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    <THEMA>Lieferung einer leichten und auf dem RÃ¼cken tragbaren TEM-Apparatur inkl. Einweisung / Schulung</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>DAP Warenannahme Cottbus Incoterms 2010, Gaglower Str. 17-18, 03048 Cottbus.</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Ein Forschungsschwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungszentrums Bergbaufolgen an
der BGR ist unter anderem die Nutzung angepasster Monitoring-Werkzeuge zur
wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen des RÃ¼ckbaus ober- und untertÃ¤giger
Bergbaustandorte. Insbesondere sind hierbei hydrogeologisch relevante âVerÃ¤nderungen im
Grundwasser und Bodenâ systematisch zu erfassen und mit den wissenschaftlichen
Fragestellungen in Beziehung zu setzen, beispielsweise hinsichtlich des
Grundwasserdargebots und der Belastung des Grundwassers durch Mineralisation. In den
kommenden Jahren wird eine weitere Kernaufgabe des FEZB die Koordinierung und
wissenschaftliche Begleitung bei der Erstellung des âGrundwassermodells Lausitzâ sein.
HierfÃ¼r ist eine genaue Kenntnis der hydrogeologischen Parameter bzw. des Untergrundes
erforderlich.
Zur Beantwortung der oben genannten Fragen kommt eine leichte und auf dem RÃ¼cken
tragbare TEM-Apparatur (Transiente Elektromagnetik) zum Einsatz. Sie wird auf
zutrittseingeschrÃ¤nkten FlÃ¤chen des Nachbergbaus (Kippen, Halden etc.) verwendet. Auf
diesen oftmals sandigen und trockenen FlÃ¤chen kÃ¶nnen andere geoelektrische Methoden, wie
die elektrische Widerstandstomographie, nur sehr bedingt eingesetzt werden. In aktuellen
Projekten des FEZB hat sich zudem gezeigt, dass TEM-Messungen eine ideale ErgÃ¤nzung zu
den an der BGR vorhandenen OberflÃ¤chen-NMR-KapazitÃ¤ten darstellen. Da die oft stark
mineralisierten GrundwÃ¤sser im Bereich des Nachbergbaus einen nicht unerheblichen
Einfluss auf die Ausbreitung elektromagnetischer Felder haben (im Hinblick auf die rÃ¤umliche
Verteilung der NMR-Anregungsenergie), ist eine genaue Charakterisierung dieser
GrundwÃ¤sser (und ihrer elektromagnetischen Eigenschaften) unerlÃ¤sslich, um
quantifizierbare Aussagen mittels OberflÃ¤chen-NMR treffen zu kÃ¶nnen.</LEISTUNGASCII>
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        <CPV>
            <NUMMER>38230000-6</NUMMER>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>102-10130596</GESCHAEFTSZEICHEN>
    <EINGANG_ANGEBOTE>20.04.2026 23:59</EINGANG_ANGEBOTE>
    <BINDEFRIST>15.05.2026</BINDEFRIST>
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                    <ns2:p>Ein Forschungsschwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungszentrums Bergbaufolgen an</ns2:p>
                    <ns2:p>der BGR ist unter anderem die Nutzung angepasster Monitoring-Werkzeuge zur</ns2:p>
                    <ns2:p>wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen des RÃ¼ckbaus ober- und untertÃ¤giger</ns2:p>
                    <ns2:p>Bergbaustandorte. Insbesondere sind hierbei hydrogeologisch relevante âVerÃ¤nderungen im</ns2:p>
                    <ns2:p>Grundwasser und Bodenâ systematisch zu erfassen und mit den wissenschaftlichen</ns2:p>
                    <ns2:p>Fragestellungen in Beziehung zu setzen, beispielsweise hinsichtlich des</ns2:p>
                    <ns2:p>Grundwasserdargebots und der Belastung des Grundwassers durch Mineralisation. In den</ns2:p>
                    <ns2:p>kommenden Jahren wird eine weitere Kernaufgabe des FEZB die Koordinierung und</ns2:p>
                    <ns2:p>wissenschaftliche Begleitung bei der Erstellung des âGrundwassermodells Lausitzâ sein.</ns2:p>
                    <ns2:p>HierfÃ¼r ist eine genaue Kenntnis der hydrogeologischen Parameter bzw. des Untergrundes</ns2:p>
                    <ns2:p>erforderlich.</ns2:p>
                    <ns2:p>Zur Beantwortung der oben genannten Fragen kommt eine leichte und auf dem RÃ¼cken</ns2:p>
                    <ns2:p>tragbare TEM-Apparatur (Transiente Elektromagnetik) zum Einsatz. Sie wird auf</ns2:p>
                    <ns2:p>zutrittseingeschrÃ¤nkten FlÃ¤chen des Nachbergbaus (Kippen, Halden etc.) verwendet. Auf</ns2:p>
                    <ns2:p>diesen oftmals sandigen und trockenen FlÃ¤chen kÃ¶nnen andere geoelektrische Methoden, wie</ns2:p>
                    <ns2:p>die elektrische Widerstandstomographie, nur sehr bedingt eingesetzt werden. In aktuellen</ns2:p>
                    <ns2:p>Projekten des FEZB hat sich zudem gezeigt, dass TEM-Messungen eine ideale ErgÃ¤nzung zu</ns2:p>
                    <ns2:p>den an der BGR vorhandenen OberflÃ¤chen-NMR-KapazitÃ¤ten darstellen. Da die oft stark</ns2:p>
