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    <AUFTRAGSART>1</AUFTRAGSART>
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    <THEMA>Austausch von 310 Mehrfachsensormeldern einschlieÃlich Programmierung mit der Brandmeldezentrale (VOEK 543-25)</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>WasserstraÃen Neubauamt Helmstedt, Walbecker StraÃe 23b, 38350 Helmstedt</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen Demontage, fachgerechte Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von Meldern einer Brandmeldeanlage im WasserstraÃen Neubauamt Helmstedt gemÃ¤Ã der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen) und den zusÃ¤tzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen)
Es sind ausschlieÃlich Melder zu verbauen, welche fÃ¼r den Einsatz gemÃ¤Ã DIN 14675-1 zugelassen sind.
FÃ¼r die einzubauenden Melder ist eine GerÃ¤tegarantie des Herstellers von mindestens 4 Jahren nachzuweisen.
FÃ¼r die Montage von Melder gelten neben den einschlÃ¤gigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die AusfÃ¼hrungsbestimmungen (Positionierung, AbstÃ¤nde etc.) der DIN 14675-1 verbindlich.
Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Melder mindestens zu erfÃ¼llen:
- Streulicht Rauchmelder,
- integrierte Batterie,
- Manueller GerÃ¤tetest mittels PrÃ¼ftaste,
- Einsatzbereich gemÃ¤Ã Anwendungsnorm DIN 14675-1,
- CE Kennzeichen gemÃ¤Ã Bauproduktenrichtlinie.
- Prozessanalogmelder mit integraler Intelligenz,
- Eigenfunktionskontrolle,
- Notredundanz,
- Alarm- und Betriebsdatenspeicherung,
- Alarmanzeige.
Die auszusondernden vorhandenen Melder sind zu demontieren und durch einen fabrikneuen Melder zu ersetzen. Die demontierten Melder sind gemÃ¤Ã dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltvertrÃ¤glich zu entsorgen. FÃ¼r die Montage wird neben den einschlÃ¤gigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14675-1, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche AusfÃ¼hrungsbestimmungen festgelegt.
Die Montage hat durch Schraubmontage (wahlweise Einloch-/Zweiloch) zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger RÃ¼cksprache und BestÃ¤tigung durch die AG zulÃ¤ssig.
Weitere Angaben zur Art und zum Umfang der Leistung sind aus der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen) und den zusÃ¤tzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.</LEISTUNGASCII>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>VOEK 543-25</GESCHAEFTSZEICHEN>
    <EINGANG_ANGEBOTE>16.04.2026 09:00</EINGANG_ANGEBOTE>
    <BINDEFRIST>16.06.2026</BINDEFRIST>
    <VERGABEART>101</VERGABEART>
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                    <ns2:name>Bundesanstalt fÃ¼r Immobilienaufgaben</ns2:name>
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                    <ns2:town>Bonn</ns2:town>
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                    <ns2:p>Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen Demontage, fachgerechte Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von Meldern einer Brandmeldeanlage im WasserstraÃen Neubauamt Helmstedt gemÃ¤Ã der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen) und den zusÃ¤tzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen)</ns2:p>
                    <ns2:p>Es sind ausschlieÃlich Melder zu verbauen, welche fÃ¼r den Einsatz gemÃ¤Ã DIN 14675-1 zugelassen sind.</ns2:p>
                    <ns2:p>FÃ¼r die einzubauenden Melder ist eine GerÃ¤tegarantie des Herstellers von mindestens 4 Jahren nachzuweisen.</ns2:p>
                    <ns2:p>FÃ¼r die Montage von Melder gelten neben den einschlÃ¤gigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die AusfÃ¼hrungsbestimmungen (Positionierung, AbstÃ¤nde etc.) der DIN 14675-1 verbindlich.</ns2:p>
                    <ns2:p>Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Melder mindestens zu erfÃ¼llen:</ns2:p>
                    <ns2:p>- Streulicht Rauchmelder,</ns2:p>
                    <ns2:p>- integrierte Batterie,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Manueller GerÃ¤tetest mittels PrÃ¼ftaste,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Einsatzbereich gemÃ¤Ã Anwendungsnorm DIN 14675-1,</ns2:p>
                    <ns2:p>- CE Kennzeichen gemÃ¤Ã Bauproduktenrichtlinie.</ns2:p>
