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    <THEMA>Dienstleistungen in der FreigelÃ¤ndebewirtschaftung (Offenlandpflege) des BFB GrafenwÃ¶hr (Rahmenvereinbarung), VOEK 581-25</THEMA>
        
    <ERFUELLUNGSORT>Der Leistungsort ist der Bundesforstbetrieb GrafenwÃ¶hr, aufgeteilt in 8 Gebietslose nach Forstrevieren.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine ...</ERFUELLUNGSORT>
        
    <LEISTUNGASCII>Bei dem Bundesforstbetrieb GrafenwÃ¶hr sind MaÃnahmen zur Offenlandpflege vorgesehen. Die Leistung umfasst das MÃ¤hen, Schwaden, Wickeln, Pressen sowie den Transport in 8 Forstrevieren auf dem TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr. Die Leistung ist revierweise in 8 Lose aufgeteilt. Informationen zum Bundesforstbetrieb (BFB) GrafenwÃ¶hr kÃ¶nnen aus der Kurzbeschreibung (Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen) entnommen werden. Die Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsschritten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03c der Ausschreibungsunterlagen) erlÃ¤utert und im jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) aufgefÃ¼hrt. Die FlÃ¤chenleistung der Offenlandpflege auf dem TrÃbPl GrafenwÃ¶hr ist mit einer herkÃ¶mmlichen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder GrÃ¼nflÃ¤chenpflege im zivilen Bereich nicht vergleichbar. Der Auftraggeber (AG) weist eindringlich auf die Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen hin.
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Die im jeweiligen LV aufgefÃ¼hrten Mengen in den Spalten 3, 7 und 8 (geschÃ¤tzte ArbeitsflÃ¤che und geschÃ¤tzte produzierte bzw. transportierende Ballen) sind Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre. Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung und kÃ¶nnen aus verschiedensten GrÃ¼nden (siehe weiter unten) nach oben oder unten abweichen. Um einen groben Rahmen vorzugeben, befinden sich in den oben genannten Spalten zusÃ¤tzlich auch noch die geschÃ¤tzten maximalen Mengen. Abgerechnet wird jedoch nach wie vor nun nach den tatsÃ¤chlich angefallenen bzw. abgerufenen Mengen! Zudem besteht fÃ¼r den vorgegebenen Mengenrahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Ein Ausfall einer kompletten Leistung, wie z.B. das "MÃ¤hen/Schneiden incl. Schwaden" (Spalte 3 und somit auch 13/14) ist somit nicht auszuschlieÃen und liegt im Risiko des AN. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass vor allem die Arbeitsmethoden "Pressen/Wickeln", sowie das âTransportieren" in die jeweiligen Depots auch tatsÃ¤chlich vom AG abgerufen werden. Diese beiden Arbeitsmethoden machen in Summe auch den grÃ¶Ãten Anteil dieser Ausschreibung aus. Die Mahd und das Schwaden wurde im letzten Jahr hingegen nur in zwei der acht Reviere tatsÃ¤chlich in Anspruch genommen. Die restlichen sechs Reviere wurden hingegen in Eigenregie vom Bundesforstbetrieb und den eigenen Regiemaschinen gemÃ¤ht und geschwadet. Gut mÃ¶glich, dass dies auch in diesem Jahr bzw. in dieser Ausschreibung der Fall sein wird. Auf diese UmstÃ¤nde hat sich der zukÃ¼nftige AN definitiv einzustellen! Um ein paar Beispiele aufzuzÃ¤hlen, wieso die Mengen nicht eindeutig zu bestimmen und somit immer nach oben oder unten abweichen kÃ¶nnen: Die zu bearbeitenden FlÃ¤chen werden weitestgehend im FrÃ¼hjahr nach militÃ¤rischem Fahrbetrieb saniert und mÃ¤hfÃ¤hig gemacht. Bis zur Leistungserbringung kÃ¶nnen durch ManÃ¶ver erneut Fahrspuren entstehen. Unter UmstÃ¤nden muss dann auf andere FlÃ¤chen ausgewichen werden. Eine FlÃ¤chenminderung wegen militÃ¤rischer Belegung oder auch Brand ist auÃerdem mÃ¶glich. Der FlÃ¤chenertrag (Anzahl der Ballen/ha) variiert erfahrungsgemÃ¤Ã mit der Witterung in der Vegetationsperiode. So kann es in trockenen Perioden zu weniger Ballenproduktion kommen und in feuchten Perioden durchaus mehr Ballen gewickelt werden.
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Die geschÃ¤tzten Auftragswerte betragen:
Los 1: 556,00 â¬ netto.
Los 2: 6.166,00 â¬ netto.
Los 3: 7.400,00 â¬ netto.
Los 4: 8.512,00 â¬ netto.
Los 5: 10.756,00 â¬ netto.
Los 6: 3.616,00 â¬ netto.
Los 7: 4.381,00 â¬ netto.
Los 8: 1.480,00 â¬ netto.
Diese geschÃ¤tzten Auftragswerte basieren auf dem jeweiligen geschÃ¤tzten bzw. erwarteten (nicht maximalen) Volumen (ArbeitsflÃ¤che/Ballenanzahl) gemÃ¤Ã Leistungsverzeichnissen/PreisblÃ¤ttern der Ausschreibungsunterlagen
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die âBestÃ¤tigung der Belehrung Ã¼ber besondere Gefahrenâ (Anlage C-02b der Ausschreibungsunterlagen) ausgefÃ¼llt und unterschrieben bei der LeistungsausfÃ¼hrung mitzufÃ¼hren (AusfÃ¼hrungsbedingung nach Â§ 45 Abs. 2 UVgO).
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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunter...</LEISTUNGASCII>
        
