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    <THEMA>Sensorgestützte Routenoptimierung in der Abfallentsorgung  in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0139/26)</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>Landeshauptstadt Magdeburg
Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Sensorgestützte Routenoptimierung in der Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Implementierung und Betrieb eines IT-Systems
Gefördert im Zuge des Infrastruktur-Sondervermögensgesetztes - Infra-SVG des Landes Sachsen-Anhalts
Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantworten Kommunen und Landkreise effiziente und ressourcenschonende Prozesse in der Siedlungsabfallwirtschaft. Um dieser Verantwortung auch in Zeiten von Personalknappheit nachzukommen, setzt die Landeshauptstadt Magdeburg auf den Einsatz von Information- und Kommunikationstechnologie.
Grundsätzlicher Aufgabenumfang
Im Zentrum und der Altstadt Magdeburg sollen 436 Papierkörbe mit IoT-Sensorik zur Füllstandserfassung ausgestattet werden. Neben der Beschaffung und Installation von Hardware zur Aufrüstung bestehender, städtischer Papierkörbe, ist auch der Betrieb und Wartung einer energieeffizienten Netzinfrastruktur sowie die Implementierung einer Softwarelösung für die Routenoptimierung der Abfalltouren gefragt. Es sollen Dashboards
oder Kartenansichten bereitgestellt werden, die den Fahrern während ihrer Abfalltour eine Unterstützung bieten, indem angezeigt wird, wie voll eine bestimmte Tonne ist.
Ebenso ist eine flexible, webbasierte Datenschnittstelle der Software gefordert, die eine zukünftige Weiterentwicklung und eine Integration mit Drittsystemen und städtischer Smart City Infrastruktur ermöglicht.</LEISTUNGASCII>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>30-ZV-0139/26</GESCHAEFTSZEICHEN>
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                    <ns2:p>Gefördert im Zuge des Infrastruktur-Sondervermögensgesetztes - Infra-SVG des Landes Sachsen-Anhalts</ns2:p>
                    <ns2:p>Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantworten Kommunen und Landkreise effiziente und ressourcenschonende Prozesse in der Siedlungsabfallwirtschaft. Um dieser Verantwortung auch in Zeiten von Personalknappheit nachzukommen, setzt die Landeshauptstadt Magdeburg auf den Einsatz von Information- und Kommunikationstechnologie.</ns2:p>
                    <ns2:p>Grundsätzlicher Aufgabenumfang</ns2:p>
                    <ns2:p>Im Zentrum und der Altstadt Magdeburg sollen 436 Papierkörbe mit IoT-Sensorik zur Füllstandserfassung ausgestattet werden. Neben der Beschaffung und Installation von Hardware zur Aufrüstung bestehender, städtischer Papierkörbe, ist auch der Betrieb und Wartung einer energieeffizienten Netzinfrastruktur sowie die Implementierung einer Softwarelösung für die Routenoptimierung der Abfalltouren gefragt. Es sollen Dashboards</ns2:p>
                    <ns2:p>oder Kartenansichten bereitgestellt werden, die den Fahrern während ihrer Abfalltour eine Unterstützung bieten, indem angezeigt wird, wie voll eine bestimmte Tonne ist.</ns2:p>
                    <ns2:p>Ebenso ist eine flexible, webbasierte Datenschnittstelle der Software gefordert, die eine zukünftige Weiterentwicklung und eine Integration mit Drittsystemen und städtischer Smart City Infrastruktur ermöglicht.</ns2:p>
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                <ns2:p>Beginn der Ausführung: 01.01.2027</ns2:p>
                <ns2:p>Ende der Ausführung: 31.12.2027</ns2:p>
                <ns2:p>Option zur Verlängerung:</ns2:p>
                <ns2:p>Der AG hat das Recht, den Vertrag zweimalig für die Dauer von jeweils einem Jahr zu verlängern, sodass der gesamte Realisierungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 beträgt.</ns2:p>
            </ns2:deadlines>
            <ns2:financial-conditions>
                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).</ns2:p>
            </ns2:financial-conditions>
            <ns2:suitability>
                <ns2:p>Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:</ns2:p>
                <ns2:p>- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)</ns2:p>
                <ns2:p>- NEU0139_26 Preisblatt zum Leistungsverzeichnis Stand 02.09.2026</ns2:p>
                <ns2:p>- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern erforderlich</ns2:p>
                <ns2:p>- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern erforderlich</ns2:p>
                <ns2:p>- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft oder Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft</ns2:p>
                <ns2:p>- Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>- Lösungskonzept gemäß Lastenheft</ns2:p>
                <ns2:p>- Vorschlag eines Service-Level-Agreement</ns2:p>
                <ns2:p>- Vorlage AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) und TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen</ns2:p>
                <ns2:p>- Datenblätter zu den angebotenen Sensoren gem. Lastenheft - Nr. 4.3 User Story o)</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:</ns2:p>
                <ns2:p>- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen [sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle weiterhin vor, die Originale zu verlangen])</ns2:p>
                <ns2:p>- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern</ns2:p>
                <ns2:p>- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) oder Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])</ns2:p>
                <ns2:p>- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)</ns2:p>
                <ns2:p>-ISO 27001 Zertifizierung aller Rechenzentren gem. Lasteneft Nr. 6</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124_LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen einzureichen:</ns2:p>
                <ns2:p>- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft</ns2:p>
                <ns2:p>- Eigenerklärungen zum § 11 TVergG LSA vom Nachunternehmer</ns2:p>
                <ns2:p>Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.</ns2:p>
                <ns2:p>Hinweis zu § 8 TVergG:</ns2:p>
                <ns2:p>Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.</ns2:p>
                <ns2:p>Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.</ns2:p>
                <ns2:p>Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen</ns2:p>
            </ns2:suitability>
            <ns2:awarding-criteria>
                <ns2:p>Gemäß Anlage: 0139_26 Bewertungsmatrix_Sensorgestützte Routenoptimierung _V4</ns2:p>
                <ns2:p>60 % Preis</ns2:p>
                <ns2:p>20 % Qualität des Lösungskonzeptes/ Erfüllungsgrad der Anforderungen</ns2:p>
                <ns2:p>20 % Nachnutzungspotential</ns2:p>
            </ns2:awarding-criteria>
            <ns2:legal-form-requirement>Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.</ns2:legal-form-requirement>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen solange zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.</ns2:p>
                <ns2:p>____________________________</ns2:p>
                <ns2:p>Die nicht fristgerechte Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.</ns2:p>
                <ns2:p>---------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Zu § 8 TVergG LSA:</ns2:p>
                <ns2:p>Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.</ns2:p>
                <ns2:p>Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.</ns2:p>
                <ns2:p>Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen</ns2:p>
                <ns2:p>---------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.</ns2:p>
                <ns2:p>----------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA</ns2:p>
                <ns2:p>Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:</ns2:p>
                <ns2:p>- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,</ns2:p>
                <ns2:p>- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,</ns2:p>
                <ns2:p>- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder</ns2:p>
                <ns2:p>- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</ns2:p>
                <ns2:p>Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:</ns2:p>
                <ns2:p>das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)</ns2:p>
                <ns2:p>---------------------------------------</ns2:p>
                <ns2:p>Es gilt deutsches Recht.</ns2:p>
            </ns2:other-information>
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