                    <ns2:p>- Prozessanalogmelder mit integraler Intelligenz,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Eigenfunktionskontrolle,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Notredundanz,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Alarm- und Betriebsdatenspeicherung,</ns2:p>
                    <ns2:p>- Alarmanzeige.</ns2:p>
                    <ns2:p>Die auszusondernden vorhandenen Melder sind zu demontieren und durch einen fabrikneuen Melder zu ersetzen. Die demontierten Melder sind gemÃ¤Ã dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltvertrÃ¤glich zu entsorgen. FÃ¼r die Montage wird neben den einschlÃ¤gigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14675-1, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche AusfÃ¼hrungsbestimmungen festgelegt.</ns2:p>
                    <ns2:p>Die Montage hat durch Schraubmontage (wahlweise Einloch-/Zweiloch) zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger RÃ¼cksprache und BestÃ¤tigung durch die AG zulÃ¤ssig.</ns2:p>
                    <ns2:p>Weitere Angaben zur Art und zum Umfang der Leistung sind aus der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen) und den zusÃ¤tzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.</ns2:p>
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                    <ns2:p>1 Los: Austausch von 310 StÃ¼ck Mehrfachsensormeldern und deren Programmierung mit der Brandmeldezentrale</ns2:p>
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            <ns2:secondary-offer>NOT_AUTHORIZED</ns2:secondary-offer>
            <ns2:deadlines>
                <ns2:p>Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung spÃ¤testens am 01.07.2026 zustande. SÃ¤mtliche Rauchwarnmelder mÃ¼ssen von der Auftragnehmerin bis zum 01.08.2026 geliefert sein. Die Demontage der auszusondernden Rauchwarnmelder, die Montage, die Inbetriebnahme und Programmierung mit der Brandmeldezentrale erfolgt ab dem 01.08.2026 und muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.</ns2:p>
            </ns2:deadlines>
            <ns2:securities>
                <ns2:p>Im Falle der verspÃ¤teten und/oder nicht vertragsgemÃ¤Ãen Erbringung der in der Anlage Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen) aufgelisteten Leistungen durch die Auftragnehmerin ist die Auftraggeberin berechtigt, nach Â§ 9 VOL/B eine Vertragsstrafe geltend zu machen.</ns2:p>
                <ns2:p>Pro verspÃ¤teten Tag der Anlieferung, also ab dem 01.08.2026 wÃ¼rden 0,1% des gesamten Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer) fÃ¤llig werden. Die Summe aller Vertragsstrafen in einem Vertragsjahr ist auf 5 % des dem Auftragnehmer fÃ¼r das Jahr geschuldeten VergÃ¼tung ohne Umsatzsteuer beschrÃ¤nkt.</ns2:p>
            </ns2:securities>
            <ns2:financial-conditions>
                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung fÃ¼r Leistungen Teil B (VOL/B)</ns2:p>
                <ns2:p>FÃ¼r die zu erbringenden Leistungen erhÃ¤lt die Auftragnehmerin das im Preisblatt und Leistungsbeschreibung (Anlage B-02 bzw. C-02 in den Vergabeunterlagen) vereinbarte Entgelt jeweils zuzÃ¼glich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Damit sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen abgegolten. In der VergÃ¼tung sind sÃ¤mtliche Nebenkosten enthalten</ns2:p>
                <ns2:p>FÃ¼r Leistungen, welche die Auftragnehmerin abweichend von diesem Vertrag erbringt, ohne dazu in Textform durch die Auftraggeberin beauftragt worden zu sein, steht ihr weder eine VergÃ¼tung noch eine Kostenerstattung zu.</ns2:p>
                <ns2:p>Die VergÃ¼tung erfolgt grundsÃ¤tzlich auf der Basis einer Rechnungslegung unter BeifÃ¼gung der rechnungsbegrÃ¼ndenden Unterlagen seitens der Auftragnehmerin. Die rechnungsbegrÃ¼ndenden Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.</ns2:p>
                <ns2:p>Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung.</ns2:p>
                <ns2:p>Die Rechnung muss alle fÃ¼r die Abrechnung relevanten Daten und Preisbestandteile enthalten.</ns2:p>
                <ns2:p>Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt fÃ¼r Immobilienaufgaben ist gemÃ¤Ã E-Rechnungsverordnung verpflichtend.</ns2:p>
