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    <THEMA>Anpassungskapitel fÃ¼r die UNFCCC Biennial Transparency Report (BTR) - Teilbeitrag DAS Monitoring und strukturelle Weiterentwicklung</THEMA>
    <ERFUELLUNGSORT>Dessau-RoÃlau</ERFUELLUNGSORT>
    <LEISTUNGASCII>UBA ist durch das BMUKN beauftragt, alle zwei Jahre Berichte zu Anpassung an den Klimawandel an die EU (EU Regierungsverordnung) und UNFCCC (Biennial Transparency Reports und National Communication) zu entwerfen, mit den Ressorts abzustimmen und fristgerecht einzureichen. Die derzeitige Struktur der Berichterstattung basiert Ã¼berwiegend auf qualitativen Textabschnitten, aufgeteilt in die verschiedenen Prozessschritte des Anpassungspolitikzyklus: Stand und Hauptergebnisse der Klimarisikoanalyse, Planung von nationalen AnpassungsmaÃnahmen, Stand der Umsetzung, Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation. Bei der Berichterstattung werden zu ca. 90% bereits verÃ¶ffentlichte, ressortabgestimmte Texte aus Kernprodukten der Arbeit von UBA KomPass und des BMUKN (z.B. Klimarisikoanalyse, Monitoringbericht, DAS 2024 etc.) genutzt. Informationen hierfÃ¼r stammen aus den oben genannten Kernprodukten, die ressortabgestimmt und auf den Seiten des BMUKN und des UBA verÃ¶ffentlicht sind. Der Monitoringbericht zur DAS hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393) Â§ 5 (2) die Aufgabe erhalten, wissenschaftliche Grundlage fÃ¼r die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung der Anpassungsstrategie zu sein. Bislang orientiert sich die Struktur des DAS Monitorings an der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel von 2008 (DAS 2008).
In der Weiterentwicklung der Strategie wurden fÃ¼r sieben Cluster ressortabgestimmte messbare Ziele in der Bundesregierung vereinbart (Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024). In den nÃ¤chsten beiden Strategiezyklen sollen diese Ziele mit Indikatoren unterlegt werden, die im DAS Monitoring berichtet werden. Dazu werden von den clusterverantwortlichen Ressorts Indikatoren fÃ¼r die von ihnen formulierten messbaren Ziele entwickelt und auch bestehende DAS Monitoring Indikatoren als Indikatoren fÃ¼r messbare Ziele festgelegt. Die Indikatoren stellen die Grundlage der Fortschrittsbewertung der Anpassungsstrategie dar und sollen in das bestehende Monitoringsystem zur DAS integriert werden. Damit soll die Aufgabe erfÃ¼llt werden die Ãffentlichkeit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft Ã¼ber die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie Ã¼ber den Stand der Zielerreichung zu informieren. Auf der COP30 wurde 2025 in BelÃ©m ein Set an Indikatoren verabschiedet, mit denen mittelfristig Anpassung an die globale ErwÃ¤rmung gemessen und verglichen werden sollen. Sie thematisieren Zustand und Umfang der Lebensgrundlagen, der Wasserversorgung, klimaresilienter Infrastrukturen, der Gesundheit und des Schutzes von Ãkosystemen. Die gleichen Themen werden auch mit den DAS Monitoring Indikatoren adressiert. Mit der Integration der Indikatoren fÃ¼r die messbaren Ziele der DAS 2024 in das DAS Monitoring kann der Monitoringbericht zur DAS noch stÃ¤rker als bisher als Grundlage fÃ¼r die internationale Berichterstattung fÃ¼r EU und UNFCCC dienen.
Ziel des ausgeschriebenen Gutachtens ist es, ein Ã¼bergreifendes Gesamtkonzept fÃ¼r die Struktur des DAS Monitoringberichts zu entwickeln, das sich an der DAS 2024 orientiert und somit eine wesentliche und langfristige Basis fÃ¼r die internationale Berichterstattung darstellt. Im Ergebnis soll die aktuelle Anpassungspolitik mit ihren messbaren Zielen besser gespiegelt werden und damit kÃ¼nftig fÃ¼r die zweijÃ¤hrige Berichterstattung nach der EU Implementing Regulation (Anpassungsteil in der EU-Regierungsverordnung, Art. 19), die UNFCCC Biennial Transparency Reports (zweijÃ¤hrig) sowie die UNFCCC National Communication (alle vier Jahre) besser als Datenquelle nutzbar zu sein.
Aufgabe fÃ¼r den Auftragnehmer (AN) ist es, diese Struktur zu entwickeln und anschlie-Ãend die Hintergrunddokumentation des bestehenden Monitoring-Indikatorensystems entsprechend der entwickelten Struktur Ã¼berarbeiten.
