<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:ccts-cct="urn:un:unece:uncefact:data:specification:CoreComponentTypeSchemaModule:2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2" xmlns:qdt="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:QualifiedDataTypes-2" xmlns:udt="urn:oasis:names:specification:bdndr:schema:xsd:UnqualifiedDataTypes-1" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance">
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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Hierdurch ergeben sich Änderungen in folgenden Dokumenten: 1. Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen Seite 18 2. Bewertungsmatrix Eignungskriterien 3. Teilnahmeantragsunterlagen Seite 15</efbc:ChangeDescription>
							<efac:ChangedSection>
								<efbc:ChangedSectionIdentifier>PROCEDURE</efbc:ChangedSectionIdentifier>
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							<cbc:ReasonCode listName="change-corrig-justification">update-add</cbc:ReasonCode>
							<efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Nach Eingang einer Bewerberfrage wird der Referenzzeitraum für die  einzureichenden Referenzprojekte erweitert. Maßgeblich sind nicht mehr die letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre (2021 - 2025), sondern die letzten sechs abgeschlossenen Kalenderjahre (2020 - 2025).</efbc:ReasonDescription>
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									<cbc:Name>Zentrale Vergabestelle</cbc:Name>
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									<cbc:Name languageID="DEU">Bis zum 30.06.26 Vergabekammer Rheinland / Vom 01.07.26 bis zum 31.12.26 Vergabekammer Westfalen / Ab dem 01.01.27 Vergabekammer Nordrhein-Westfalen; im Folgenden werden Angaben zur zum jetzigen Zeitpunkt zuständigen VK Rheinland gemacht</cbc:Name>
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					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00457473-2026</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">126/2026</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2026-07-03+02:00</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
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			<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode>
			<cbc:Description languageID="DEU">S. § 10 des den Vergabeunterlagen beigefügten TÜ-Vertragsentwurfs</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-natl-bre-nat-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">1. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,  § 98c des Aufenthaltsgesetzes,  § 19 des Mindestlohngesetzes,  § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und  § 22  des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (nur sofern anwendbar; s. hierzu § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes)   Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.   2.  Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 3 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-part</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB i. V. m. § 129 StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-terror</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB, § 6e Abs. 1 Ziffer 1 EU-VOB/A i. V. m. § 129a StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 2, § 6e Abs. 1 Ziffer 2 EU-VOB/A  i. V. m. § 89c StGB § 123 Abs. 1 Ziffer 3, § 6e Abs. 1 Ziffer 3 EU-VOB/A i. V. m. § 261 StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 4, § 6e Abs. 1 Ziffer 4 EU-VOB/A i. V. m. § 263 StGB § 123 Abs. 1 Ziffer 5, § 6e Abs. 1 Ziffer 5 EU-VOB/A  i. V. m. § 264 StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-corrpt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 8 GWB i. V. m. §§ 333, 334 StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-traffick</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 1 Ziffer 10 GWB, § 6e Abs. 1 Ziffer 10 EU-VOB/A i. V. m. §§ 223, 232a Abs. 1 bis 5, 232b bis 233a StGB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-tax</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 4 Ziffer 1 GWB, § 6e Abs. 4 Ziffer 1 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-ssc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 Abs. 4 Ziffer 1 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-env-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB, § 6e Abs. 6 Ziffer 1 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-soc-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB, § 6e Abs. 4 Ziffer 1 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-lab-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB, § 6e Abs. 6 Ziffer 2 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB, § 6e Abs. 6 Ziffer 2 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB, § 6e Abs. 6 Ziffer 2 EU-VOB/A   Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-distortion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 4 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 5 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 6 GWB, § 6e EU Abs. 6 Ziffer 6 EU-VOB/A  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 124 Abs. 1 Ziffer 8 GWB  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 2 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG wird gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-grounds-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">§ 160 GWB:   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  § 135 Abs. 1 und 2 GWB:   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 verstoßen hat oder  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,  und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.  § 161 GWB:  (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.  (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.</cbc:Description>
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		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">ZV-17/2026</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Neubau Hallenbad Lechenich</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Erstellung eines Hallenbades.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5DUCE#


