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    <THEMA>Grundschule 43 - SanitÃ¤rtrennwÃ¤nde</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>Neubau Grundschule 43,
StraÃe der Jugend 3, 99098 Erfurt-Vieselbach</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>SanitÃ¤rtrennwÃ¤nde
Trennwandanlage 6 Toiletten WC MÃ¤dchen 1 St
Trennwandanlage 3 Toiletten WC MÃ¤dchen 1 St
Trennwandanlage 3 Toiletten WC Jungen 1 St
Trennwandanlage 2 Toiletten WC Jungen 1 St
Urinalschamwand HPL B 435mm H 1550mm 3 St</LEISTUNGASCII>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>ÃAB 093/26-23</GESCHAEFTSZEICHEN>
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                <ns2:p>Neubau Grundschule 43,</ns2:p>
                <ns2:p>StraÃe der Jugend 3, 99098 Erfurt-Vieselbach</ns2:p>
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                <ns2:p>Urinalschamwand HPL B 435mm H 1550mm 3 St</ns2:p>
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                <ns2:p>siehe Vergabeunterlagen</ns2:p>
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                <ns2:p>gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmÃ¤chtigtem Vertreter</ns2:p>
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                    <ns2:p>EigenerklÃ¤rungen fÃ¼r folgende Eignungsanforderungen sind mit dem Angebot einzureichen:</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung Ã¼ber den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen GeschÃ¤ftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgefÃ¼hrten Leistungen</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung, dass in den letzten fÃ¼nf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgefÃ¼hrt wurden</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung, dass die fÃ¼r die AusfÃ¼hrung der Leistungen erforderlichen ArbeitskrÃ¤fte zur VerfÃ¼gung stehen</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung Ã¼ber die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch erÃ¶ffnet wurde, ein Antrag auf ErÃ¶ffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die ZuverlÃ¤ssigkeit als Bieter in Frage stellt:</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Es dÃ¼rfen keine AusschlussgrÃ¼nde gemÃ¤Ã Â§ 6e EU VOB/A vorliegen.</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; EigenerklÃ¤rung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines VerstoÃes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister gefÃ¼hrt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 TagessÃ¤tzen oder einer GeldbuÃe von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Oder fÃ¼r das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemÃ¤Ã Â§ 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Zwar fÃ¼r das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemÃ¤Ã Â§ 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch fÃ¼r das Unternehmen MaÃnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die ZuverlÃ¤ssigkeit wiederhergestellt wurde.</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. Â§ 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer GeldbuÃe gem. Â§ 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung Ã¼ber die ordnungsgemÃ¤Ãe ErfÃ¼llung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der BeitrÃ¤ge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind</ns2:p>
                    <ns2:p>Die Bescheinigungen (Nachweise) umfassen die folgenden Angaben:</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; drei Referenznachweise (ReferenzbestÃ¤tigungen) aus den letzten fÃ¼nf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:</ns2:p>
                    <ns2:p>Ansprechpartner; Art der ausgefÃ¼hrten Leistung; Auftragssumme, AusfÃ¼hrungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgefÃ¼hrten maÃgeblichen Leistungsumfanges einschlieÃlich Angabe der ausgefÃ¼hrten Mengen; Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerÃ¤tespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der BaumaÃnahme einschlieÃlich eventueller Besonderheiten der AusfÃ¼hrung; Angabe zur Art der BaumaÃnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; BestÃ¤tigung des Auftraggebers Ã¼ber die vertragsgemÃ¤Ãe AusfÃ¼hrung der Leistung</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; ErklÃ¤rung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschÃ¤ftigten ArbeitskrÃ¤fte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal</ns2:p>
                    <ns2:p>&gt; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer</ns2:p>
                    <ns2:p>PrÃ¤qualifizierte Unternehmen mÃ¼ssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im PrÃ¤qualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem</ns2:p>
                    <ns2:p>Angebot vorlegen.</ns2:p>
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            </ns2:selection-criteria>
            <ns2:remedies>
                <ns2:p>NachprÃ¼fung des Vergabeverfahrens (Â§ 14 ThÃ¼rVgG)</ns2:p>
                <ns2:p>1. NachprÃ¼fungsmÃ¶glichkeit</ns2:p>
                <ns2:p>Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach Â§ 106 GWB, erreicht oder Ã¼bersteigt aber die in Â§ 14 Abs. 4 ThÃ¼rVgG aufgefÃ¼hrten Wertgrenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die MÃ¶glichkeit einer NachprÃ¼fung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats ThÃ¼ringen beim ThÃ¼ringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf TÃ¤tigwerden der Vergabekammer besteht nicht.</ns2:p>
                <ns2:p>2. Informationspflicht</ns2:p>
                <ns2:p>Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berÃ¼cksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. SpÃ¤testens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter Ã¼ber den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, Ã¼ber die GrÃ¼nde der vorgesehenen NichtberÃ¼cksichtigung ihres Angebotes und den frÃ¼hestmÃ¶glichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mÃ¶gliche Beanstandung vorzubringen ist.</ns2:p>
                <ns2:p>3. NachprÃ¼fungsverfahren</ns2:p>
                <ns2:p>a) Der Bieter hat die MÃ¶glichkeit, dass Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rÃ¼gt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch Ã¼ber die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.</ns2:p>
                <ns2:p>b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Ãbersendung der vollstÃ¤ndigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begrÃ¼ndeten AusnahmefÃ¤llen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlÃ¤ngert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden BegrÃ¼ndung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.</ns2:p>
                <ns2:p>c) Es wird darauf hingewiesen, dass fÃ¼r Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (GebÃ¼hren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das ThÃ¼ringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die HÃ¶he der GebÃ¼hren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter BerÃ¼cksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der NachprÃ¼fung. Die GebÃ¼hr betrÃ¤gt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht Ã¼berschreiten. Ergibt die NachprÃ¼fung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.</ns2:p>
                <ns2:p>d) Im Falle ihres TÃ¤tigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschlieÃend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.</ns2:p>
            </ns2:remedies>
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</ns3:NATVERFAHREN>