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    <THEMA>3626S72251 - Mental Models von Rezipient*innen - Wie ordnen Zielgruppen von Strahlenschutzinformationen ihr Wissen Ã¼ber Strahlung?</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>Neuherberg (OberschleiÃheim)</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Ein wesentlicher Bestandteil des Strahlenschutzes ist es, die Ãffentlichkeit Ã¼ber Strahlenwirkungen, Strahlenrisiken und ein adÃ¤quates Strahlenschutzverhalten zu informieren. HierfÃ¼r ist es entscheidend, die Kommunikation an der Art und Weise auszurichten, wie Rezipierende Strahlenthemen kognitiv erfassen und anordnen. Die Gestaltung und Vermittlung von Informationen zu Strahlenthemen, insbesondere deren inhaltliche Strukturierung und Verbindung, erfolgen bislang vor allem auf der Grundlage inhaltlich-fachlicher Einteilung aus Sicht des Strahlenschutzes. Zu Perspektiven aus der BevÃ¶lkerung werden dabei Annahmen auf Basis kommunikations- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen und umgesetzt.
Falls die Informationsgestaltung und -vermittlung nicht den tatsÃ¤chlichen Assoziationen und Relevanzen von Rezipierenden entspricht, kann dies auf deren Seite zu MissverstÃ¤ndnissen und Fehlkonzeptionen fÃ¼hren.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Forschungsvorhabens, die auf Strahlung bezogenen Konzeptionen und kognitiven Strukturierungen von Rezipierenden zu erfassen und in Form von Mental Models darzustellen. Mental Models beschreiben die Art und Weise, wie Menschen GegenstÃ¤nde und Informationen in ihrem Bewusstsein strukturieren. Sie sollen aufzeigen, wie Laien verschiedene Informationen zu (unterschiedlichen) Strahlenthemen anordnen und miteinander verknÃ¼pfen wÃ¼rden. Ob die VerknÃ¼pfungen richtig oder falsch sind, ist dabei zweitranging. Vielmehr soll das VerstÃ¤ndnis von Strahlung auf diese Weise in Form von Mental Models erschlossen und visualisiert werden, um mehr darÃ¼ber zu erfahren, wie sich Rezipierende das Thema Strahlung kognitiv erschlieÃen.
Die Ergebnisse geben Aufschluss darÃ¼ber, wie Informationen zum Strahlenschutz (zum Beispiel auf Webseiten von BMUKN und BfS, in BroschÃ¼ren, VortrÃ¤gen, Pressearbeit, etc.) den Wahrnehmungen und Vorstellungen von Rezipierenden entsprechend besser sortiert, strukturiert und gestaltet werden kÃ¶nnen, um von diesen leichter erfasst und nachvollzogen werden zu kÃ¶nnen. Sie dienen Akteuren des Strahlenschutzes als wichtige Grundlage fÃ¼r die Informationsarbeit, um von einer ErlÃ¤uterung von Strahlenschutzthemen âaus Innensichtâ zu einer stÃ¤rkeren Orientierung an den spezifischen Wahrnehmungen und Denkmustern von Rezipierenden zu gelangen. So wird eine besser an die Perspektiven von Rezipierenden angepasste Strahlenschutzkommunikation ermÃ¶glicht.
Basierend auf den Mental Models entwickelt das Vorhaben Handlungsempfehlungen, die vom BfS und dem BMUKN als Orientierung zu einer stÃ¤rker an den Perspektiven von Rezipierenden orientierten Gestaltung der Kommunikation genutzt werden kÃ¶nnen.