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>VOEK 581-25</GESCHAEFTSZEICHEN>
        
    <EINGANG_ANGEBOTE>08.04.2026 09:00</EINGANG_ANGEBOTE>
        
    <BINDEFRIST>19.05.2026</BINDEFRIST>
        
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                    <ns2:p>Bei dem Bundesforstbetrieb GrafenwÃ¶hr sind MaÃnahmen zur Offenlandpflege vorgesehen. Die Leistung umfasst das MÃ¤hen, Schwaden, Wickeln, Pressen sowie den Transport in 8 Forstrevieren auf dem TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr. Die Leistung ist revierweise in 8 Lose aufgeteilt. Informationen zum Bundesforstbetrieb (BFB) GrafenwÃ¶hr kÃ¶nnen aus der Kurzbeschreibung (Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen) entnommen werden. Die Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsschritten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03c der Ausschreibungsunterlagen) erlÃ¤utert und im jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) aufgefÃ¼hrt. Die FlÃ¤chenleistung der Offenlandpflege auf dem TrÃbPl GrafenwÃ¶hr ist mit einer herkÃ¶mmlichen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder GrÃ¼nflÃ¤chenpflege im zivilen Bereich nicht vergleichbar. Der Auftraggeber (AG) weist eindringlich auf die Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen hin.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>---</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Die im jeweiligen LV aufgefÃ¼hrten Mengen in den Spalten 3, 7 und 8 (geschÃ¤tzte ArbeitsflÃ¤che und geschÃ¤tzte produzierte bzw. transportierende Ballen) sind Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre. Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung und kÃ¶nnen aus verschiedensten GrÃ¼nden (siehe weiter unten) nach oben oder unten abweichen. Um einen groben Rahmen vorzugeben, befinden sich in den oben genannten Spalten zusÃ¤tzlich auch noch die geschÃ¤tzten maximalen Mengen. Abgerechnet wird jedoch nach wie vor nun nach den tatsÃ¤chlich angefallenen bzw. abgerufenen Mengen! Zudem besteht fÃ¼r den vorgegebenen Mengenrahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Ein Ausfall einer kompletten Leistung, wie z.B. das "MÃ¤hen/Schneiden incl. Schwaden" (Spalte 3 und somit auch 13/14) ist somit nicht auszuschlieÃen und liegt im Risiko des AN. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass vor allem die Arbeitsmethoden "Pressen/Wickeln", sowie das âTransportieren" in die jeweiligen Depots auch tatsÃ¤chlich vom AG abgerufen werden. Diese beiden Arbeitsmethoden machen in Summe auch den grÃ¶Ãten Anteil dieser Ausschreibung aus. Die Mahd und das Schwaden wurde im letzten Jahr hingegen nur in zwei der acht Reviere tatsÃ¤chlich in Anspruch genommen. Die restlichen sechs Reviere wurden hingegen in Eigenregie vom Bundesforstbetrieb und den eigenen Regiemaschinen gemÃ¤ht und geschwadet. Gut mÃ¶glich, dass dies auch in diesem Jahr bzw. in dieser Ausschreibung der Fall sein wird. Auf diese UmstÃ¤nde hat sich der zukÃ¼nftige AN definitiv einzustellen! Um ein paar Beispiele aufzuzÃ¤hlen, wieso die Mengen nicht eindeutig zu bestimmen und somit immer nach oben oder unten abweichen kÃ¶nnen: Die zu bearbeitenden FlÃ¤chen werden weitestgehend im FrÃ¼hjahr nach militÃ¤rischem Fahrbetrieb saniert und mÃ¤hfÃ¤hig gemacht. Bis zur Leistungserbringung kÃ¶nnen durch ManÃ¶ver erneut Fahrspuren entstehen. Unter UmstÃ¤nden muss dann auf andere FlÃ¤chen ausgewichen werden. Eine FlÃ¤chenminderung wegen militÃ¤rischer Belegung oder auch Brand ist auÃerdem mÃ¶glich. Der FlÃ¤chenertrag (Anzahl der Ballen/ha) variiert erfahrungsgemÃ¤Ã mit der Witterung in der Vegetationsperiode. So kann es in trockenen Perioden zu weniger Ballenproduktion kommen und in feuchten Perioden durchaus mehr Ballen gewickelt werden.</ns2:p>
                                        
