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    <THEMA>Z2l-FE RV.0006/2025  - "Sichtbeziehungen zwischen geradeausfahrenden Radfahrenden und rechtsabbiegenden Kfz-Fahrenden an innerörtlichen Knotenpunkten, Datenpaket 1"</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Innerörtliche Kreuzungen, Einmünden und Grundstückszufahrten stellen ein Problem für den Radverkehr dar. Dort geschehen ca. zwei Drittel aller polizeilich registrierten Radverkehrsunfälle mit Personenschaden und mehreren Beteiligten. Von diesen Unfällen geschehen ungefähr 20 % beim Abbiegen unfallbeteiligter Kfz nach rechts.
Verschiedene Studien legen nahe, dass mangelnde Sichtbeziehungen bei Abbiegeunfällen eine zentrale Rolle einnehmen. Daher führt die BASt hierzu das interne BASt-Projekt „Analyse der Rahmenbedingungen notwendiger Sichtbeziehungen zwischen rechtsabbiegenden Kfz- und geradeausfahrenden Radfahrenden an innerörtlichen Knotenpunkten“ durch. Im Rahmen dieses internen Projektes sollen vor allem infrastrukturelle Rahmenbedingungen und Störfaktoren analysiert werden, die die Sicht und damit die Sicherheit an innerörtlichen Knotenpunkten bei dem o. g. Abbiegeszenario maßgeblich beeinflussen.
Ziel des zugrundeliegenden FE RV.0006/2025 ist die Erstellung einer georeferenzierten Datenbank sowie die Durchführung und Aufbereitung mikroskopischer Infrastruktur- und Verkehrsdatenanalysen als Grundlage für weiterführenden, internen Analysen der BASt. Die zu liefernden Daten umfassen GIS-Analysen, Verkehrserhebungen sowie Verhaltens- und Interaktionsanalysen. Es sollen die vier folgenden, in sich abgeschlossenen, Arbeitspakete durchgeführt werden:
- Arbeitspaket 1: Aufbau einer georeferenzierten Datenbank
- Arbeitspaket 2: Mikroskopische Analysen und Ergänzung der georeferenzierten Datenbank
- Arbeitspaket 3: Verhaltens- und Interaktionsanalyse für das Abbiege-Szenario
- Arbeitspaket 4: Berichtserstellung zur internen Dokumentation (nicht veröffentlichungsfähig)</LEISTUNGASCII>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>Z2l-FE RV.0006/2025</GESCHAEFTSZEICHEN>
    <EINGANG_ANGEBOTE>06.10.2026 06:00</EINGANG_ANGEBOTE>
    <BINDEFRIST>05.01.2027</BINDEFRIST>
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                    <ns2:p>Ziel des zugrundeliegenden FE RV.0006/2025 ist die Erstellung einer georeferenzierten Datenbank sowie die Durchführung und Aufbereitung mikroskopischer Infrastruktur- und Verkehrsdatenanalysen als Grundlage für weiterführenden, internen Analysen der BASt. Die zu liefernden Daten umfassen GIS-Analysen, Verkehrserhebungen sowie Verhaltens- und Interaktionsanalysen. Es sollen die vier folgenden, in sich abgeschlossenen, Arbeitspakete durchgeführt werden:</ns2:p>
                    <ns2:p>- Arbeitspaket 1: Aufbau einer georeferenzierten Datenbank</ns2:p>
                    <ns2:p>- Arbeitspaket 2: Mikroskopische Analysen und Ergänzung der georeferenzierten Datenbank</ns2:p>
                    <ns2:p>- Arbeitspaket 3: Verhaltens- und Interaktionsanalyse für das Abbiege-Szenario</ns2:p>
                    <ns2:p>- Arbeitspaket 4: Berichtserstellung zur internen Dokumentation (nicht veröffentlichungsfähig)</ns2:p>
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                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)</ns2:p>
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                <ns2:p>"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:</ns2:p>
                <ns2:p>- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),</ns2:p>
                <ns2:p>Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen</ns2:p>
                <ns2:p>und</ns2:p>
                <ns2:p>- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.</ns2:p>
                <ns2:p>Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:</ns2:p>
                <ns2:p>Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zu Verkehrsunfällen nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1)</ns2:p>
                <ns2:p>Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zu Interaktionen/Konflikten im Straßenverkehr nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2)</ns2:p>
                <ns2:p>Erfahrungen mit verkehrsplanerischen Fragestellungen zu Radverkehrsanlagen auf Basis aktueller Regelwerke in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3)</ns2:p>
                <ns2:p>Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1)</ns2:p>
                <ns2:p>Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.</ns2:p>
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                <ns2:p>Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.</ns2:p>
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            <ns2:legal-form-requirement>Gesamtschuldnerisch haftend</ns2:legal-form-requirement>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.</ns2:p>
                <ns2:p>Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,</ns2:p>
                <ns2:p>da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.</ns2:p>
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