Grundlage fÃ¼r die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach MaÃgabe des Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten mÃ¼ssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen.</LEISTUNGASCII>
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                <ns2:p>maximal 11 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung</ns2:p>
            </ns2:deadlines>
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                <ns2:p>keine</ns2:p>
            </ns2:securities>
            <ns2:financial-conditions>
                <ns2:p>FÃ¼r den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:</ns2:p>
                <ns2:p>- Die Rechnungsstellung kann nach Ãbergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.</ns2:p>
                <ns2:p>- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prÃ¼fbaren Rechnung ausgezahlt.</ns2:p>
                <ns2:p>- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.</ns2:p>
                <ns2:p>Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine GeschÃ¤ftsbedingungen des Bieters grundsÃ¤tzlich ausgeschlossen sind.</ns2:p>
            </ns2:financial-conditions>
            <ns2:suitability>
                <ns2:p>FÃ¼r die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der fÃ¼r die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft und / oder Psychologie oder in verwandten FÃ¤chern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung einsetzen, was auch fÃ¼r den Datenschutz gilt. Das zur ErfÃ¼llung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender UniversitÃ¤tsabschlÃ¼sse) und Berufserfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) zu benennen.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemÃ¤Ã den Vorgaben fÃ¼r die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzufÃ¼hren.</ns2:p>
                <ns2:p>Als Kompetenznachweis muss der Bieter anhand von mindestens 3 vergleichbaren ReferenzauftrÃ¤gen und / oder Publikationen seine berufliche und technische LeistungsfÃ¤higkeit belegen (EigenerklÃ¤rung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefÃ¼llte Formblatt âReferenzâ 3-fach einzureichen; der Auftraggeber behÃ¤lt sich vor, u. U. hierzu weitere ErlÃ¤uterungen und Belege anzufordern.</ns2:p>
                <ns2:p>Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:</ns2:p>
                <ns2:p>- vom Bieter durchgefÃ¼hrten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung; Mental Models; Risikokommunikation; Konzeption, DurchfÃ¼hrung und Auswertung von qualitativen Studien; Wissenschaftskommunikation; Umsetzung von Erkenntnissen der Risiko- und Wissenschaftskommunikation in Kommunikationsbausteine und Handlungsempfehlungen) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbaren Umfangs;</ns2:p>
                <ns2:p>- AuftrÃ¤gen, die nicht lÃ¤nger als 5 Jahre zurÃ¼ck liegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:</ns2:p>
                <ns2:p>- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung; Mental Models; Risikokommunikation; Konzeption, DurchfÃ¼hrung und Auswertung von qualitativen Studien; Wissenschaftskommunikation; Umsetzung von Erkenntnissen der Risiko- und Wissenschaftskommunikation in Kommunikationsbausteine und Handlungsempfehlungen) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbaren Umfangs.</ns2:p>
                <ns2:p>Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, ReferenzauftrÃ¤ge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlÃ¤gigen Projekte und / oder Studien benennen.</ns2:p>
                <ns2:p>Ferner hat der Bieter die FachkrÃ¤fte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefÃ¼llte Formblatt âFachkrÃ¤fteâ einzureichen; der Auftraggeber behÃ¤lt sich vor, u. U. hierzu weitere ErlÃ¤uterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten FachkrÃ¤fte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erlÃ¤utern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die ErlÃ¤uterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen mÃ¼ssen auch bei den fÃ¼r die AuftragsausfÃ¼hrung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.</ns2:p>
                <ns2:p>Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht Ã¼ber die o. g. Eignung verfÃ¼gt und sich deshalb der KapazitÃ¤ten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die MÃ¶glichkeit der âEignungsleiheâ. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, fÃ¼r den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:</ns2:p>
                <ns2:p>(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die ErklÃ¤rung unter Nr. 2. im Formblatt âErklÃ¤rung Bietergemeinschaft-Nachunternehmerâ abgeben.</ns2:p>
                <ns2:p>(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss auÃerdem die ErklÃ¤rung âEigenerklÃ¤rung - Â§ 31 Abs 1 UVgOâ abgeben.</ns2:p>
                <ns2:p>(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schlieÃlich noch die Eignungsnachweise bzw. EigenerklÃ¤rungen abgeben, Ã¼ber die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfÃ¼gt.</ns2:p>
                <ns2:p>(4) Der Bieter reicht die ErklÃ¤rungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.</ns2:p>
                <ns2:p>Beispiel:</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbststÃ¤ndigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die ErklÃ¤rung unter Nr. 2. im Formblatt âErklÃ¤rung Bietergemeinschaft-Nachunternehmerâ, die ErklÃ¤rung âEigenerklÃ¤rung - Â§ 31 Abs 1 UVgOâ und die ErklÃ¤rung âFormblatt_Ausstattungâ ab. Der Bieter reicht diese ErklÃ¤rungen mit seinem Angebot ein.</ns2:p>
                <ns2:p>Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschlieÃen. Auch dadurch lassen sich etwaige EignungsmÃ¤ngel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfÃ¼llt oder nicht.</ns2:p>
            </ns2:suitability>
            <ns2:awarding-criteria>
                <ns2:p>siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)</ns2:p>
            </ns2:awarding-criteria>
            <ns2:legal-form-requirement>In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen fÃ¼r Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmÃ¤chtigten Vertreters der Mitglieder gegenÃ¼ber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.</ns2:legal-form-requirement>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen Ã¼ber nichtberÃ¼cksichtigte Angebote (Â§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.</ns2:p>
            </ns2:other-information>
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