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                    <ns2:p>Die geschÃ¤tzten Auftragswerte betragen:</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 1: 556,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 2: 6.166,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 3: 7.400,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 4: 8.512,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 5: 10.756,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 6: 3.616,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 7: 4.381,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 8: 1.480,00 â¬ netto.</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Diese geschÃ¤tzten Auftragswerte basieren auf dem jeweiligen geschÃ¤tzten bzw. erwarteten (nicht maximalen) Volumen (ArbeitsflÃ¤che/Ballenanzahl) gemÃ¤Ã Leistungsverzeichnissen/PreisblÃ¤ttern der Ausschreibungsunterlagen</ns2:p>
                                        
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                    <ns2:p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die âBestÃ¤tigung der Belehrung Ã¼ber besondere Gefahrenâ (Anlage C-02b der Ausschreibungsunterlagen) ausgefÃ¼llt und unterschrieben bei der LeistungsausfÃ¼hrung mitzufÃ¼hren (AusfÃ¼hrungsbedingung nach Â§ 45 Abs. 2 UVgO).</ns2:p>
                                        
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                    <ns2:p>Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!</ns2:p>
                                    
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                    <ns2:p>Der Leistungsort ist der Bundesforstbetrieb GrafenwÃ¶hr, aufgeteilt in 8 Gebietslose nach Forstrevieren.</ns2:p>
                                        
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                    <ns2:p>Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der fÃ¼r das Objekt zustÃ¤ndigen Ansprechperson zu vereinbaren:</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>-Herr Markus Trommler, E-Mail: Markus.Trommler@bundesimmobilien.de</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Ortsbesichtigungen kÃ¶nnen nur in dem Zeitraum vom 16.03.2026 bis 19.03.2026 durchgefÃ¼hrt werden. Die Besichtigungstermine mÃ¼ssen bis spÃ¤testens am 09.03.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestÃ¤tigte Termine werden durchgefÃ¼hrt. Die Vertreter des Teilnehmers mÃ¼ssen bei der Ortsbesichtigung ein gÃ¼ltiges amtliches Ausweisdokument mit sich fÃ¼hren. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.</ns2:p>
                                    
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                    <ns2:p>Die zu vergebenden Leistungen sind in 8 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen/PreisblÃ¤ttern (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen).</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>---</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 1: Forstrevier Tanzfleck</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 2: Forstrevier Schwarzer Berg</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 3: Forstrevier Altenweiher</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 4: Forstrevier Nitzlbuch</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 5: Forstrevier Luisenhof</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 6: Forstrevier Treinreuth</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 7: Forstrevier Stegenthumbach</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>Los 8: Forstrevier Wurzenbach</ns2:p>
                                    
                </ns2:lots-description>
                                
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            <ns2:secondary-offer>NOT_AUTHORIZED</ns2:secondary-offer>
                        
            <ns2:deadlines>
                                
                <ns2:p>Beginn des Leistungszeitraumes: 01.06.2026</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.08.2026</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Der tatsÃ¤chliche Leistungsbeginn ist von der Witterung entscheidend abhÃ¤ngig. Da die geerntete Biomasse der tierischen Verwertung (Silage) zugefÃ¼hrt werden soll, sind die zeitlichen AblÃ¤ufe der Arbeitsschritte witterungsbestimmt vorgegeben. DarÃ¼ber hinaus ist der Leistungsbeginn von der FlÃ¤chenzugÃ¤nglichkeit und dem militÃ¤rischen Ãbungsbetrieb abhÃ¤ngig. I.d.R. ist der Ãbungsbetrieb mit einem Vorlauf von 2-4 Tagen bekannt (siehe Anlage C-03c unter IV.4 der Ausschreibungsunterlagen). AuÃerdem kann es zu kurzfristigen Ã¶rtlichen und zeitlichen EinschrÃ¤nkungen der BetretungsmÃ¶glichkeiten kommen.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!</ns2:p>
                            