                <ns2:p>Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Datenformat nach EN 16931, wie z. B. XRechnung.</ns2:p>
                <ns2:p>Rechnungen sind ausschlieÃlich Ã¼ber die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen: https://xrechnung-bdr.de/. ZulÃ¤ssige Ãbermittlungswege innerhalb der OZG-RE sind:</ns2:p>
                <ns2:p>- Rechnungserstellung auf der Plattform</ns2:p>
                <ns2:p>- Rechnungsupload Ã¼ber die Plattform</ns2:p>
                <ns2:p>- Rechnungsversand per E-Mail an die nutzerkontospezifische Zieladresse</ns2:p>
                <ns2:p>- RechnungsÃ¼bermittlung Ã¼ber Peppol</ns2:p>
                <ns2:p>FÃ¼r die Nutzung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Leitweg-ID zur Ãbermittlung von Rechnungsinformationen an die Bundesanstalt lautet 991-80032-33</ns2:p>
                <ns2:p>Weitere verbindlich einzuhaltende Vorgaben zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt fÃ¼r Immobilienaufgaben, Pflichtangaben auf Rechnungen, der Nutzung der OZG-RE fÃ¼r den zentralen Rechnungseingang sowie mÃ¶gliche Ausnahmen nach der E-RechV sind unter www.bundesimmobilien.de -&gt; Information -&gt; Rechnungsstellung aufgefÃ¼hrt.</ns2:p>
                <ns2:p>Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begrÃ¼nden keinen Verzug nach Â§ 286 Abs. 3 BGB. Hiervon ausgenommen sind Rechnungen nach Â§ 3 Absatz 3 E-RechV.</ns2:p>
                <ns2:p>Die FÃ¤lligkeit von ZahlungsansprÃ¼chen tritt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang einer mit allen notwendigen Unterlagen in prÃ¼ffÃ¤higer Form gemÃ¤Ã Â§ 15 Nr. 1 VOL/B aufgestellten Rechnung ein, die auch den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entspricht. Die Zahlungsfrist beginnt jedoch frÃ¼hestens mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begrÃ¼ndenden Voraussetzungen (ordnungsgemÃ¤Ãe Lieferung und ggf. erfolgreiche GÃ¼teprÃ¼fung und/oder Abnahme) vorliegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Die Zahlung erfolgt auf ein von der Auftragnehmerin noch zu benennendes Konto. Anfallende ÃberweisungsgebÃ¼hren trÃ¤gt die Auftragnehmerin.</ns2:p>
                <ns2:p>Ãberzahlungen und Guthaben sind grundsÃ¤tzlich zurÃ¼ck zu erstatten und kÃ¶nnen nicht aufgerechnet werden. Der Auftragnehmerin wird hierfÃ¼r durch die Auftraggeberin eine Bankverbindung benannt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Guthaben binnen 30 Kalendertagen nach Mitteilung der Bankverbindung zu Ã¼berweisen.</ns2:p>
            </ns2:financial-conditions>
            <ns2:suitability>
                <ns2:p>Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und LeistungsfÃ¤higkeit sowie zum Beleg, dass keine AusschlussgrÃ¼nde gemÃ¤Ã Â§ 31 Abs. 1 UVgO, Â§Â§ 123, 124 GWB vorliegen, EigenerklÃ¤rungen und etwaige Nachweise vorzulegen. FÃ¼r die EigenerklÃ¤rungen ist grundsÃ¤tzlich der als Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen beigefÃ¼gte Vordruck âBieterauskunft Eignungskriterienâ zu verwenden.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von AusschlussgrÃ¼nden kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an PrÃ¤qualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemÃ¤Ã Vordruck âBieterauskunft Eignungskriterienâ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) wie bspw. drei vergleichbare Referenzen zusÃ¤tzlich beizubringen.</ns2:p>
                <ns2:p>Es kann nach Â§ 35 Abs. 3 UVgO alternativ zur âBieterauskunft Eignungskriterienâ die Einheitliche EuropÃ¤ische EigenerklÃ¤rung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gemÃ¤Ã Â§ 35 Abs. 3 UVgO, Â§ 50 Abs. 2 VgV nach.</ns2:p>
                <ns2:p>Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine EigenerklÃ¤rung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen, so fÃ¼hrt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.</ns2:p>
                <ns2:p>KÃ¶nnen aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht eingereicht werden, genÃ¼gt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von AusschlussgrÃ¼nden zu belegen.</ns2:p>
                <ns2:p>Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genÃ¼gen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, kÃ¶nnen sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine fÃ¶rmliche ErklÃ¤rung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Ãbersetzung ins Deutsche beizufÃ¼gen.</ns2:p>
