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    <THEMA>Lieferung eines chromatographischen Trenngeräts</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>Koblenz</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) führt eine Vielzahl von biologischen Assays auf Dünnschichtchromatographieplatten durch. Hierbei werden zellbasierte biologische Nachweismethoden, beispielsweise zur Detektion hormoneller Wirkungen, direkt mit der dünnschichtchromatographischen Trennung von Substanzmischungen und Umweltproben gekoppelt.
Für diese Arbeiten wird ein chromatographisches Trenngerät benötigt. Bei dem Gerät muss es sich um ein automatisiertes Gradienten-Entwicklungssystem zur Entwicklung von Dünnschichtchromatographieplatten handeln.
Hierbei sind folgende Varianten möglich.
1. Lieferung eines neuen Geräts oder
2. Lieferung eines zuvor ausschließlich bereits als Vorführgerät genutzten, generalüberholten und voll funktionsfähigen Geräts
1. Anforderungen an das chromatographische Trenngerät
Das angebotene Gerät muss zwingend die folgenden Merkmale erfüllen:
a) Das Gerät erlaubt die automatische Entwicklung von TLC-Platten der Maße 20 x 10 cm.
b) Die Anzahl der programmierbaren Entwicklungsschritte für die Mehrfachentwicklung bzw. Gradientenelution muss mindestens 30 betragen.
c) Die Laufweite dieser Entwicklungsschritte muss flexibel programmierbar sein.
d) Die Schwankung der automatischen Detektion der Lauffront darf maximal +/- 1 mm betragen.
e) Es muss der Anschluss von mindestens vier verschiedenen organischen Lösemitteln möglich sein.
f) Diese Lösemittel müssen durch das Gerät in frei wählbaren Verhältnissen automatisch gemischt, in die Entwicklungskammer überführt und nach Abschluss des Entwicklungsschrittes wieder automatisch entfernt werden können.
g) Das Gerät muss mit einem vorhandenen ArbeitsplatzPC der BfG verbunden und durch diesen gesteuert werden können.
h) Die Software und Gerätesteuerung insgesamt müssen unter Windows 11 und Windows 10, deutsche Version, lauffähig sein.
2. Lieferung
Die Lieferung des Geräts erfolgt an den Standort der BfG, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz. Sie hat spätestens innerhalb von acht Wochen nach der Auftragserteilung zu erfolgen. Die Festlegung des genauen Termins erfolgt in Abstimmung mit der Ansprechperson des Auftraggebers.
3. Bedarfspositionen
a: Installation und Inbetriebnahme vor Ort in Koblenz
b: Anwenderschulung für bis zu 3 Personen vor Ort in Koblenz
4. Sonstiges
Die Verpackung des Geräts muss recyclebar sein. Der Auftragnehmer nimmt die Verpackung zurück und stellt sicher, dass diese umweltgerecht entsorgt oder wiederverwertet wird. Der Bieter benennt in der Anlage zu dieser Leistungsbeschreibung Hersteller und Typenbezeichnung des angebotenen Gerätes und übersendet mit dem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen</LEISTUNGASCII>
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                <ns2:p>- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,00 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.</ns2:p>
                <ns2:p>- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister</ns2:p>
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