories</cbc:Name></cac:SubsequentProcessTenderRequirement></cac:FrameworkAgreement><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">VOEK 288-25, Los 2</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 2: Glasreinigungsleistungen</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei dieser Liegenschaft (2 Gebäudekomplexe) handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird.
Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 1.159,92 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 2.319,84 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen
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Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 
1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 
2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 
4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 
5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 
6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 
7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 
8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 
10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 
11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unternehmen oder Nachunternehmen im Geheimschutzverfahren bindet und für das Personal entsprechende VS- Ermächtigungen bestehen. Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
14) Das Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen unterliegt den vom Nutzer angeordneten Sicherheitsmaßnahmen und –kontrollen.
15) Das Hausrecht und dessen Ausübung liegen grundsätzlich beim Nutzer.
16) Personal des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmen hat die Begehung der Liegenschaft auf das für die Aufgabenerledigung erforderliche Maß zu beschränken.
17) Die Zeiten zur Erledigung der vertraglichen Tätigkeiten sind stets im Vorwege mit der Auftraggeberin abzustimmen. Soweit möglich, sollte dies im Rahmen feststehender Pläne erfolgen.
18) Die Anfertigung von Skizzen, Plänen und Fotografien im Bereich der Liegenschaft ist nicht erlaubt, Ausnahmen davon bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Genehmigung durch die Auftraggeberin.
19) Sämtliche mobilen Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (d. h. technische Geräte, mit denen Informationen gespeichert und/oder übertragen werden können, wie z. B. Mobiltelefon, MP3 Player, Kameras, PDAs, Navigationsgeräte, Speichermedien etc.) sind vor Zutritt zum Bereich des Nutzers grundsätzlich auszuschalten und unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Ausnahmen müssen ausdrücklich genehmigt sein. Ein Anspruch auf derartige Genehmigungen besteht nicht.
20) Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Benutzung von Verpflegungseinrichtungen auf der Liegenschaft grundsätzlich untersagt werden. Es besteht jedoch u. U. die Möglichkeit, hierfür speziell ausgewiesene Einrichtungen zu nutzen.
21) Dem Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ist es nicht gestattet, das Vertragsverhältnis Dritten gegenüber als Referenzprojekt anzugeben.
22) Bei Gefahr im Verzug sind der Geheimschutzbeauftragte der Auftraggeberin wie auch des Nutzers zu sicherheitlichen Maßnahmen im Einzelfall berechtigt. Soweit dem Auftragnehmer der Zutritt zur Liegenschaft verweigert wird, obwohl der Auftragnehmer die ihm aufgrund vorstehender Bestimmungen obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Auftragnehmer die hieraus resultierenden Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden nicht zu verantworten. 23) Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen können bei Tätigkeiten auf der Liegenschaft durch Mitarbeiter der Auftraggeberin oder des Nutzers begleitet werden; über diese Begleitung ist der Auftragnehmer zu informieren.
24) Bei Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen, gegen vorgenannte Verhaltenspflichten, gegen das Hausrecht des Nutzers oder bei einer Verweigerung von Kontrollen kann der Auftraggeber sowie der Nutzer den Zutritt einschränken sowie vorübergehend oder auf Dauer verwehren.
25) Der widerrechtliche Aufenthalt von Personen in Räumen oder Bereichen, für die die Person keine Zutrittsberechtigung besitzt, führt zum sofortigen Haus- und Zutrittsverbot der betreffenden Person für die gesamte Liegenschaft. Die Auftraggeberin kann den Austausch der betreffenden Person sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € verlangen. Die Auftraggeberin kann die Vertragsstrafe mit einer der drei auf das Verlangen folgenden Monatsrechnungen verrechnen.
26) Das Anfertigen von Lichtbildern oder Filmen in den Liegenschaften, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin, zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Einleitung entsprechender Ersatzvornahmen auf Kosten des Auftragnehmers.
27) Sämtliche mit den erhöhten Sicherheitsanforderungen des Objektes in Zusammenhang stehenden Einschränkungen und Beeinflussungen auf den Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung des Auftragnehmers gelten, soweit nicht im Vorstehenden anderweitig Bestimmungen enthalten sind, ausdrücklich nicht als Behinderung im Sinne des Vertrages.
28) Über die in diesem Vertrag aufgeführten Anlagen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung und rechtzeitig vor Leistungsbeginn weitere objektbezogene Unterlagen vom zuständigen Objektmanager ausgehändigt werden.</cbc:Note><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90911300</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:StreetName>Dienstliegenschaft // Andechser Straße 30, 82319 Söcking, Gebäude 1-3 Flächenangaben incl. Vertretungsflächen // WE 142065</cbc:StreetName><cbc:CityName>Starnberg</cbc:CityName><cbc:PostalZone>82319</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE21L</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:StartDate>2027-09-01+02:00</cbc:StartDate><cbc:EndDate>2031-08-31+02:00</cbc:EndDate></cac:PlannedPeriod><cac:ContractExtension><cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027.
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).</cbc:OptionsDescription><cbc:MaximumNumberNumeric>2</cbc:MaximumNumberNumeric></cac:ContractExtension></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:TenderResult><cbc:AwardDate>2000-01-01+01:00</cbc:AwardDate></cac:TenderResult></ContractAwardNotice>