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    <THEMA>SchÃ¤dlingsbekÃ¤mpfung und SchÃ¤dlingsmonitoring fÃ¼r die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim, Bundesanstalt fÃ¼r Immobilienaufgaben, Direktion MÃ¼nchen (Vergabenummer VOEK 641-24)</THEMA>
        
    <ERFUELLUNGSORT>WE 134824; Bundespolizeiinspektion Rosenheim, Burgfriedstr. 34, 83024 Rosenheim</ERFUELLUNGSORT>
        
    <LEISTUNGASCII>I. Grundleistungen
1. Grundleistung SchÃ¤dlingsmonitoring
2. Grundleistung SchÃ¤dlingsbekÃ¤mpfung
a) SchÃ¤dlinge im AuÃenbereich
- Installation und Monitoring Ratten- und MÃ¤usekÃ¶derstationen
b) SchÃ¤dlinge im Innenbereich
- Installation und Monitoring Ratten- und MÃ¤usekÃ¶derstationen
- Behandlung von SchmetterlingsmÃ¼cken
- Installation und Monitoring Schabenkontrollstation
- Installation und Monitoring Mottenpheromonfallen
3. Bedarfsleistungen SchÃ¤dlingsbekÃ¤mpfung
- ZusÃ¤tzliche MÃ¤usekÃ¶derstationen und Monitoring
- Installation und Monitoring RattenkÃ¶derstationen
- Entfernung/Umsetzung vom Wespennestern oder Bienen</LEISTUNGASCII>
        
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    <GESCHAEFTSZEICHEN>VOEK 641-24</GESCHAEFTSZEICHEN>
        
    <EINGANG_ANGEBOTE>23.02.2026 09:00</EINGANG_ANGEBOTE>
        
    <BINDEFRIST>15.06.2026</BINDEFRIST>
        
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                    <ns2:name>Bundesanstalt fÃ¼r Immobilienaufgaben</ns2:name>
                                        
                    <ns2:street-number>EllerstraÃe 56</ns2:street-number>
                                        
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                    <ns2:p>I. Grundleistungen</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>1. Grundleistung SchÃ¤dlingsmonitoring</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>2. Grundleistung SchÃ¤dlingsbekÃ¤mpfung</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>a) SchÃ¤dlinge im AuÃenbereich</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Installation und Monitoring Ratten- und MÃ¤usekÃ¶derstationen</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>b) SchÃ¤dlinge im Innenbereich</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Installation und Monitoring Ratten- und MÃ¤usekÃ¶derstationen</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Behandlung von SchmetterlingsmÃ¼cken</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Installation und Monitoring Schabenkontrollstation</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Installation und Monitoring Mottenpheromonfallen</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>3. Bedarfsleistungen SchÃ¤dlingsbekÃ¤mpfung</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- ZusÃ¤tzliche MÃ¤usekÃ¶derstationen und Monitoring</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Installation und Monitoring RattenkÃ¶derstationen</ns2:p>
                                        
                    <ns2:p>- Entfernung/Umsetzung vom Wespennestern oder Bienen</ns2:p>
                                    
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                    <ns2:p>WE 134824; Bundespolizeiinspektion Rosenheim, Burgfriedstr. 34, 83024 Rosenheim</ns2:p>
                                    
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            <ns2:deadlines>
                                
                <ns2:p>Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Der Leistungsbeginn ist der 01.10.2026.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Laufzeit dieses Vertrages verlÃ¤ngert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des VertragsverhÃ¤ltnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist fÃ¼r die Auftragnehmerin betrÃ¤gt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. MaÃgeblich fÃ¼r die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spÃ¤testens zum 30.09.2032 ohne dass es einer KÃ¼ndigung bedarf.</ns2:p>
                            
            </ns2:deadlines>
                        
            <ns2:financial-conditions>
                                
                <ns2:p>Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung fÃ¼r Leistungen Teil B (VOL/B)</ns2:p>
                            
            </ns2:financial-conditions>
                        
            <ns2:suitability>
                                
                <ns2:p>https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825449&amp;criteriaId=47084</ns2:p>
                            
            </ns2:suitability>
                        
            <ns2:awarding-criteria>
                                
                <ns2:p>Es gelangen nur vollstÃ¤ndige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, VervollstÃ¤ndigung oder Korrektur von Unterlagen, EigenerklÃ¤rungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem Â§ 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und Ã¼bt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des Â§ 42 Abs. 1 UVgO erfÃ¼llen, werden nicht gewertet.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Auftraggeberin prÃ¼ft die AuskÃ¶mmlichkeit der Angebote gem. Â§ 44 UVgO und verlangt vom Bieter AufklÃ¤rung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im VerhÃ¤ltnis zur Leistung ungewÃ¶hnlich niedrig sind.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Bei weiterem AufklÃ¤rungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die AuskÃ¶mmlichkeit des Angebots eingehend zu erlÃ¤utern. Wenn der Bieter die Zweifel an der AuskÃ¶mmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausrÃ¤umt, darf sein Angebot abgelehnt werden.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Preis: 100 %</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Als Wertungspreis wird die Summe der jÃ¤hrlichen Gesamtnettopreise einschlieÃlich aller Preise fÃ¼r die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behÃ¤lt sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.</ns2:p>
                            
