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    <THEMA>Rahmenvereinbarung Ã¼ber Kollationierungsarbeiten fÃ¼r die wissenschaftliche Edition Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung fÃ¼r das BArch</THEMA>
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    <LEISTUNGASCII>Rahmenvereinbarung Ã¼ber Kollationierungsarbeiten fÃ¼r die wissenschaftliche Edition "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung" fÃ¼r das Bundesarchiv (BArch)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung Ã¼ber Kollationierungsarbeiten fÃ¼r die wissenschaftliche Edition "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung" geschlossen. FÃ¼r die maximale Vertragslaufzeit gilt eine geschÃ¤tzte Gesamtbedarfsmenge von 4.250 Seiten.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung voraussichtlich am 15.04.2026 und endet mit AusschÃ¶pfung der HÃ¶chstmenge, spÃ¤testens jedoch am 14.09.2029. Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina.</LEISTUNGASCII>
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                <ns2:p>Beginn: ..</ns2:p>
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                <ns2:p>Allgemeinen GeschÃ¤ftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen fÃ¼r die AusfÃ¼hrung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003</ns2:p>
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                <ns2:p>a) Referenzen</ns2:p>
                <ns2:p>Zum Nachweis der technischen und beruflichen LeistungsfÃ¤higkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenstÃ¤ndlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre LeistungsfÃ¤higkeit fÃ¼r den Auftragsgegenstand und Ihre hierfÃ¼r relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.</ns2:p>
                <ns2:p>Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:</ns2:p>
                <ns2:p>â Beschreibung der ausgefÃ¼hrten Leistungen,</ns2:p>
                <ns2:p>â Wert des Auftrages,</ns2:p>
                <ns2:p>â Zeitraum der Leistungserbringung,</ns2:p>
                <ns2:p>â Angabe der zustÃ¤ndigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.</ns2:p>
                <ns2:p>DarÃ¼ber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:</ns2:p>
                <ns2:p>â Die Referenzen dÃ¼rfen nicht Ã¤lter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/VerÃ¶ffentlichung).</ns2:p>
                <ns2:p>â Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:</ns2:p>
                <ns2:p>â Kollationierungsarbeiten fÃ¼r eine Publikation mit einem Seitenumfang von mindestens 400 Seiten</ns2:p>
                <ns2:p>â Die genannten Referenzprojekte mÃ¼ssen abgeschlossen sein.</ns2:p>
                <ns2:p>â FÃ¼r die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular - sofern erforderlich - bitte mehrfach.</ns2:p>
                <ns2:p>â Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemÃ¤Ãe Referenz nicht mÃ¶glich ist und in den entsprechenden FÃ¤llen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemÃ¤Ã betrachteten Referenzen einzureichen.</ns2:p>
                <ns2:p>Das Beschaffungsamt des BMI behÃ¤lt sich darÃ¼ber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch RÃ¼ckfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer NachprÃ¼fung nicht standhalten, kÃ¶nnen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren fÃ¼hren.</ns2:p>
                <ns2:p>Sofern Sie aus berechtigten GeheimhaltungsgrÃ¼nden geforderte Angaben nicht machen kÃ¶nnen, teilen Sie diese GrÃ¼nde mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen LeistungsfÃ¤higkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemÃ¤Ãem Ermessen Ã¼ber die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen GrÃ¼nden nicht mehr mÃ¶glich. Bitte berÃ¼cksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus GeheimhaltungsgrÃ¼nden nicht mÃ¶glich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben kÃ¶nnen (bspw. &gt; 100.000 â¬ oder zwischen 100.000 und 200.000 â¬).</ns2:p>
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                <ns2:p>b) Mit dem Angebot ist als Beleg fÃ¼r das Nichtvorliegen von AusschlussgrÃ¼nden die Anlage EigenerklÃ¤rung AusschlussgrÃ¼nde einzureichen.</ns2:p>
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                <ns2:p>siehe Vergabeunterlagen</ns2:p>
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            <ns2:legal-form-requirement>Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmÃ¤chtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.</ns2:legal-form-requirement>
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