            </ns2:suitability>
            <ns2:awarding-criteria>
                <ns2:p>Preis 100 %</ns2:p>
                <ns2:p>Der Preis wird 100 % gewichtet.</ns2:p>
                <ns2:p>Als Wertungspreis wird die Summe der jÃ¤hrlichen Gesamtnettopreise einschlieÃlich aller Preise fÃ¼r die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behÃ¤lt sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.</ns2:p>
                <ns2:p>Es gelangen nur vollstÃ¤ndige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, VervollstÃ¤ndigung oder Korrektur von Unterlagen, EigenerklÃ¤rungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem Â§ 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und Ã¼bt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.</ns2:p>
                <ns2:p>Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen kÃ¶nnen zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne NachforderungsmÃ¶glichkeit fÃ¼hren.</ns2:p>
                <ns2:p>Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des Â§ 42 Abs. 1 UVgO erfÃ¼llen, werden nicht gewertet.</ns2:p>
                <ns2:p>Die Auftraggeberin prÃ¼ft die AuskÃ¶mmlichkeit der Angebote gem. Â§ 44 UVgO und verlangt vom Bieter AufklÃ¤rung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im VerhÃ¤ltnis zur Leistung ungewÃ¶hnlich niedrig sind.</ns2:p>
                <ns2:p>Vom Bieter ist das Formular âGrundlagen der Angebotskalkulationâ (Anlage B-04) auszufÃ¼llen, das fÃ¼r eine erste PrÃ¼fung herangezogen wird.</ns2:p>
                <ns2:p>Bei weiterem AufklÃ¤rungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die AuskÃ¶mmlichkeit des Angebots eingehend zu erlÃ¤utern. Wenn der Bieter die Zweifel an der AuskÃ¶mmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausrÃ¤umt, darf sein Angebot abgelehnt werden.</ns2:p>
            </ns2:awarding-criteria>
            <ns2:legal-form-requirement>Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine ErklÃ¤rung zur gesamtschuldnerischen Haftung.</ns2:legal-form-requirement>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts âFB Frage-Antwortâ ausschlieÃlich Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg Ã¼bermittelt werden, kÃ¶nnen nicht berÃ¼cksichtigt werden. Anfragen werden grundsÃ¤tzlich nur beantwortet, wenn sie bis spÃ¤testens 07.04.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte AuskÃ¼nfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz fÃ¼r die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Jegliche Ãnderungen und ErgÃ¤nzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulÃ¤ssig und fÃ¼hren zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine GeschÃ¤ftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geÃ¤ndert sind, muss die Ãnderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende ErlÃ¤uterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, kÃ¶nnen sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefÃ¼gt werden.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Ãnderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulÃ¤ssig. Bei Abgabe eines Angebotes Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Ãnderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote kÃ¶nnen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurÃ¼ckgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.</ns2:p>
                <ns2:p>Angebote kÃ¶nnen ausschlieÃlich elektronisch Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. FÃ¼r die Abgabe eines Angebots ist die SchaltflÃ¤che âAngebot abgebenâ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe Ã¼ber die SchaltflÃ¤che âVergabestelle kontaktierenâ ist unzulÃ¤ssig und fÃ¼hrt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E-Mail oder Fax ist nicht zulÃ¤ssig und fÃ¼hrt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.</ns2:p>
                <ns2:p>Das elektronische Angebot muss mindestens in Textform eingereicht werden (lesbare Benennung der Firma und des Namens der natÃ¼rlichen Person, die die ErklÃ¤rung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01)). Eine Einreichung in einer hÃ¶heren Form (erweiterte oder qualifizierte elektronische Signatur) ist ebenfalls mÃ¶glich.</ns2:p>
                <ns2:p>Hinweis gemÃ¤Ã Â§ 7 Abs. 4 UVgO, Â§ 11 Abs. 3 VgV:</ns2:p>