                    <ns2:p>mineralisierten GrundwÃ¤sser im Bereich des Nachbergbaus einen nicht unerheblichen</ns2:p>
                    <ns2:p>Einfluss auf die Ausbreitung elektromagnetischer Felder haben (im Hinblick auf die rÃ¤umliche</ns2:p>
                    <ns2:p>Verteilung der NMR-Anregungsenergie), ist eine genaue Charakterisierung dieser</ns2:p>
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                    <ns2:p>quantifizierbare Aussagen mittels OberflÃ¤chen-NMR treffen zu kÃ¶nnen.</ns2:p>
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                    <ns2:p>DAP Warenannahme Cottbus Incoterms 2010, Gaglower Str. 17-18, 03048 Cottbus.</ns2:p>
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            <ns2:secondary-offer>NOT_AUTHORIZED</ns2:secondary-offer>
            <ns2:deadlines>
                <ns2:p>Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen vollstÃ¤ndig innerhalb von 8 Wochen nach</ns2:p>
                <ns2:p>Auftragsvergabe. Eine schnellstmÃ¶gliche Auftragsabwicklung ist ausdrÃ¼cklich</ns2:p>
                <ns2:p>erwÃ¼nscht.</ns2:p>
            </ns2:deadlines>
            <ns2:securities>
                <ns2:p>Keine.</ns2:p>
            </ns2:securities>
            <ns2:financial-conditions>
                <ns2:p>Siehe EVB:</ns2:p>
                <ns2:p>5. VergÃ¼tung und Zahlung</ns2:p>
                <ns2:p>5.1 Die Leistungen des Auftragnehmers in ErfÃ¼llung dieses Vertrages werden nach</ns2:p>
                <ns2:p>MaÃgabe des Preisblattes vergÃ¼tet. Die im Preisblatt genannten Preise verstehen sich</ns2:p>
                <ns2:p>als Festpreise fÃ¼r die gesamte Laufzeit des Vertrages.</ns2:p>
                <ns2:p>Mit dieser VergÃ¼tung sind sÃ¤mtliche Forderungen des Auftragnehmers abgegolten.</ns2:p>
                <ns2:p>Ãber die hier genannten BetrÃ¤ge hinaus werden keine Zahlungen geleistet. Die</ns2:p>
                <ns2:p>Regelung in Ziffer 5.2 bleibt unberÃ¼hrt.</ns2:p>
                <ns2:p>5.2 Eine Ãnderung des Angebotspreises nach Umsatzsteuer (Brutto-Angebotspreis) ist</ns2:p>
                <ns2:p>zulÃ¤ssig, wenn der Umsatzsteuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und dem</ns2:p>
                <ns2:p>Entstehen der Steuerschuld durch Gesetz geÃ¤ndert wird. In diesem Fall wird die Um-</ns2:p>
                <ns2:p>satzsteuer mit dem Tage des Entstehens der Steuerschuld (vgl. Â§ 13 UStG) geltenden</ns2:p>
                <ns2:p>Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Die HÃ¶he des Angebotspreises vor</ns2:p>
                <ns2:p>Umsatzsteuer (Netto-Angebotspreis) bleibt unverÃ¤ndert. Wird aus Anlass der Ãnderun-</ns2:p>
                <ns2:p>g des UStG eine gesetzliche Regelung fÃ¼r die Abwicklung des bestehenden Vertrages</ns2:p>
                <ns2:p>getroffen, so tritt anstelle dieser vertraglichen Regelung die gesetzliche Regelung.</ns2:p>
                <ns2:p>Beim Ãberschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird</ns2:p>
                <ns2:p>die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf</ns2:p>
                <ns2:p>maÃgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.</ns2:p>
                <ns2:p>5.3 Der Auftragnehmer kann die Zahlung der vereinbarten VergÃ¼tung nach vollstÃ¤ndiger</ns2:p>
                <ns2:p>Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und Abnahme der Leistung durch</ns2:p>
                <ns2:p>den Auftraggeber verlangen. Teilzahlungen sind nur zugelassen, sofern in diesem</ns2:p>
                <ns2:p>Vertrag unter Ziff. 3.2 in sich abgeschlossenen und eigenstÃ¤ndig nutzbaren</ns2:p>
                <ns2:p>Teilleistungen definiert wurden.</ns2:p>
                <ns2:p>Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne</ns2:p>
                <ns2:p>Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen</ns2:p>
                <ns2:p>Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung</ns2:p>
                <ns2:p>benannte Konto.</ns2:p>
                <ns2:p>MaÃgebend fÃ¼r die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Ãberweisungsauf-</ns2:p>
                <ns2:p>trags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.</ns2:p>
                <ns2:p>5.4 Der Auftragnehmer sorgt fÃ¼r die Entrichtung fÃ¤lliger Abgaben (Steuern usw.) selbst.</ns2:p>
            </ns2:financial-conditions>
            <ns2:suitability>
                <ns2:p>Siehe BHW:</ns2:p>
                <ns2:p>6. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des</ns2:p>
                <ns2:p>Nichtvorliegens von AusschlussgrÃ¼nden</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter muss nachweisbar in der Lage sein, das verlangte Aufgabenspektrum</ns2:p>