1. Bieterauswahl für die Angebotsphase  Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die hier aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen anhand der hier dargestellten gewichteten Eignungskriterien [durchschnittlicher allgemeiner jährlicher Netto-Gesamtumsatz, durchschnittlicher spezifischer jährlicher Netto-Umsatz, Arithmetischer Mittelwert der Anzahl der in den letzten drei  abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,  Referenzprojekte über die Ausführung von Leistungen in den letzten sechs abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2025), die mit den zu vergebenden TÜ- bzw. TU-Leistungen vergleichbar sind].  Es werden maximal fünf Bewerber, welche nach entsprechender Bewertung die höchste Punktzahl erreichen, aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat. Kann danach wegen Punktgleichheit die Auswahl der fünf bestplatzierten Bewerber immer noch nicht getroffen werden, entscheidet zwischen den punktgleichen Bewerbern, welche nach dem beschriebenen Bewertungssystem noch zu den besten fünf Bewerbern gehören können, das Losverfahren.  2. Entschädigung  Für die Erarbeitung der Gestaltungsvorschläge erhalten die Bieter eine Entschädigung gemäß § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Hs. 2 VOB/A-EU in Höhe von 20.000,00 EUR (zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%). Die Entschädigung wird nur gezahlt, wenn der Bieter ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen in der geforderten Tiefe rechtzeitig eingereicht hat. Bei dem obsiegenden Bieter wird die gesamte Entschädigung mit  dem Angebotspreis verrechnet.   3. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 6 der Teilnahmeantragsunterlagen abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig.  4. Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichneten Teilnahmeantrag gemäß Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" der Teilnahemantragsunterlagen aus. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglied die Formblätter 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", 3 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland" und 4 "Eigenerklärung zur Eignung" (sofern nicht jeweils über eine Präqualifikation abgedeckt) rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft einzureichen.   5. Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 8 "Eigenerklärung zur Eignungsleihe" der Teilnahmeantragsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 9 "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe" der Teilnahmeantragsunterlagen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied einzureichen, welches sich auf die Eignungsleihe beruft. Beabsichtigt der Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft eine Eignungsleihe, ist zu beachten, dass eine Inanspruchnahme der Kapazitäten eines Drittunternehmens für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) gemäß § 6d Abs. 1 S. 3 VOB/A-EU nur möglich ist, wenn dieses Drittunternehmen die Arbeiten auch tatsächlich ausführt, für die deren Kapazitäten benötigt werden. Ist daher beabsichtigt, dass dieses Drittunternehmen zugleich als Nachunternehmen an der Auftragsdurchführung mitwirken soll, ist das Drittunternehmen und der von diesem zu erbringende Leistungsanteil auch entsprechend als Nachunternehmer zu benennen (s. Formblatt 7 "Nachunternehmererklärung"). Im Falle der Eignungsleihe müssen die einbezogenen Unternehmen hinsichtlich der Kapazitäten, welche der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, ebenfalls die hier festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und die entsprechenden Nachweise für die einbezogenen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (s. Formblätter 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen).  6. Beabsichtigt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 7 der Teilnahmeantragsunterlagen auszufüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat hier die durch einen Nachunternehmer jeweils zur Erbringung vorgesehene Leistung nach Art und Umfang zu benennen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmer namentlich zu benennen. Zudem ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Teilnahmeantragsunterlagen auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen.   7. Sofern zwischen dem Bewerber bzw. einem Bewerbergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 10 "Eigenerklärung zu rechtlichen/wirtschaftlichen Verknüpfungen" der Teilnahmeantragsunterlagen zu erläutern.  8. Erläuterung zu Anforderungen an die Textform: Zur Wahrung der Textform ist in dem jeweils vorgegebenen "Erklärungsfeld" in den Formblättern der/die Vor- und Nachname(n) der für das Unternehmen mit Vertretungsmacht erklärenden Person(en) anzugeben. Die Unterschrift ist nicht erforderlich.</cbc:Note>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45212212</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
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				<cbc:StreetName>Holzdamm 10</cbc:StreetName>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
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					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-prof</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber/das Bewerbergemeinschaftsmitglied hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Bewerbungsausschluss.   Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 2. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   - bei Eintragung im Berufsregister: eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Kammer; bei Eintragung im Handelsregister: einen aktuellen Handelsregisterauszug; bei Eintragung in der Handwerksrolle: eine aktuelle Eintragungsbescheinigung der zuständigen Handwerkskammer.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>false</efbc:SecondStageIndicator>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Die Bewerber müssen während der Vertragslaufzeit über eine Betriebshaftpflichtversicherung [§ 6a Nr. 2 lit. a) VOB/A-EU] mit Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen, wobei die vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsfall innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens zweifach zur Verfügung stehen müssen. Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Mindestanforderung, d.h. ein fehlender oder die Deckungssummen unterschreitender Versicherungsnachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers.   Der Bewerber kann angeben, dass er entweder bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt oder die Versicherungsgesellschaft sich verbindlich bereit erklärt hat, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung auszustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Haftpflichtversicherung von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließenden Vertrag geschuldeten Leistungen bezieht.  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. a. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   - eine Versicherungsbestätigung, die maximal vier Wochen alt ist bzw. falls eine Versicherung in geforderter Höhe noch nicht besteht eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, aus der sich ergibt, dass sie sich verbindlich bereit erklärt hat, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung auszustellen.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>false</efbc:SecondStageIndicator>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-work</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber muss als Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit mindestens zwei abgeschlossene mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Referenzprojekte in den letzten sechs abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2025) durchgeführt haben [§ 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A-EU]. Es handelt sich hierbei um inhaltliche Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Bewerbers und nicht nur zu Punktabzügen bei der Bewertung führt. Vergleichbar mit den zu vergebenden Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen sind die Planung und Errichtung von   - Hallenbädern, - Freibädern,  - Mehrzweckhallen und  - Großsportstätten.   Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beizubringenden Referenzen nicht beschränkt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen addiert, sodass von dieser insgesamt mindestens zwei Referenzen vorzulegen sind (also nicht zwei von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied).  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahemantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 4 lit. a. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   - Referenzbescheinigungen.  Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf die Referenzprojekte, die mit 45% gewichtet sind, wie folgt:   Der Auftraggeber wird im Rahmen der Gesamtbewertung die zwei am besten bewerteten Referenzobjekte heranziehen. Jede Referenz wird mit maximal 5 Punkten und 50 % bewertet. Die maximale Punktezahl in diesem Eignungskriterium kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen (5 Punkte), erreicht werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Je 1 Punkt wird erreicht, wenn die folgenden einzelnen Kriterien erfüllt werden:  - Art der Baumaßnahme ist der Neubau eines Hallenbades, - Die Wasserfläche der Referenz ist gleich/größer 200 m² - Das Projekts hat mindestens zwei verschiedene Funktionsbereiche (Funktionsbereiche sind z. B. Sportbecken, Variobecken, Sport-/Nebenflächen oder vergleichbar) - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) liegen über 12,00 Mio. EUR - Der Bewerber hat die Leistungen vollständig als TÜ bzw. TU erbracht.  Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 225 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
								<efac:CriterionParameter>
									<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
									<efbc:ParameterNumeric>45.0</efbc:ParameterNumeric>
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							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-avg</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den durchschnittlichen allgemeinen jährlichen Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens, der mit 20% gewichtet ist, wie folgt:   Gewertet wird der durchschnittliche allgemeine jährliche Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [§ 6a Nr. 2 lit. c) VOB/A-EU].  Der Bewerber hat Angaben zu seinem Netto-Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), getrennt nach   - Bauleistungen, - Objektplanung und - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung  zu machen.   Dieses Kriterium wird mit 20% gewichtet.   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.  Der Nachweis zu den geforderten Angaben kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. b. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   - Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.   Gewertet wird wie folgt (die EUR-Werte beziehen sich jeweils auf einen durchschnittlichen allgemeinen Netto-Umsatz pro Jahr):    - 5 Punkte: größer/gleich 35.000.000 EUR - 4 Punkte: größer/gleich 25.000.000 EUR - 3 Punkte: größer/gleich 17.500.000 EUR - 2 Punkte: größer/gleich 10.000.000 EUR - 1 Punkt: größer/gleich 5.000.000 EUR - 0 Punkte: weniger als 5.000.000 EUR  Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 100 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
								<efac:CriterionParameter>
									<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