Die nÃ¤heren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.</LEISTUNGASCII>
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>Projekt 207596, Az 76 105/00033</GESCHAEFTSZEICHEN>
    <EINGANG_ANGEBOTE>08.04.2026 14:00</EINGANG_ANGEBOTE>
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                    <ns2:p>UBA ist durch das BMUKN beauftragt, alle zwei Jahre Berichte zu Anpassung an den Klimawandel an die EU (EU Regierungsverordnung) und UNFCCC (Biennial Transparency Reports und National Communication) zu entwerfen, mit den Ressorts abzustimmen und fristgerecht einzureichen. Die derzeitige Struktur der Berichterstattung basiert Ã¼berwiegend auf qualitativen Textabschnitten, aufgeteilt in die verschiedenen Prozessschritte des Anpassungspolitikzyklus: Stand und Hauptergebnisse der Klimarisikoanalyse, Planung von nationalen AnpassungsmaÃnahmen, Stand der Umsetzung, Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation. Bei der Berichterstattung werden zu ca. 90% bereits verÃ¶ffentlichte, ressortabgestimmte Texte aus Kernprodukten der Arbeit von UBA KomPass und des BMUKN (z.B. Klimarisikoanalyse, Monitoringbericht, DAS 2024 etc.) genutzt. Informationen hierfÃ¼r stammen aus den oben genannten Kernprodukten, die ressortabgestimmt und auf den Seiten des BMUKN und des UBA verÃ¶ffentlicht sind. Der Monitoringbericht zur DAS hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393) Â§ 5 (2) die Aufgabe erhalten, wissenschaftliche Grundlage fÃ¼r die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung der Anpassungsstrategie zu sein. Bislang orientiert sich die Struktur des DAS Monitorings an der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel von 2008 (DAS 2008).</ns2:p>
                    <ns2:p>In der Weiterentwicklung der Strategie wurden fÃ¼r sieben Cluster ressortabgestimmte messbare Ziele in der Bundesregierung vereinbart (Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024). In den nÃ¤chsten beiden Strategiezyklen sollen diese Ziele mit Indikatoren unterlegt werden, die im DAS Monitoring berichtet werden. Dazu werden von den clusterverantwortlichen Ressorts Indikatoren fÃ¼r die von ihnen formulierten messbaren Ziele entwickelt und auch bestehende DAS Monitoring Indikatoren als Indikatoren fÃ¼r messbare Ziele festgelegt. Die Indikatoren stellen die Grundlage der Fortschrittsbewertung der Anpassungsstrategie dar und sollen in das bestehende Monitoringsystem zur DAS integriert werden. Damit soll die Aufgabe erfÃ¼llt werden die Ãffentlichkeit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft Ã¼ber die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie Ã¼ber den Stand der Zielerreichung zu informieren. Auf der COP30 wurde 2025 in BelÃ©m ein Set an Indikatoren verabschiedet, mit denen mittelfristig Anpassung an die globale ErwÃ¤rmung gemessen und verglichen werden sollen. Sie thematisieren Zustand und Umfang der Lebensgrundlagen, der Wasserversorgung, klimaresilienter Infrastrukturen, der Gesundheit und des Schutzes von Ãkosystemen. Die gleichen Themen werden auch mit den DAS Monitoring Indikatoren adressiert. Mit der Integration der Indikatoren fÃ¼r die messbaren Ziele der DAS 2024 in das DAS Monitoring kann der Monitoringbericht zur DAS noch stÃ¤rker als bisher als Grundlage fÃ¼r die internationale Berichterstattung fÃ¼r EU und UNFCCC dienen.</ns2:p>
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                <ns2:p>Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 30.10.2026.</ns2:p>
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                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung fÃ¼r Leistungen Teil B (VOL/B).</ns2:p>
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                <ns2:p>- Kernkompetenzen in der Entwicklung von Monitoringsystemen und Indikatoren sowie in der Umweltberichterstattung</ns2:p>
                <ns2:p>- Fundierte Fachkenntnisse Ã¼ber die Folgen des Klimawandels, die Anpassungs-forschung und -politik sowie die Akteurslandschaft in Deutschland und Europa</ns2:p>
                <ns2:p>Nachweis: mindestens je zwei Referenzen, jeweils nicht Ã¤lter als 5 Jahre, des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern.</ns2:p>
                <ns2:p>Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefÃ¼gte EigenerklÃ¤rung zu unterzeichen und dem Angebot beizufÃ¼gen.</ns2:p>
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                <ns2:p>Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die fÃ¼r eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.</ns2:p>
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            <ns2:legal-form-requirement>Bietergemeinschaften sind zugelassen. Â§ 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberÃ¼hrt. Bietergemeinschaften werden nur berÃ¼cksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhÃ¤ndig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstÃ¼tzten elektronischen Signatur versehene ErklÃ¤rung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmÃ¤chtigter Vertreter fÃ¼r den Abschluss und die DurchfÃ¼hrung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder fÃ¼r alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.</ns2:legal-form-requirement>
            <ns2:other-information>
                <ns2:p>FÃ¼r die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form Ã¼ber die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach Â§126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung Ã¼ber den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie Ã¼ber etwaige Ãnderungen der Unterlagen aktiv informiert und kÃ¶nnen Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Ãber die e-Vergabe kÃ¶nnen Sie Vergabeverfahren vollstÃ¤ndig elektronisch abwickeln.</ns2:p>
                <ns2:p>Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen kÃ¶nnen, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.</ns2:p>
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                <ns2:required-language>Deutsch (gilt auch fÃ¼r RÃ¼ckfragen und Schriftverkehr)</ns2:required-language>
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