                <ns2:p>Weitergehende Informationen zur e-Vergabe sind auf evergabe-online.de zu finden. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform steht der e-Vergabe HelpDesk zur VerfÃ¼gung.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Die Vergabeunterlagen dÃ¼rfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur ErfÃ¼llung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung fÃ¼r andere Zwecke ist untersagt.</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter hat Ã¼ber die ihm bei seiner TÃ¤tigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin (einschlieÃlich denen des jeweiligen leistungsempfangenden Nutzers/Mieters) -auch Ã¼ber den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus- Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter ist hierbei verpflichtet, das geltende Datenschutzrecht sowie alle sonstigen anwendbaren gesetzlichen und behÃ¶rdlichen Vorschriften und die einschlÃ¤gige Rechtsprechung zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zum Fernmeldegeheimnis zu beachten. Er hat hierzu auch alle BeschÃ¤ftigten des Unternehmens und alle anderen fÃ¼r ihn an diesem Auftrag beteiligten Personen entsprechend zu verpflichten.</ns2:p>
                <ns2:p>Nimmt der Bieter KapazitÃ¤ten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die DatenschutzerklÃ¤rung der Auftraggeberin (Anlage A-02 der Vergabeunterlagen) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>FÃ¼r das Angebot ist das Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Preisblatt ausgefÃ¼llt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes Ã¼ber alle UmstÃ¤nde erkundigen, welche fÃ¼r die AusfÃ¼hrung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein kÃ¶nnen.</ns2:p>
                <ns2:p>Das Angebot muss die Preise, die StundenverrechnungssÃ¤tze fÃ¼r Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und ErklÃ¤rungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Ãnderungen und ErgÃ¤nzungen im Preisblatt fÃ¼hren grundsÃ¤tzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die PreisblÃ¤tter nicht im verÃ¶ffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur VerfÃ¼gung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden kÃ¶nnen. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der AngebotsprÃ¼fung auf 2 Nachkommastellen kaufmÃ¤nnisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.</ns2:p>
                <ns2:p>Sofern ein Bieter eine Leistung ohne VergÃ¼tung anbietet, ist dafÃ¼r ein Preis von 0,00 â¬ einzutragen. Dies ist nur zulÃ¤ssig fÃ¼r bestimmte geringfÃ¼gige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulÃ¤ssige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Der Bieter ist bis 16.04.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Ãnderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskrÃ¤ftig zustande.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die BietergemeinschaftserklÃ¤rung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmÃ¤chtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszufÃ¼hren und fÃ¼r alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen BeschÃ¤ftigten auszufÃ¼hren, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrÃ¼cklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sÃ¤mtlicher Teilleistungen, fÃ¼r deren AusfÃ¼hrung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen).</ns2:p>
                <ns2:p>---</ns2:p>
                <ns2:p>Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der KapazitÃ¤ten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die fÃ¼r den Auftrag erforderlichen Mittel tatsÃ¤chlich zur VerfÃ¼gung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden VerpflichtungserklÃ¤rung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur VerfÃ¼gung gestellten FÃ¤higkeiten oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen).</ns2:p>
                <ns2:p>Die Vergabestelle prÃ¼ft die Eignung und das Vorliegen von AusschlussgrÃ¼nden des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des Â§ 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÃ¤higkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam fÃ¼r die AuftragsausfÃ¼hrung im Umfang der Eignungsleihe.</ns2:p>
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