									<efbc:ParameterNumeric>20.0</efbc:ParameterNumeric>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec-avg</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den durchschnittlichen spezifischen jährlichen Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens, der mit 25% gewichtet ist, wie folgt:   Gewertet wird der durchschnittliche spezifische jährliche Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [§ 6a Nr. 2 lit. c) VOB/A-EU] (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), für Leistungen, die mit den zu vergebenden TÜ-bzw. TU-Leistungen vergleichbar sind, d. h. die Planung und Errichtung von Hallenbädern, Freibädern, Mehrzweckhallen und Großsportstätten.   Der Bewerber hat Angaben zu seinem Netto-Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), für Leistungen, die mit den zu vergebenden TU-/TÜ-Leistungen vergleichbar sind, d. h. die Planung und Errichtung von  - Hallenbädern,  - Freibädern,  - Mehrzweckhallen und  - Großsportstätten  getrennt nach   - Bauleistungen,  - Objektplanung und  - Fachplanung technische Gebäudeausrüstung  zu machen.  Dieses Kriterium wird mit 25% gewichtet.   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.  Der Nachweis zu den geforderten Angaben kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. c. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   - Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.   Gewertet wird wie folgt (die EUR-Werte beziehen sich jeweils auf einen durchschnittlichen spezifischen Netto-Umsatz pro Jahr):   - 5 Punkte: größer/gleich 5.000.000 EUR  - 4 Punkte: größer/gleich 4.000.000 EUR - 3 Punkte: größer/gleich 3.000.000 EUR - 2 Punkte: größer/gleich 2.000.000 EUR - 1 Punkt: größer/gleich 1.000.000 EUR - 0 Punkte: weniger als 1.000.000 EUR  Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 125 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den arithmetischen Mittelwert der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal) Unternehmens, der mit 10% gewichtet ist, wie folgt:   Gewertet wird der arithmetische Mittelwert der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal).   Der Bewerber hat Angaben zu der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal), gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, zu machen.   Dieses Kriterium wird mit 10% gewichtet.   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Anzahl der Arbeitskräfte der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.  Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.  Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 4 lit. b. gemacht werden.   Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.   Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen:   -eine Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers  Gewertet wird wie folgt  - 5 Punkte: größer/gleich 30 Mitarbeiter - 4 Punkte: größer/gleich 25 Mitarbeiter - 3 Punkte: größer/gleich 20 Mitarbeiter - 2 Punkte: größer/gleich 15 Mitarbeiter - 1 Punkt: größer/gleich 10 Mitarbeiter - 0 Punkte: weniger als 10 Mitarbeiter  Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 50 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:Note languageID="DEU">S. §§ 5 und 6 des den Vergabeunterlagen beigefügten TÜ-Vertragsentwurfs</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 16a VOB/A-EU:   (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.  (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat.  (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird.  (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.  (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.  (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Investitionskosten für die Ausführung der vertraglichen Totalübernehmerleistungen</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Investitionskosten für die Ausführung der vertraglichen Totalübernehmerleistungen. Die Preiswertung erfolgt nach einem linearen Bewertungsmodell. Das günstigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Angebote, deren Preis den günstigsten Angebotspreis um 50 % oder mehr überschreitet, erhalten 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden proportional abgestuft bewertet. Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 290 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Wartungskosten</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Wartungskosten für einen Wartungszeitraum von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der vollständigen Abnahme. Die Preiswertung erfolgt nach einem linearen Bewertungsmodell. Das günstigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Angebote, deren Preis den günstigsten Angebotspreis um 50 % oder mehr überschreitet, erhalten 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden proportional abgestuft bewertet. Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 10 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept. Bewertet wird, in welchem qualitativen Umfang die vom Bieter vorgeschlagene Gesamtlösung die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung nutzerorientiert, schlüssig und praxistauglich umsetzt. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:   - Funktionale Abläufe für Badegäste, Personal und Organisation,  - Übersichtlichkeit, Orientierung und Trennung von Nutzerströmen (z. B. Schul-, Vereins-, und öffentlichen Badebetrieb), - Barrierefreiheit und Inklusion (körperlich, sensorisch, kognitiv), - Betriebliche Zweckmäßigkeit und Alltagstauglichkeit,  - Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit des Gesamtkonzepts.   Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 50 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen - Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterium "Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe" zum Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen". Im Rahmen des Hauptkriteriums "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" wird die Qualität des vom Bieter vorgeschlagenen architektonischen, materiellen und technischen Gesamtkonzepts in Bezug auf die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bewertet. Dabei fließen insbesondere ein:   - Architektonische Qualität (Städtebauliche Einbindung, Gestalt, Proportionen, Klarheit des Entwurfs, innere und äußere Ordnung) - Materialwahl und Materialkonzepte (Dauerhaftigkeit, Eignung für den Badbetrieb, Wartungsfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, gestalterische Angemessenheit) - Qualität der technischen Anlagen (Funktionalität, Energieeffizienz, Betriebssicherheit, einfache Wartung, Integration in das Gesamtkonzept) - Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts (Zusammenwirken von Architektur, Materialität und Technik).   Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Unterkriterium "Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe" liegen bei 25 Punkten. In Summe liegen die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" bei 75 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen - Angemessene Materialwahl, materialgerechte, logische und sinnvolle Konstruktion</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterium "Angemessene Materialwahl, materialgerechte, logische und sinnvolle Konstruktion" zum Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen". Im Rahmen des Hauptkriteriums "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" wird die Qualität des vom Bieter vorgeschlagenen architektonischen, materiellen und technischen Gesamtkonzepts in Bezug auf die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bewertet. Dabei fließen insbesondere ein:   - Architektonische Qualität (Städtebauliche Einbindung, Gestalt, Proportionen, Klarheit des Entwurfs, innere und äußere Ordnung) - Materialwahl und Materialkonzepte (Dauerhaftigkeit, Eignung für den Badbetrieb, Wartungsfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, gestalterische Angemessenheit) - Qualität der technischen Anlagen (Funktionalität, Energieeffizienz, Betriebssicherheit, einfache Wartung, Integration in das Gesamtkonzept) - Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts (Zusammenwirken von Architektur, Materialität und Technik).   Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Unterkriterium "Angemessene Materialwahl, materialgerechte, logische und sinnvolle Konstruktion " liegen bei 25 Punkten. In Summe liegen die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" bei 75 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen - Qualitätserfüllung gemäß Vorgaben aus der FLB für die technischen Anlagen</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterium "Qualitätserfüllung gemäß Vorgaben aus der FLB für Raumlufttechnische Anlagen, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen und Nutzungsspezifische Anlagen" zum Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen". Im Rahmen des Hauptkriteriums "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" wird die Qualität des vom Bieter vorgeschlagenen architektonischen, materiellen und technischen Gesamtkonzepts in Bezug auf die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bewertet. Dabei fließen insbesondere ein:   - Architektonische Qualität (Städtebauliche Einbindung, Gestalt, Proportionen, Klarheit des Entwurfs, innere und äußere Ordnung) - Materialwahl und Materialkonzepte (Dauerhaftigkeit, Eignung für den Badbetrieb, Wartungsfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, gestalterische Angemessenheit) - Qualität der technischen Anlagen (Funktionalität, Energieeffizienz, Betriebssicherheit, einfache Wartung, Integration in das Gesamtkonzept) - Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts (Zusammenwirken von Architektur, Materialität und Technik).   Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Unterkriterium "Qualitätserfüllung gemäß Vorgaben aus der FLB für Raumlufttechnische Anlagen, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen und Nutzungsspezifische Anlagen " liegen bei 25 Punkten. In Summe liegen die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" bei 75 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Ausführungsfristen / Termine</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Es werden die angebotenen Ausführungsfristen wie folgt gewertet:   Mindestbedingungen:   - Vorlage Bauantrag zur Freigabe durch den AG: spätestens 4 Monate nach Zuschlagserteilung - Fertigstellung zur Übergabe an den AG: spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung  Es wird gewertet, ob der Bieter eine gegenüber den vorgenannten Mindestbedingungen verkürzte Ausführungsfrist (= Addition aus der Frist zur Vorlage des Bauantrags zur Freigabe durch den AG sowie aus der Frist für die Fertigstellung zur Übergabe an den AG) angeboten hat:  - Gesamtausführungsfrist gemäß Mindestbedingung: 0 Punkte - Verkürzung der Gesamtausführungsfrist um 8 Monate oder mehr: 5 Punkte  - Dazwischen wird linear interpoliert mit 2 Stellen hinter dem Komma.  - Sollte ein inkonsistenter Bauablauf- und Terminplan abgegeben werden, der z.B. die Rahmenbedingungen der FLB nicht berücksichtigt oder unplausibel kurze Bauzeiten vorsieht, werden 0 Punkte vergeben.  Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 75 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">§ 160 GWB:   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  § 135 Abs. 1 und 2 GWB:   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 verstoßen hat oder  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,  und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.  § 161 GWB:  (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.  (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.</cbc:Description>
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			<cbc:AccessToolsURI>https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR5DUCE</cbc:AccessToolsURI>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">ZV-17/2026</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Neubau Hallenbad Lechenich</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer soll auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung die Planung und Bauausführung des Hallenbades inklusive Bauwerkkonstruktionen sowie technischer Anlagen und Außenanlagen übernehmen. Hinweis: Im Rahmen der Verhandlungen kann es zu Änderungen der Leistungsbeschreibung kommen.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:startup#</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45212212</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Holzdamm 10</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Erftstadt</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>50374</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA27</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">28</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">- Ausführung mit 1m und 3m-Sprunganlage am Beckenrand des Sportbecken mit größer/gleich 3,50 m Wassertiefe - Teilhubboden im Sportbecken  - Kurs- und Lehrschwimmbecken mit vollflächigem Hubboden - Trennwand aus Glas, mit zwei Türen, zwischen beiden Funktionsbereichen, zur Trennung der beiden Klimazonen</cbc:OptionsDescription>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
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