            </ns2:awarding-criteria>
                        
            <ns2:other-information>
                                
                <ns2:p>1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und LeistungsfÃ¤higkeit sowie zum Beleg, dass keine AusschlussgrÃ¼nde gemÃ¤Ã Â§Â§ 123, 124 des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrÃ¤nkungen (GWB) vorliegen, EigenerklÃ¤rungen und etwaige Nachweise vorzulegen. FÃ¼r die EigenerklÃ¤rungen ist grundsÃ¤tzlich der als Anlage B-03 beigefÃ¼gte Vordruck âBieterauskunft Eignungskriterienâ zu verwenden. Alternativ kann zur âBieterauskunft Eignungskriterienâ nach Â§ 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. Â§ 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche EuropÃ¤ische EigenerklÃ¤rung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. Â§ 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. Â§ 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen AusschlussgrÃ¼nde gemÃ¤Ã Â§ 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. Â§Â§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende MaÃnahmen der Selbstreinigung gemÃ¤Ã Â§ 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine EigenerklÃ¤rung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so fÃ¼hrt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genÃ¼gt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von AusschlussgrÃ¼nden zu belegen. Sollte der Bieter kein inlÃ¤ndischer Bieter sein genÃ¼gen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, kÃ¶nnen sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine fÃ¶rmliche ErklÃ¤rung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Ãbersetzung ins Deutsche beizufÃ¼gen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei Ã¼ber Bieter ein, deren Angebot fÃ¼r einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine Ã¼berdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der AufklÃ¤rung Gelegenheit geben, die Angaben</ns2:p>
                                
                <ns2:p>auf ihre sachliche Richtigkeit zu Ã¼berprÃ¼fen und ggf. EinwÃ¤nde und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemÃ¤Ãen AusfÃ¼hrung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfÃ¼llt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von AusschlussgrÃ¼nden den ausgefÃ¼llten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterienâ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von AusschlussgrÃ¼nden kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an PrÃ¤qualifizierungssystemen erbracht werden.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>2. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefÃ¼gten Formblatts âFB Frage-Antwortâ ausschlieÃlich Ã¼ber die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg Ã¼bermittelt werden, kÃ¶nnen nicht berÃ¼cksichtigt werden. Anfragen werden grundsÃ¤tzlich nur beantwortet, wenn sie bis spÃ¤testens 12.02.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. AuskÃ¼nfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Telefonische AuskÃ¼nfte werden nicht erteilt.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Teilnehmer haben sich zudem selbststÃ¤ndig und regelmÃ¤Ãig bis zum Ablauf der Angebotsfrist Ã¼ber Ãnderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berÃ¼cksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine NichtberÃ¼cksichtigung von Ãnderungen kann zum Ausschluss des Angebotes fÃ¼hren.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren KlÃ¤rung fÃ¼r die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollstÃ¤ndig bzw. nicht fÃ¼r alle Bieter gleichermaÃen verstÃ¤ndlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzÃ¼glich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>4. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Besichtigungstermine sind vorab mit der fÃ¼r das Objekt zustÃ¤ndigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A- Bewerbungsbedingungen).</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Ortsbesichtigungen kÃ¶nnen nur nach Absprache bis zum 09.02.2026 durchgefÃ¼hrt werden. Die Besichtigungstermine mÃ¼ssen bis spÃ¤testens bis zum 05.02.2026 vereinbart werden.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestÃ¤tigte Termine werden durchgefÃ¼hrt. Die Vertreter des Teilnehmers mÃ¼ssen bei der Ortsbesichtigung ein gÃ¼ltiges amtliches Ausweisdokument mit sich fÃ¼hren. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.</ns2:p>
                                
                <ns2:p>5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe</ns2:p>
                                
                <ns2:p>HelpDesk:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234</ns2:p>
                                
                <ns2:p>E-Mail: ticket@bescha.bund.de</ns2:p>
                                
                <ns2:p>GeschÃ¤ftszeiten:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr</ns2:p>
                                
                <ns2:p>6. Besondere Bedingungen fÃ¼r die AusfÃ¼hrung des Auftrags (AusfÃ¼hrungsbedingungen), Â§ 128 Abs. 2 GWB:</ns2:p>
                                
                <ns2:p>Den BeschÃ¤ftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gÃ¼ltigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Â§Â§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz kÃ¶nnen BeschÃ¤ftigte von Fremdfirmen polizeilich Ã¼berprÃ¼ft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche ÃberprÃ¼fung zu ermÃ¶glichen, haben Auftragnehmerinnen ihre BeschÃ¤ftigten spÃ¤testens 2 Tage vor AuftragsausfÃ¼hrung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann BeschÃ¤ftigte von Fremdfirmen, die sie nach ÃberprÃ¼fung als sicherheitsgefÃ¤hrdend fÃ¼r die jeweilige Liegenschaft und die dort tÃ¤tigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschlieÃen. Diese MaÃnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemÃ¤Ã den Â§Â§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.</ns2:p>
                            
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