                <ns2:p>kompetent und fristgemÃ¤Ã durchzufÃ¼hren. Er hat mit seinem Angebot die</ns2:p>
                <ns2:p>nachfolgend genannten Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung und des</ns2:p>
                <ns2:p>Nichtvorliegens von AusschlussgrÃ¼nden vorzulegen. Es handelt sich ausnahmslos</ns2:p>
                <ns2:p>um Ausschlusskriterien. Das bedeutet, dass der Bieter ausgeschlossen wird, wenn er</ns2:p>
                <ns2:p>die Anforderungen nicht erfÃ¼llt.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter muss alle nachfolgend geforderten Nachweise zur Eignung mit der</ns2:p>
                <ns2:p>Angebotsabgabe vorlegen.</ns2:p>
                <ns2:p>6.1 BefÃ¤higung und Erlaubnis zur BerufsausÃ¼bung</ns2:p>
                <ns2:p>Der den Vergabeunterlagen beigefÃ¼gte Vordruck âEigenerklÃ¤rung zu den</ns2:p>
                <ns2:p>AusschlussgrÃ¼nden â ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                <ns2:p>Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine</ns2:p>
                <ns2:p>Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. FÃ¼r einen Zuschlag kommt nur ein Bieter</ns2:p>
                <ns2:p>in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.</ns2:p>
                <ns2:p>6.2 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen LeistungsfÃ¤higkeit</ns2:p>
                <ns2:p>Der den Vergabeunterlagen beigefÃ¼gte Vordruck âEigenerklÃ¤rung</ns2:p>
                <ns2:p>Unternehmensangabenâ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                <ns2:p>6.3 Nachweise zur technischen und beruflichen LeistungsfÃ¤higkeit</ns2:p>
                <ns2:p>6.3.1 Nachweis der Leistungsmerkmale</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die</ns2:p>
                <ns2:p>Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die</ns2:p>
                <ns2:p>Leistungsmerkmale der angebotenen GerÃ¤te/des angebotenen GerÃ¤tes belegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg</ns2:p>
                <ns2:p>erforderlichen technischen DatenblÃ¤tter mit Bezug zu den Mindestanforderungen</ns2:p>
                <ns2:p>anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrÃ¼cklich auf Ziff.</ns2:p>
                <ns2:p>1 dieser BHW verwiesen.</ns2:p>
                <ns2:p>EnthÃ¤lt die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit</ns2:p>
                <ns2:p>Zusatz âoder gleichwertigâ, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe</ns2:p>
                <ns2:p>Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue</ns2:p>
                <ns2:p>Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene</ns2:p>
                <ns2:p>Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben</ns2:p>
                <ns2:p>explizit erklÃ¤rt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.</ns2:p>
            </ns2:suitability>
            <ns2:awarding-criteria>
                <ns2:p>Alleiniges Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.</ns2:p>
            </ns2:awarding-criteria>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>Siehe BHW:</ns2:p>
                <ns2:p>7. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben</ns2:p>
                <ns2:p>Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.</ns2:p>
                <ns2:p>7.1 Formular âCheckliste und ErklÃ¤rung des Bieters zu den geforderten</ns2:p>
                <ns2:p>Nachweisen und Angabenâ</ns2:p>
                <ns2:p>Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular âCheckliste und ErklÃ¤rung des Bieters zu</ns2:p>
                <ns2:p>den geforderten Nachweisen und Angabenâ an.</ns2:p>
                <ns2:p>Diese Tabelle ist vollstÃ¤ndig auszufÃ¼llen und dem Angebot beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                <ns2:p>7.2 Formular âEigenerklÃ¤rung Preisrecht VO PR Nr. 30/53â</ns2:p>
                <ns2:p>Der den Vergabeunterlagen beigefÃ¼gte Vordruck âEigenerklÃ¤rung Preisrecht VO PR</ns2:p>
                <ns2:p>Nr. 30/53â ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                <ns2:p>Sofern verfÃ¼gbar, ist zudem eine aktuell gÃ¼ltige Preisliste fÃ¼r die angebotenen GerÃ¤te</ns2:p>
                <ns2:p>und Leistungen beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                <ns2:p>7.3 AufschlÃ¼sselung der Preiskalkulation</ns2:p>
                <ns2:p>Den Vergabeunterlagen ist eine AufschlÃ¼sselung der Preiskalkulation beizufÃ¼gen.</ns2:p>
            </ns2:other-information>
            <ns2:offer-information>
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