            </ns2:deadlines>
                        
            <ns2:financial-conditions>
                                
                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung fÃ¼r Leistungen Teil B (VOL/B)</ns2:p>
                            
            </ns2:financial-conditions>
                        
            <ns2:suitability>
                                
                <ns2:p>https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=838189&amp;criteriaId=47685</ns2:p>
                            
            </ns2:suitability>
                        
            <ns2:awarding-criteria>
                                
                <ns2:p>Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) gemÃ¤Ã Leistungsverzeichnis/Preisblatt bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollstÃ¤ndig vor.</ns2:p>
                            
            </ns2:awarding-criteria>
                        
            <ns2:other-information>
                                
                <ns2:p>Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmÃ¤chtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften mÃ¼ssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszufÃ¼hren und fÃ¼r alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Teilnehmerfragen:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefÃ¼gten Formblatts âFB Frage-Antwortâ ausschlieÃlich Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg Ã¼bermittelt werden, kÃ¶nnen nicht berÃ¼cksichtigt werden. Anfragen werden grundsÃ¤tzlich nur beantwortet, wenn sie bis spÃ¤testens 26.03.2026 gestellt werden, damit zusÃ¤tzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden kÃ¶nnen. AuskÃ¼nfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische AuskÃ¼nfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbststÃ¤ndig und regelmÃ¤Ãig bis zum Ablauf der Angebotsfrist Ã¼ber Ãnderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berÃ¼cksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine NichtberÃ¼cksichtigung von Ãnderungen kann zum Ausschluss des Angebotes fÃ¼hren.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genÃ¼gt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von AusschlussgrÃ¼nden zu belegen. Bei auslÃ¤ndischen Bietern genÃ¼gen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, kÃ¶nnen sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine fÃ¶rmliche ErklÃ¤rung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Ãbersetzung ins Deutsche beizufÃ¼gen.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Jegliche Ãnderungen und ErgÃ¤nzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulÃ¤ssig und fÃ¼hren zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geÃ¤ndert sind, muss die Ãnderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende ErlÃ¤uterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, kÃ¶nnen sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefÃ¼gt werden. FÃ¼r das Angebot ist das beigefÃ¼gte Leistungsverzeichnis/Preisblatt je Los (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes Ã¼ber alle UmstÃ¤nde zu erkundigen, welche fÃ¼r die AusfÃ¼hrung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein kÃ¶nnen. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und ErklÃ¤rungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Ãnderungen und ErgÃ¤nzungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt fÃ¼hren grundsÃ¤tzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus fÃ¼r allgemeinverbindlich erklÃ¤rten TarifvertrÃ¤gen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berÃ¼cksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck âGrundlagen der Angebotskalkulationâ (Anlage B-04 der Ausschreibungsunterlagen) einzutragen.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren KlÃ¤rung fÃ¼r die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollstÃ¤ndig bzw. nicht fÃ¼r alle Bieter gleichermaÃen verstÃ¤ndlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzÃ¼glich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Ãnderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulÃ¤ssig. Bei Abgabe eines Angebotes Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Ãnderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollstÃ¤ndige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, VervollstÃ¤ndigung oder Korrektur von Unterlagen, EigenerklÃ¤rungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem Â§ 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und Ã¼bt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Nimmt der Bieter KapazitÃ¤ten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die DatenschutzerklÃ¤rung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des Â§ 42 Abs. 1 UVgO erfÃ¼llen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prÃ¼ft die AuskÃ¶mmlichkeit der Angebote gem. Â§ 44 UVgO und verlangt vom Bieter AufklÃ¤rung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im VerhÃ¤ltnis zur Leistung ungewÃ¶hnlich niedrig sind.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Vom Bieter ist das Formular âGrundlagen der Angebotskalkulationâ (Anlage B-04 der Ausschreibungsunterlagen) auszufÃ¼llen, das fÃ¼r eine erste PrÃ¼fung herangezogen wird. Bei weiterem AufklÃ¤rungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die AuskÃ¶mmlichkeit des Angebots eingehend zu erlÃ¤utern. Wenn der Bieter die Zweifel an der AuskÃ¶mmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausrÃ¤umt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Teilnahme der Bieter am Ãffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 19.05.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Ãnderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskrÃ¤ftig zustande; eine eventuelle spÃ¤tere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>---</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Telefon: +49 (0) 22899-610-1234</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Mail: ticket@bescha.bund.de</ns2:p>
                                
                <ns2:p>GeschÃ¤ftszeiten:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Freitag 08:00 - 14:00 Uhr</ns2:p>
                            
            </ns2:other-information>
                        
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